Bitte stoppen!
Hessen will per Bundesratsinitiative jüdisches Leben besser schützen und die die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen. Das Motiv ist nachvollziehbar, die Umsetzung aber so fragwürdig, dass er Meinungsfreiheit und Grundrechte gefährdet. Ein Kommentar.
Bild: KI-generiert / freepik.
ES IST EIN WARNRUF, und die Politik sollte ihn ernst nehmen. Am 8. Mai 2026 hat das Land Hessen einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der die Leugnung des Existenzrechts Israels und Aufrufe zu dessen Beseitigung unter Strafe stellen soll. Mehr als 100 deutsche und internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kritisieren den Textentwurf in einer öffentlichen Stellungnahme nun als "einseitig" und "historisch problematisch".
Der hessischen Initiative zufolge soll das Strafgesetzbuch um den folgenden Absatz ergänzt werden: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft."
Zur Begründung führt die hessische Landesregierung an, seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hätten sich antisemitische Mobilisierung und israelfeindliche Parolen auch in Deutschland verschärft. Wer Israel das Existenzrecht abspreche oder zu seiner Beseitigung aufrufe, stelle sich in einen historischen Zusammenhang, der nicht von der Shoah und der besonderen deutschen Verantwortung für jüdisches Leben zu trennen sei. Zugleich sieht die Landesregierung eine Strafbarkeitslücke – und genau hier soll ihr Gesetzentwurf "zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel" ansetzen.
Das Problem: So moralisch nachvollziehbar die hessische Initiative zunächst erscheinen mag, so fragwürdig ist sie in Formulierung und Konsequenzen. Und, worauf schon vor Wochen eine Gruppe von rund 30 renommierten Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern ebenfalls per offenem Brief hingewiesen hatte: nach deren Auffassung verfassungswidrig – und jedenfalls verfassungsrechtlich hoch angreifbar.
Eine unscharfe Kategorie
Auch die jetzt hinzugekommene Stellungnahme ist nicht irgendeine Protestnote. Unterzeichnet haben die Stellungnahme 136 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland und dem Ausland, darunter Nahost-, Antisemitismus-, Holocaust-, Genozid-, Rechts-, Sozial- und Kulturwissenschaftler wie Aleida Assmann, Kai Ambos, Amos Goldberg, Michael Rothberg, Raz Segal, Peter Ullrich und Barry Trachtenberg. Sie alle eint nicht die Verharmlosung antisemitischer Gewalt, sondern die Sorge, dass Hessen mit seinem Entwurf eine juristisch und historisch höchst unscharfe Kategorie ins Strafrecht einführen will.
Konkret: Der Entwurf mache aus einer politischen und historischen Streitfrage einen Straftatbestand. Das Völkerrecht kenne kein abstraktes "Existenzrecht" von Staaten als eigenständigen Rechtsbegriff, schreiben die Unterzeichner; zugleich bleibe "im Gegensatz zum israelischen Existenzrecht" das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser unerwähnt. Damit drohe der Staat, so die Logik der Kritik, nicht Gewaltaufrufe zu bestrafen, sondern eine bestimmte Meinung – und genau hier setzt auch der verfassungsrechtliche Einwand an.
Der zweite Vorwurf der Wissenschaftler ist historisch-politisch: Der Gesetzentwurf stelle Israels Staatsgründung zu einseitig als Konsequenz aus dem Holocaust dar und blende aus, dass "die historischen und politischen Grundlagen" dafür "bereits lange vor dem Holocaust gelegt" worden seien. Vor allem aber, so die Stellungnahme, verschwinde die palästinensische Erfahrung fast vollständig: die Nakba, die Flucht und Vertreibung von mehr als 700.000 Menschen, die Enteignung, die Staatenlosigkeit.
Am schärfsten aber wird die Kritik der Stellungnahme dort, wo sie nach Grenzen fragt: "Welcher Staat Israel" sei in dem Entwurf überhaupt gemeint? Israel innerhalb der Grünen Linie beziehungsweise der Waffenstillstandslinien von 1949 – oder auch die seit 1967 besetzten Gebiete? Weil Hessen das nicht präzisiere, drohe die zentrale völkerrechtliche Unterscheidung zwischen israelischem Staatsgebiet und besetzten palästinensischen Gebieten verwischt zu werden.
Lasst es sein, lautet die Schlussfolgerung
Im schlimmsten Fall, warnen die Unterzeichner, könnte ein solches Gesetz "politische und rechtliche Rückendeckung für weitere Annexionen und völkerrechtswidrige Landnahmen" bieten. Selbst völkerrechtlich geschützte Forderungen, etwa nach einem Rückkehrrecht palästinensischer Flüchtlinge und ihrer Nachkommen, könnten dann als Infragestellung des Existenzrechts Israels gelesen und kriminalisiert werden.
Lasst es sein, lautet die Schlussfolgerung der Unterzeichner: "Demokratische Gesetzgebung sollte auf überprüfbaren historischen und rechtlichen Grundlagen beruhen, nicht auf ideologischen Verkürzungen. Als Wissenschaftler, die zu Westasien und Nordafrika – dem Nahen Osten – sowie zum Holocaust und Antisemitismus forschen und lehren, rufen wir deshalb dazu auf, den vorgelegten Gesetzentwurf nicht weiter zu verfolgen."
Genau das hatten zuvor bereits rund 30 Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler, darunter Andreas Fischer-Lescano, Anna Katharina Mangold, Ralf Michaels und Maximilian Steinbeis, in einem offenen Brief gefordert. Ihre Argumentation deckt sich in Teilen mit der neuen Stellungnahme, ergänzt sie aber aus juristischer Perspektive noch.
Der Kern ihres Einwands: Der Staat dürfe nach Artikel 5 Grundgesetz nicht einfach bestimmte Meinungen verbieten, nur weil er sie für falsch oder gefährlich hält. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht von diesem Grundsatz eine Ausnahme zugelassen – aber nur für die Verherrlichung, Billigung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Der hessische Entwurf wolle diese Ausnahme nun auf die Leugnung des Existenzrechts Israels übertragen.
Wiesbaden betont die Grenzen seiner Initiative
Doch während es bei der Holocaustleugnung um die Leugnung historischer Tatsachen gehe, betreffe die Frage nach einem "Existenzrecht" Israels eine politische und normative Bewertung. Vor allem aber habe Karlsruhe im sogenannten Wunsiedel-Beschluss eine Verallgemeinerung seiner Ausnahme ausdrücklich ausgeschlossen: Die Ablehnung des Nationalsozialismus sei eine einzigartige, "auf andere Konflikte nicht übertragbare" Konstellation, weil sie die geschichtsgeprägte Identität der Bundesrepublik selbst betreffe. Auch die deutsche Staatsräson – das aus historischer Verantwortung formulierte politische Versprechen, für Israels Sicherheit einzustehen – könne nach Auffassung der Rechtswissenschaftler nicht aus sich heraus Grundrechtseingriffe rechtfertigen.
Zwar betont die Wiesbadener Landesregierung, der Tatbestand sei so formuliert, dass er weder Kritik an Israels Regierung noch "staatstheoretische Überlegungen" zur Befriedung des Nahostkonflikts erfasse. Doch genau diese Abgrenzung halten beide wissenschaftlichen Warnrufe für unzureichend.
Öffentliche politische Reaktionen auf die neue Stellungnahme sind bislang kaum zu finden. Die Debatte verläuft bislang vor allem entlang des Gesetzentwurfs selbst: Hessen verteidigt ihn, Baden-Württembergs CDU-Innenminister Thomas Strobl stellte sich im Bundesrat dahinter, während aus der Linken mit Verweis auf die verfassungsrechtlichen Bedenken der Rechtswissenschaftler scharfe Kritik kam.
Ein Rückzug ohne Gesichtsverlust
Das Vorhaben steht im Bundesrat noch am Anfang: Nach der Einbringung am 8. Mai wurde der Entwurf zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Erst ein Beschluss des Bundesrates würde ihn als Bundesratsinitiative auf den Weg Richtung Bundesregierung und Bundestag bringen.
In einem sollten sich alle Seiten einig sein: Weder der Gegenstand des Gesetzentwurfs noch das dahinterliegende Motiv, jüdisches Leben besser zu schützen und israelbezogenen Antisemitismus entschiedener zu bekämpfen, eignen sich für parteipolitisches Hickhack, Rechthaberei oder Profilierung. Gerade weil das so ist, sollte Hessen den beiden wissenschaftlichen Warnrufen dringend folgen. Und die übrigen Länder sollten nicht auf die Initiative aufspringen.
Zu offensichtlich ist, dass hier gute Absicht und Form der Umsetzung auf gefährliche Weise auseinanderlaufen. Zu hoch wäre der Preis für Meinungsfreiheit und Grundrechte. Zu groß die Gefahr, dass künftige, womöglich extremistische Regierungen in Land oder Bund das Gesetz als Rechtfertigung nehmen könnten, um weitere Meinungen unter Strafe zu stellen. Zumal genau aus diesen Gründen ohnehin erwartbar ist, dass eine solche Bestimmung am Ende einer höchstrichterlichen Prüfung nicht standhalten würde.
Denkbar wäre, den Entwurf so grundlegend umzubauen, dass er nicht mehr an die Leugnung eines unbestimmten "Existenzrechts" anknüpft, sondern explizit nur noch konkrete Aufrufe zu antisemitischer Gewalt oder zur gewaltsamen Beseitigung Israels erfasst. Doch das wäre dann ein anderer Entwurf, und Aufrufe zu Gewalt sind, Stichwort Volksverhetzung, auch heute schon strafbar.
Die jetzige Gesetzesinitiative zurückzuziehen, wäre im Übrigen kein Gesichtsverlust für die politisch Handelnden. Im Gegenteil: Sie würden eindrucksvoll demonstrieren, dass Politik auf wissenschaftlichen Rat hören kann. Auch bei einem Thema, das zu den sensibelsten der deutschen Innen- und Außenpolitik gehört. JMW
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