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Der große Forschungsföderalismus-Wurf

Nach der Sonder-Wiss-MK zieht die GWK nach. Bund und Länder sichern ihre gemeinsame Wissenschaftsfinanzierung gegen Blockaden, Austritte und ausfallende Landesanteile ab. Was in dem Beschluss steht: ein erster Überblick.
GWK-Logo

Logo der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz. (Screenshot von der GWK-Website).

VOR DER SITZUNG der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) am Freitagmorgen traten ihre beiden Vorsitzenden Dorothee Bär und Falko Mohrs leutselig vor die Presse. Deutschland habe "das ganz große Plus, dass die Wissenschaftsfreiheit im Grundgesetz verankert ist", sagte die CSU-Bundesforschungsministerin. "Wer die Freiheit liebt, der beschützt sie auch und übernimmt Verantwortung." Dafür stünden Bund und Länder gemeinsam ein. "Und damit wir auch handlungsfähig bleiben, schaffen wir heute gemeinsam in der GWK die Basis." Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) sagte, es gehe darum, "auch in einer möglichen schwierigen Zeit handlungsfähig zu sein, resilient zu sein": Einzelne dürften nicht per Blockade "für das Wissenschaftssystem insgesamt in die Zusammenarbeit von Bund und Ländern eingreifen".

Dann tagten Bund und Länder im Leibniz-Saal der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW) – und vereinbarten tatsächlich weitreichende Änderungen. Doch anstatt sie im Anschluss der Wissenschaftscommunity zu präsentieren, teilte die GWK auf Anfrage mit, die "aktualisierten Vereinbarungen" würden erst am Mittwoch online gehen.

Unverständlich, denn es kommt in diesen Tagen nicht allzu oft vor, dass Politik so uneingeschränkt positive Ergebnisse vorzuweisen hat. Was die GWK vereinbart hat, geht in seiner Entschlossenheit noch über das hinaus, was die Wissenschaftsministerkonferenz der Länder einen Tag zuvor als Notbremse gegen die AfD errichtet hatte. Der Beschlussvorschlag, der mit wenigen Änderungen angenommen wurde, buchstabiert auf elf Seiten bis in die Details durch, wie Bund und Länder die Architektur ihrer gemeinsamen Wissenschaftsfinanzierung gegen Blockaden, Austritte und ausfallende Landesanteile widerstandsfähiger machen.

Die wichtigsten Punkte:

Das GWK-Abkommen selbst wird gegen Einzelblockaden gehärtet. Entscheidungen der GWK bleiben zwar an die Zustimmung der Regierungschefinnen und Regierungschefs gebunden. Diese Zustimmung gilt aber künftig auch bei nicht einstimmigen Voten als erteilt, solange nicht binnen vier Wochen nach Zugang eines nicht einstimmig gefassten Beschlusses "mindestens vier der Vertragschließenden" die Beratung und Beschlussfassung der Regierungschefinnen und Regierungschefs verlangen. Aus dem faktischen Einzelveto wird damit im GWK-Verfahren ein qualifiziertes Minderheitenrecht; jedes Land kann allerdings weiterhin selbständig eine Beratung und Beschlussfassung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nach deren Verfahrensregeln herbeiführen.

Die Einstimmigkeit wird zurückgedrängt. Wo das Grundgesetz Einstimmigkeit verlangt, bleibt sie. Das betrifft vor allem Vereinbarungen, die im Schwerpunkt Hochschulen betreffen; so steht es in Artikel 91b Grundgesetz, der die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei Wissenschaft, Forschung und Lehre regelt. Wo Einstimmigkeit bislang aber nur im GWK-Abkommen oder in nachgeordneten Vereinbarungen stand, soll künftig die qualifizierte Mehrheit von 29 von 32 Stimmen reichen (bei Zustimmung des Bundes entspricht das der Nichtzustimmung von bis zu drei Ländern). In der Begründung heißt es, auf Einstimmigkeitserfordernisse solle verzichtet werden, "sofern das Grundgesetz sie nicht unbedingt vorgibt". Das betrifft nicht nur die Ministerebene: Auch der GWK-Ausschuss soll in delegierten Fragen mit der für die Konferenz maßgeblichen qualifizierten Mehrheit abschließend entscheiden können.

Damit folgt die GWK ziemlich genau der Linie, die die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf am Mittwoch in Potsdam skizziert hatte: Überall dort, wo Einstimmigkeit nicht ausdrücklich im Grundgesetz vorgeschrieben sei, solle man prüfen, ob sie durch ein Mehrheitsprinzip ersetzt werden könne. Mehr noch: Gerade wenn Sachaufgaben bundesweit einheitliche Regelungen und Abstimmung verlangten, könne der Übergang zum Mehrheitsprinzip nicht nur zulässig, sondern womöglich sogar geboten sein.

Die Anlage zum GWK-Abkommen bekommt eine Notfallklausel für ausfallende Landesanteile. Bund und Länder oder Länder untereinander können sich "auf freiwilliger Basis" darauf verständigen, ausbleibende Finanzierungsanteile eines Landes aufzufangen – "zum Zwecke des Fortbestands von Einrichtungen oder der Fortführung von Programmen im entsprechenden Land". Dabei können sie übergangsweise höhere Finanzierungsbeiträge leisten, aber nur, "sofern und soweit" die betroffene Einrichtung oder Forschungsgemeinschaft den Ausfall nicht anderweitig kompensieren kann. Politisch besonders brisant und vielleicht demnächst sehr wichtig, wenn eine AfD-Landesregierung unliebsame Forschungsinstitute oder -felder austrocknen will: Die Mittel können "ausnahmsweise" direkt an die Einrichtung oder über ein Nicht-Sitzland fließen.

Austritte einzelner Länder sollen die gemeinsamen Abkommen nicht mehr sprengen. Kündigt ein Land das GWK-Abkommen, besteht es für Bund und übrige Länder grundsätzlich fort; die Kündigungsfrist wird auf drei Jahre verlängert. Erst wenn die Zahl der am Abkommen beteiligten Länder unter zehn sinkt, müssen Bund und die verbleibenden Länder über die Fortführung entscheiden. Entsprechend werden auch die Ausführungsvereinbarungen zu DFG, Max Planck, Fraunhofer, Leibniz und weiteren Einrichtungen abgesichert: Der Austritt eines Landes berührt ihr Fortbestehen für die übrigen Partner nicht. Zugleich sollen sich die übrigen Vertragschließenden darüber verständigen, inwiefern auf eine Anpassung der Forschungs-Bundesergänzungszuweisung für das austretende Land hingewirkt werden soll.

Bei mehreren Forschungsorganisationen sinkt die Blockademacht einzelner Länder. Sonderfinanzierungen für DFG, Max Planck und Fraunhofer werden von der Zustimmung aller Länder auf die einfache Mehrheit der Länder umgestellt; die Zustimmung des Bundes bleibt nötig. Zugleich wird die Rolle des Sitzlandes präzisiert: Es kann gegen seinen Willen nicht zu einer gemeinsamen finanziellen Förderung verpflichtet werden, kann aber nicht automatisch verhindern, dass andere Haushaltsgesetzgeber weiter fördern.

Direkt angepasst werden auch einzelne Wissenschaftspakte. Die Exzellenzstrategie und die Stiftung Innovation in der Hochschullehre erhalten Austrittsklauseln für einzelne Länder: Eine Kündigung wirkt nur für das jeweilige Land, die Vereinbarung läuft für die übrigen weiter. Bei der Exzellenzstrategie verändert sich nach Kündigung eines Landes die künftige Finanzierung nach der Berechnungslogik der Vereinbarung; bei der Stiftung Innovation in der Hochschullehre sollen die übrigen Vertragspartner unverzüglich einen geänderten Finanzierungsschlüssel vereinbaren.

Wie gesagt: Dies ist nur die Zusammenfassung. Das beschlossene Änderungspaket ist in seiner Detailtiefe beeindruckend und genau der große Wurf, auf den viele in der Wissenschaft angesichts der AfD-Bedrohung gehofft haben, aber zugleich Zweifel hatten, ob der Bund und alle 16 Länder das in der Form hinbekommen würden. Sie haben es hinbekommen – mit einer Entschlossenheit, die Mut macht.

Die Wissenschaftspolitik hat die Defensive verlassen und beweist ihre Handlungsfähigkeit. Sie bewahrt den föderalen Geist der Zusammenarbeit, keiner muss befürchten, dass die Länderkompetenzen dem Zentralismus geopfert werden – was das Grundgesetz ohnehin nicht zulassen würde. Aber Bund und Länder machen die gemeinsamen Abkommen widerstandsfähiger gegen Blockaden, Austritte und ausfallende Landesanteile. 

In einer ersten Reaktion sagte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Walter Rosenthal, er begrüße für die deutschen Hochschulen, "dass die GWK die Anregungen von HRK und anderen aufgenommen hat, das Einstimmigkeitsprinzip für Bund-Länder-Entscheidungen dort zurückzuführen, wo es nicht eindeutig durch das Grundgesetz vorgegeben ist". Das stärke die Handlungsfähigkeit der GWK, die Resilienz des Wissenschaftssystems und ermögliche die Fortführung zentraler wissenschaftspolitischer Pakte zur Wissenschaftsfinanzierung "sowie gemeinsame Vorhaben auch bei disruptiven innenpolitischen Veränderungen". Rosenthal lobte auch die Beschlüsse der Wissenschaftsministerkonferenz am Vortag als gleichermaßen "höchst wichtig und überaus bedeutend" für die Stabilität des Hochschul- und Wissenschaftssystem. 

Nach der Sonder-Wiss-MK der Länder war die GWK-Sitzung der zweite Wendepunkt in der Geschichte des Wissenschaftsföderalismus, und es war der noch größere. JMW.


Was die GWK noch beschlossen hat

Neben der Absicherung der GWK gegen mögliche AfD-Blockaden fassten Bund und Länder am Freitagmorgen weitere Entscheidungen.

Am wichtigsten: Die Finanzierung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur, kurz NFDI, wird zunächst um zehn Jahre bis Ende 2038 verlängert. So sieht es die am Freitag in der GWK beschlossene neue Bund-Länder-Vereinbarung zur NFDI vor. "Die langfristige Förderung der NFDI zeigt, welchen Stellenwert Bund und Länder dem Forschungsdatenmanagement als strategischer Zukunftsaufgabe beimessen", sagte die GWK-Vorsitzende und Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU). Im Koalitionsvertrag hatte die schwarz-rote Bundesregierung allerdings angekündigt, die NFDI zu verstetigen, anstatt sie erneut nur befristet zu verlängern.

Auch die NFDI-Governance soll laut der neuen Vereinbarung verändert werden: Aufbauend auf der Strukturevaluation durch den Wissenschaftsrat im vergangenen Jahr werde die NFDI künftig ihre gesamtstaatliche Verantwortung ausbauen, resiliente Strukturen stärken und ein bedarfsorientiertes Diensteportfolio bereitstellen.

Der Wissenschaftsrat hatte umfangreiche Veränderungen der NFDI-Strukturen angeregt: Der bisherige "Bottom-up-Ansatz" habe sich zwar zunächst bewährt, erschwere aber auf Dauer die Entwicklung einer kohärenten Gesamtarchitektur; deshalb müsse die Governance der NFDI mit einem zentral gestärkten NFDI-Verein, einem dreiköpfigen Präsidium, fachlichen Bereichen mit dauerhaftem Personal und einem begleitenden Innovationsprogramm grundlegend neu aufgestellt werden.

Das Präsidium der Deutschen Forschungsgemeinschaft hatte in einem Positionspapier Ende April vor einer zu starken Zentralisierung gewarnt und gemahnt, alle Reformprozesse müssten "die Bedarfe der Communitys im Blick behalten".

Am Freitag war die endgültige Fassung der Bund-Länder-Vereinbarung noch nicht öffentlich, doch laut DFG gehört zu den Veränderungen tatsächlich die neu eingeführte Rolle eines technischen Geschäftsführers in einem dreiköpfigen Präsidium. Die in der neuen Vereinbarung definierte "Anpassung" der Governance-Struktur, kommentiert die DFG, sei "klar darauf ausgerichtet, die strategischen Ziele der NFDI zu erreichen". DFG-Generalsekretärin Heide Ahrens sagte, es werde weiter darauf ankommen, "die NFDI im künftigen Zusammenwirken von Fachbereichen und Betriebsnetzwerk konsequent wissenschaftsgeleitet zu steuern".

Keine Kritik übte die DFG an der nicht erfolgten Verstetigung der NFDI. In seinem Positionspapier hatte das DFG-Präsidium die Sicherstellung einer stabilen Infrastruktur gefordert: Wesentlich für den Erfolg einer zukünftigen NFDI sei eine auskömmliche Finanzierung, im Rahmen der Verstetigung sei ein jährliches Gesamtbudget von mindestens 115 Millionen Euro erforderlich.

Es wurde weniger: Bund und Länder wollen zwischen 2029 und 2038 jährlich bis zu 98,7 Millionen Euro bereitstellen, wobei der Bund 90 Prozent übernimmt. Das Geld diene "insbesondere dem Betrieb eines bedarfsorientierten Diensteportfolios, der Entwicklung und Etablierung gemeinsamer Standards sowie der weiteren Vernetzung der Akteure des Forschungsdatenmanagements in Deutschland". Außerdem soll damit ein von der DFG administriertes Innovationsprogramm finanziert werden.

Außerdem beschlossen Bund und Länder, alle zehn Fach- und Methodenkonsortien, die mit der zweiten der bisher drei Ausschreibungsrunden der NFDI im Jahr 2021 etabliert wurden, weiter zu fördern, womit sie den Empfehlungen des von der DFG eingesetzten NFDI-Expertengremiums folgten. Die zehn Konsortien reichen von den Geistes- und Sozialwissenschaften über die Lebenswissenschaften bis hin zur Physik, Mathematik und Informatik und erhalten zwischen Oktober 2026 und Ende 2027 insgesamt rund 71 Millionen Euro.  

Die DFG begrüßte die Förderentscheidung als Teil der zweiten Förderphase der NFDI, "die vor allem auf die Konsolidierung der bislang für ein bedarfsgerechtes Forschungsdatenmanagement entwickelten Dienste und Strukturen zielt". Insgesamt fördern Bund und Länder derzeit 27 Konsortien aus allen Wissenschaftsbereichen.

Zu den Diensten der Konsortien gehören laut DFG etwa die Software-Entwicklung für elektronische Laborjournale, Fortbildungen in der fachgerechten Annotation von Daten oder die Unterstützung und Beratung bei der Sicherung und nachhaltigen Speicherung von vorhandenen und neu produzierten Daten. Zudem würden disziplinübergreifende Metadatenstandards entwickelt, um die Nachnutzbarkeit von vorhandenen Daten auch über Fächergrenzen hinaus zu steigern.

Die GWK beschloss auch, das Nationale Hochleistungsrechnen an Hochschulen wie in den Vorjahren auch 2027 mit bis zu 62,5 Millionen Euro zu fördern, weitere bis zu 30,7 Millionen Euro sollen bis 2030 aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in den Ausbau des Hochleistungsrechnens mit Künstlicher Intelligenz an Hochschulen fließen.

Mit drei Millionen Euro pro Jahr wollen Bund und Länder außerdem von 2027 an und bis zunächst 2033 das Akademienzentrum für Digitale Lexikographie des Deutschen (ADL) fördern. Kern des ADL sei die übergreifende Betrachtung des gesamten deutschen Wortschatzes sowie die umfassende lexikographische Dokumentation der deutschen Sprache. Ziel sei, die Dynamik des sich laufend weiterentwickelnden deutschen Wortschatzes verlässlich und umfassend zu beschreiben und alle Forschungsdaten der deutschen Lexikographie nach einheitlichen Standards aufzubereiten.

Weitere Beschlüsse: Die DFG erhält 2027 von Bund und Ländern rund 3,38 Milliarden Euro, davon entfallen 2,79 Millionen Euro auf die institutionelle Förderung und 586 Millionen auf die Programmpauschalen. 730 Millionen Euro sind für die Exzellenzstrategie, für die Förderung von Großgeräten an Hochschulen und für die Nationale Forschungsdateninfrastruktur. Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) unterstützen Bund und Länder 2027 mit insgesamt 2,38 Millionen Euro, die Stiftung Innovation in der Hochschullehre mit insgesamt 150 Millionen Euro. Bereits im Mai beschlossen Bund und Länder, das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) im kommenden Jahr mit 12,7 Millionen Euro zu fördern. 

Schließlich tauschte sich die GWK mit den Chefs der großen Wissenschaftsorganisationen aus, die über den Pakt für Forschung und Innovation (PFI) finanziert werden. Es ging um die Ergebnisse des ersten sogenannten Paktforums, das die Künstliche Intelligenz zum Gegenstand hat. Das Paktforum, der von den Organisationen vorgelegte Bericht und die darin erwähnten weiteren Vorhaben lassen allerdings so viele Fragen offen, dass hierzu demnächst ein eigener Artikel nötig wird. JMW.

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