Freiheit verteidigen, Auskunft beschränken?
Die Koalitionsspitzen stoßen mit ihren Abbauplänen fürs Informationsfreiheitsgesetz auf heftigen Widerstand. Die Debatte könnte ein Lehrstück werden.
Bild: freepik.
ES GEHÖRT zu den Widersprüchen dieser Tage: Einerseits bereitet sich die Politik darauf vor, Wissenschaft und Freiheit besser gegen antidemokratische Angriffe zu schützen. Andererseits plant die schwarz-rote Bundesregierung, ausgerechnet das Informationsfreiheitsgesetz einzuschränken – mit Folgen auch für die Wissenschaft.
Der Koalitionsvertrag hatte die IFG-Novelle bereits angekündigt, mit dem schwammigen Versprechen eines "Mehrwerts für Bürgerinnen und Bürger", nachdem einige CDU-Unterhändler zuvor sogar mit der Komplett-Abschaffung geliebäugelt hatten.
Dass die Novelle vergangene Woche ausbuchstabiert in dem 34-Punkte-Plan auftauchte, den die Koalitionsspitzen als Ergebnis ihrer Reformberatungen präsentierten, überraschte dann aber doch. "Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" heißt dieser Plan, und dazu gehört laut den Parteiführungen von Union und SPD offenbar auch dies: "Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können." Außerdem prüfe man, ob man den Kreis der Berechtigten auf in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger begrenzen könne.
Die Namen von Regierungsmitarbeitern wolle man schwärzen, um sie vor Anfeindungen und Drohungen zu schützen. Dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie Kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung oder auch wissenschaftlicher Forschung wolle man stärker Rechnung tragen. Die IFG-Gebühren sollten "im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip" angepasst werden.
Da gingen bei vielen gleich mehrere Warnlichter an. Nur noch "natürliche Personen"? "Berechtigtes Interesse"? "Besonderer Schutzbedarf bestimmter Bereiche"? "Kostendeckungsprinzip"? Warum das zu Ende gedacht das Informationsfreiheitsgesetz vom voraussetzungslosen Bürgerrecht zu einem Privileg für wenige machen und zugleich journalistische Recherchen erschweren könnte, ist in einem eindrucksvollen Beitrag im Verfassungsblog nachzulesen.
Sehr schnell formierte sich denn auch nach Veröffentlichung der 34 Punkte Widerstand. Eine von der Online-Plattform "FragDenStaat" initiierte Petition erreichte binnen weniger Tage 420.000 Unterschriften. "Informationsrechte sind ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Sie ermöglichen uns, Missstände aufzudecken und Politiker*innen und Verwaltung zur Verantwortung zu ziehen", heißt es da. "Gerade angesichts der zunehmenden Macht antidemokratischer Kräfte gilt es, Transparenz und demokratische Kontrolle zu stärken – statt sie über Bord zu werfen."
Im Bereich der Wissenschaftspolitik sei da zum Beispiel an die BMBF-Fördermittelaffäre erinnert, bei deren Aufdeckung IFG-Anfragen, gerade durch "FragDenStaat", eine wichtige Rolle gespielt haben. So würde aus einer Einschränkung der Informations- und Pressefreiheit sehr schnell auch eine Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit, wenn die Hintergründe und Motivationen von Regierungshandeln noch schwerer ans Licht zu befördern wären.
Inzwischen reagieren auch Teile der Politik, allen voran die SPD-Linke. "Was als Bürokratieabbau verkauft wird, dient in Wahrheit dazu, unbequeme Recherchen und Enthüllungen etwa zu Steuerverschwendung, Korruption oder unlauterer Machtkonzentration abzuwehren", schreibt die SPD-Gruppe "DL21 Forum Demokratische Linke". "Ohne ein starkes IFG wären Skandale wie die Maskendeals nie aufgedeckt worden." Investigativer Journalismus und zivilgesellschaftliche Kontrolle dürften nicht zum Privileg für Reiche werden. "Transparenz ist kein bürokratischer Luxus, sondern Grundlage jeder Demokratie."
Noch wichtiger ist, dass am Mittwoch auch SPD-Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Stellung bezog. Die im Koalitionsvertrag angekündigte IFG-Reform habe grundsätzlich schon ihren Sinn, etwa um Missbrauch zu verhindern. Sie werde sich aber den Gesetzentwurf dazu genau anschauen, sagte sie in der ARD, "damit die Bürgerinnen und Bürger und auch Journalistinnen und Journalisten weiterhin die Möglichkeit haben, das, was wir tun, zu hinterfragen und Auskunft zu bekommen". Sie halte es für wichtig, dass die Regierung transparent weiterhin arbeite, "dass sie auch Rechenschaft ablegt über das, was sie tut".
Federführend zuständig für die Novelle ist allerdings das von Alexander Dobrindt (CSU) geleitete Bundesinnenministerium. Mit Dobrindt habe sie seit Vorliegen der 34 Punkte noch nicht gesprochen, sagte die Justizministerin weiter. Sie wolle aber sicherstellen, "das zu bewahren und abzusichern, was mir wichtig ist: nämlich diese Transparenz, diese Auskunftspflicht, der wir als Regierung, als Exekutive unterliegen."
Am Ende könnten die misslungenen IFG-Pläne von Schwarz-Rot noch ein Lehrstück werden: dafür, dass Proteste der Zivilgesellschaft wirken. Und dafür, dass, wer Demokratie und Freiheit erfolgreich vor der AfD verteidigen will, schon jetzt bei den eigenen Transparenzstandards anfangen muss. JMW.
Dieser Kommentar erschien zuerst in meinem wöchentlichen Newsletter.
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