Was vom Aufbruch übrigbleibt
Wie die rot-rot-grüne Koalition in Berlin eine ehrgeizige Personalreform in der Wissenschaft anstieß und jetzt vor den Schwierigkeiten ihrer Umsetzung zu erstarren droht. Ein Gastbeitrag von Larissa Klinzing.

Larissa Klinzing ist Vorstandsmitglied der Landesvereinigung akademischer Mittelbau und der Abteilung Wissenschaft der GEW Berlin. Foto: GEW Berlin.
KURZ VOR DER BESCHLUSSFASSUNG der umstrittenen Novelle des Berliner Hochschulgesetzes am 20. Juni stellt sich die Frage, ob die angekündigte Nachsteuerung des Gesetzes einen Durchbruch zur praktischen Umsetzung des Gesetzes ermöglicht – oder ob sie nur den bekannten "Fuß in der Tür" hält. Zugleich stehen die Durchsetzungsfähigkeit und die Glaubwürdigkeit von SPD, Linken und Grünen auf dem Spiel, die eine strukturelle Reform des wissenschaftlichen Personals angestoßen haben und jetzt vor den Schwierigkeiten derer Umsetzung erstarren.
Mit großem Schwung packte die seit 2016 in Berlin regierende Koalition längst überfällige Problemzonen der Stadt an. Bereits in ihrer ersten Koalitionsvereinbarung setzte sie die ehrgeizigen Ziele, Berlin zum Vorreiter nicht nur für Klima und Stadtentwicklung zu machen, sondern auch für eine moderne, chancengerechte Personalstruktur der Hochschulen. Die Hochschulen sollten ihre wissenschaftlichen Leistungsressourcen verlässlicher fördern, statt sie im unverantwortlichen Umfang zu verschwenden.
Nach langen Zeiten der Kleinreparaturen wurde das Berliner Hochschulgesetz dann in seinen ...
Sie sehen die gekürzte Fassung dieses Artikels
Der volle Zugang zu Artikeln, die älter sind als vier Wochen, ist nur für registrierte Unterstützer des Wiarda-Blogs vorgesehen.
Kommentare
#1 - Das ist der ca. zehnte Beitrag (in verschiedenen Medien),…
Das ist der ca. zehnte Beitrag (in verschiedenen Medien), in dem (a) erst den Berliner Hochschulen vorgeworfen wird, dass sie bei der Umsetzung des §110 aus scheinbar ruchlosen Gründen blockiert haben, um dann (b) genau zu beschreiben, warum der §110 vorher kaum umsetzbar war und es auch nach der "Reparatur" nicht ist.
Aus meiner Sicht folgt aber (a) zwingend aus (b) - man kann so schlampig und kurzsichtig formulierte Gesetzte kaum rechtssicher umsetzen. Das denken wohl auch Teile des Berliner Senats, die gerade die Entfristung von PostDocs mindestens in einigen Fällen blockieren (bzw. die Umwandlung der Stellenkategorien).
Die Hochschulen haben ...
Neuen Kommentar hinzufügen