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Nach Länder-Stellungnahme: Bundestags-FDP will bei sechs Jahren Höchstbefristung für Postdocs bleiben

Was der Bundesrat zur geplanten WissZeitVG-Novelle sagt und wie die Ampelfraktionen darauf reagieren.

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Nach Länder-Stellungnahme: Bundestags-FDP will bei sechs Jahren Höchstbefristung für Postdocs bleiben
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Nach Länder-Stellungnahme: Bundestags-FDP will bei sechs Jahren Höchstbefristung für Postdocs bleiben

Fotos: pilot_micha, CC BY-NC 2.0. /PxHere, CC0.

VORAUSSICHTLICH ANFANG JUNI steht die geplante Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) zur ersten Lesung im Bundestag an, jetzt hat sich der Bundesrat zu dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf positioniert.

Während vor allem der SPD im Bundestag die vorgesehene Verkürzung der Postdoc-Höchstbefristungsdauer nach der Promotion auf vier Jahre (plus zwei weitere Jahre mit Anschlusszusage) nicht ausreicht, fordert die Länderkammer sogar eine Beibehaltung der geltenden Regelung wenigstens für Habilitanden. Wörtlich heißt es in der am vergangenen Freitag beschlossenen Stellungnahme: "Der Bundesrat regt an, zumindest für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich auf klassischem Wege habilitieren, eine Option zu schaffen, auch ohne Anschlusszusage die Höchstbefristungsdauer für die Post-Doc-Phase weiterhin bei sechs Jahren zu belassen."

Der Streit um die Höchstbefristungsdauer hatte sich innerhalb der Ampel-Koalition über Monate hingezogen und dazu geführt, dass FDP-Bundesforschungsministerin Bettina Stark Watzinger im vergangenen Sommer einen WissZeitVG-Entwurf vorgelegt hatte, der in diesem zentralen Punkt nicht die Zustimmung ihrer Ampel-Koalitionspartner gefunden hatte.

Auch die geplante teilweise Abschaffung der Tarifsperre im WissZeitVG lehnt der Bundesrat ab, die bislang Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien für den wissenschaftlichen Arbeitsmarkt verhindert. Durch die Tarifsperre werde "einer Zersplitterung des Wissenschaftssystems" durch unterschiedliche Regelungen in den Ländern vorgebeugt und die Übergänge und Wechselmöglichkeiten innerhalb der Wissenschaft zwischen Hochschulen und zu außerhochschulischen Forschungseinrichtungen würden gewährleistet, argumentieren die Länder.

Bundesrat: "Sachfremde Einflüsse abwehren"

Und weiter: "Die Auslagerung des speziellen wissenschaftlichen Befristungsrechts in befristete und bundesweit uneinheitliche Tarifverträge würde die Wissenschaft als Arbeitsfeld und Berufsbild deutlich schwächen." Im Interesse "der Erhaltung eines international wettbewerbsfähigen hochkompetitiven Wissenschaftssystems" seien ...

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Kommentare

#2 -

Leif Johannsen | Di., 21.05.2024 - 12:49
Lieber Jens R., ich verstehe nicht wie man von "Hanna" enttaeuscht sein kann? In Deinem Kommentar erkenne ich leider nur sehr viel Naivitaet. Von den drei Interessenvertretungen des "wissenschaftlichen Mittelbaus", die ich auf dem Schirm habe (Hanna-Bewegung, Netzwerk Gute Arbeit in der Wissenschaft, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) ist es die am geringsten organisierte Instanz. An Hannah stelle ich daher gar keine Erwartungen. Anders sehe ich es die GEW betreffend (ich bin GEW Mitglied). Im Vergleich mit der University und College Union ist die GEW allerdings ein handzahmes Papier-Stubentigerchen (meine Hypothese weshalb fuehre ich hier nicht aus). Am meisten bin ich ...

#3 -

Hannes Klein | Di., 21.05.2024 - 13:39
Zu behaupten, die Lockerung der Tarifsperre, würde Uneinheitlichkeit und Zersplitterung hinsichtlich Befristungsregelungen führen, ist irreführend und falsch (und das weiß der Bundesrat vermutlich auch). In 15 von 16 Bundesländern gilt der TV-L für staatliche Hochschulen; über eben diesen TV-L würden entsprechende abweichende Befristungsgrenzen geregelt werden und damit verbindlich in 15 von 16 Bundesländern gelten. Ausschließlich in Hessen gilt nicht mehr der TV-L, sondern der TV-H, der wiederum bereits (anders als der TV-L) neuerdings eine Befristungshöchstquote enthält - die befürchtete "Zersplitterung" gibt es in gewisser Weise also bereits jetzt schon, sie hält sich aber auch in überschaubaren Grenzen. Da gibt es ...

#4 -

S.R. @fraunhofer | Do., 23.05.2024 - 00:36
Weg mit

- der Anwendung des WissZeitVG in den außeruniversitären Forchungseinrichtungen, promovieren dürfen nur Universitäten und Hochschulen

- weg mit der Tarifsperre damit endlich tariflich über Befristungen und Karrierewege in der Wissenschaft geredet werden kann

- weg mit der Drittmittelbefristung, hierfür reicht das TzBfG völlig aus

- weg mit der PostDoc-Befristung - mit der Promotion endet die wissenschaftliche Ausbildung, weitere Befähigungen für Professuren sollten Erfolge vor allem in der Lehre und auch in derForschung sein.

Schluss mit der Ausbeutung in prekären Beschäftigungsverhältnissen!

#5 -

Hannah | Do., 23.05.2024 - 02:51
Länder und Bundesregierung müssen sich ernsthaft fragen, ob wir uns ein Hochschulsystem leisten wollen, das seine Daueraufgaben (gute Lehre und Forschung) mit billigem, eher unerfahrenen und oft zweitklassigem Personal (weil die Besten sich aufgrund der schlechten Karriereoptionen oft gar nicht auf die Wissenschaft als Beruf einlassen wollen) aufrecht erhalten will. Wer mit 24 sein Studium abgeschlossen hat und dann max. 12 Jahre im System war, ohne eine der wenigen Professuren zu bekommen, wird mit 36 Jahren vor die Tür gesetzt. Klingt und ist beruflich unattraktiv. Das WissZVG ist für die Qualität z.B. des Lehramtsstudiums schädigend, da es hier erfahrene, gut ...

#7 -

Werner Wacker | Fr., 24.05.2024 - 02:27
Ein wesentlicher Schritt um Beschäftigungsverhältnisse zu verbessern wäre die Auflösung der Doppelrolle von Professor:innen die gleichzeitig Arbeitgeber:in (kurzlaufende Verträge an ihre Mitarbeiter geben) und Doktorvater/-mutter sind. #MeToo in der Wissenschaft lässt Grüßen.

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