Nach Länder-Stellungnahme: Bundestags-FDP will bei sechs Jahren Höchstbefristung für Postdocs bleiben
Was der Bundesrat zur geplanten WissZeitVG-Novelle sagt und wie die Ampelfraktionen darauf reagieren.


Fotos: pilot_micha, CC BY-NC 2.0. /PxHere, CC0.
VORAUSSICHTLICH ANFANG JUNI steht die geplante Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) zur ersten Lesung im Bundestag an, jetzt hat sich der Bundesrat zu dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf positioniert.
Während vor allem der SPD im Bundestag die vorgesehene Verkürzung der Postdoc-Höchstbefristungsdauer nach der Promotion auf vier Jahre (plus zwei weitere Jahre mit Anschlusszusage) nicht ausreicht, fordert die Länderkammer sogar eine Beibehaltung der geltenden Regelung wenigstens für Habilitanden. Wörtlich heißt es in der am vergangenen Freitag beschlossenen Stellungnahme: "Der Bundesrat regt an, zumindest für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich auf klassischem Wege habilitieren, eine Option zu schaffen, auch ohne Anschlusszusage die Höchstbefristungsdauer für die Post-Doc-Phase weiterhin bei sechs Jahren zu belassen."
Der Streit um die Höchstbefristungsdauer hatte sich innerhalb der Ampel-Koalition über Monate hingezogen und dazu geführt, dass FDP-Bundesforschungsministerin Bettina Stark Watzinger im vergangenen Sommer einen WissZeitVG-Entwurf vorgelegt hatte, der in diesem zentralen Punkt nicht die Zustimmung ihrer Ampel-Koalitionspartner gefunden hatte.
Auch die geplante teilweise Abschaffung der Tarifsperre im WissZeitVG lehnt der Bundesrat ab, die bislang Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien für den wissenschaftlichen Arbeitsmarkt verhindert. Durch die Tarifsperre werde "einer Zersplitterung des Wissenschaftssystems" durch unterschiedliche Regelungen in den Ländern vorgebeugt und die Übergänge und Wechselmöglichkeiten innerhalb der Wissenschaft zwischen Hochschulen und zu außerhochschulischen Forschungseinrichtungen würden gewährleistet, argumentieren die Länder.
Bundesrat: "Sachfremde Einflüsse abwehren"
Und weiter: "Die Auslagerung des speziellen wissenschaftlichen Befristungsrechts in befristete und bundesweit uneinheitliche Tarifverträge würde die Wissenschaft als Arbeitsfeld und Berufsbild deutlich schwächen." Im Interesse "der Erhaltung eines international wettbewerbsfähigen hochkompetitiven Wissenschaftssystems" seien ...
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Kommentare
#1 - Ich bin sehr enttäuscht von Hanna. Das hat gar nichts…
#2 - Lieber Jens R., ich verstehe nicht wie man von "Hanna"…
#3 - Zu behaupten, die Lockerung der Tarifsperre, würde…
#4 - Weg mit- der Anwendung des WissZeitVG in den…
- der Anwendung des WissZeitVG in den außeruniversitären Forchungseinrichtungen, promovieren dürfen nur Universitäten und Hochschulen
- weg mit der Tarifsperre damit endlich tariflich über Befristungen und Karrierewege in der Wissenschaft geredet werden kann
- weg mit der Drittmittelbefristung, hierfür reicht das TzBfG völlig aus
- weg mit der PostDoc-Befristung - mit der Promotion endet die wissenschaftliche Ausbildung, weitere Befähigungen für Professuren sollten Erfolge vor allem in der Lehre und auch in derForschung sein.
Schluss mit der Ausbeutung in prekären Beschäftigungsverhältnissen!
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