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Wann streiten wir uns endlich über den Qualitätspakt Lehre?

Alle reden über die Zukunft des Hochschulpakts. Das ginge in Ordnung – wenn die Debatte nicht anderswo eine ärgerliche Leerstelle hätte. Ein Gastkommentar von Ernst Dieter Rossmann.

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Artikelbild: Wann streiten wir uns endlich über den Qualitätspakt Lehre?

JA, ES IST auf den ersten Blick verständlich, wenn sich die hochschulpolitische Debatte aktuell darauf konzentriert, wie es mit dem Hochschulpakt nach 2020 weitergeht – und welche Form der verstetigte Bundesfinanzierung auf Grundlage des neu geschaffenen Grundgesetz-Artikels 91 b dafür gefunden wird. Hierzu gibt es umfangreiche Positionspapiere des Wissenschaftsrats, Ideen von verdienten und neuen Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) oder jüngst auch vom Deutschen Hochschulverband.

Immerhin stehen dabei über zwei Milliarden Bundesmittel jährlich im Feuer und alle, denen die solide Grundfinanzierung der Hochschulen in Deutschland ein Anliegen ist, erwarten mit Recht, dass diese Mittel nicht nur für die Zukunft gesichert bleiben, sondern möglichst ausgeweitet werden. Kurzum: Es muss zu einem echten Zukunftspakt zwischen Bund und Ländern für die Stärkung der Hochschulen in Forschung und Lehre kommt. Die Leitsätze für das Zusammenwirken von Bund und Ländern im Anschluss an den Hochschulpakt 2020 stehen deshalb aus guten Gründen ganz am Anfang des Kapitels zu Hochschulen und Wissenschaft im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für diese Legislaturperiode. ...

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Kommentare

#1 -

Marco Winzker | Mi., 15.08.2018 - 18:41
Richtig. Die Zukunft des Qualitätspakt Lehre muss geklärt werden. Aber die Antwort kann nicht eine dauerhafte Abfolge von immer neuen Projekten sein. Gute Konzepte, die in Projekten entwickelt wurden, müssen auch die Chance haben, langfristig verankert zu werden und das geht über feste Finanzierung für feste Stellen.



Reine Projektförderung für Lehre heißt ja gerade, dass nur eine kurzfristige berufliche Perspektive besteht. Danach geht es in die Wirtschaft oder zur Professur und dazu braucht man dann doch wieder die Forschung.



Und ja, das Geld darf nicht im allgemeinen Hochschulhaushalt versacken, aber da kann es klare Kriterien zur Verwendung geben. Nach neun ...

#2 -

Tenna | Sa., 18.08.2018 - 00:37
Das WR Positionspapier vom April 2018 sagt aber auch, dass es grundlegend ist, die Betreuungsrelation nach dem enormen Aufwuchs zu verbessern. Was helfen die in vielen Teilprojekten entwickelten Lehrinnovationen, wenn sie aufgrund der hohen Studierendenzahlen in den Lehrveranstaltungen nicht wirklich implementiert werden können bzw. die KapVO es gar nicht zulässt. ... Zudem: vielfach waren die Jahre des Qualitätspakts doch nur ABM für Kolleginnen und Kollegen. Weder eine Nachhaltigkeit noch eine Ownership der Entscheider an Hochschulen ist nicht in Sicht.

#3 -

Martin Lommel | Mo., 20.08.2018 - 18:17
All dem Geschriebenen stimme ich zu; zugleich stecken wir in einem Dilemma, in dem es vor allem gute Ideen braucht. Die Hochschulen wollen begründeter und verständlicher Weise keine dauerhafte Projektfinanzierung (nahezu ein Oxymoron) und zugleich wird es m.E. nur dann auch künftig Lehrinnovationen geben, wenn kompetitive Projektmittel dazu anreizen. Ich könnte mir vorstellen, dass der Umfang (und die Wirkung) der durch den Qualitätspakt Lehre initiierten Veränderungen an den Hochschulen selbst das BMBF überrascht hat.



Natürlich wurden durch die Gelder auch weniger erfolgreiche Dinge erprobt - aber auch das ist Teil von Innovation. Und natürlich muss es jetzt darum gehen, erfolgreiche ...

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