Direkt zum Inhalt

166.000 mal unvollständig

Das BMBF hat aktuelle Zahlen vorgelegt: Über fast die Hälfte der Anträge von Studierenden auf Corona-Überbrückungshilfe wurde demnach gar nicht erst entschieden – sie flogen aus formalen Gründen schon vorher raus. Was sagt das über das Hilfsinstrument, was über die Antragsteller? Und wieviel Geld hat das Ministerium bislang zugesagt? Eine Analyse.

GESTERN HAT Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) die Verlängerung der Studierenden-Überbrückungshilfe , also des nicht rückzahlbaren Zuschusses, um einen Monat verkündet. Heute liefert ihr Ministerium auf meine Nachfrage umfangreiche Statistiken zu allen bislang gestellten Anträgen. Und das in einer bisher nicht bekannten Detailtiefe.

Die wichtigste Botschaft: Karliczek hat noch mehr als die Hälfte des 100-Millionen-Topfs übrig. Bislang wurden erst gut 42 Millionen Euro an Hilfen zugesagt. Den September kann sie also noch locker damit bezahlen – und den Oktober und November, wenn sie will, vermutlich gleich noch dazu.

Ist die durch Corona verursachte Not vieler Studierenden also doch nicht so groß wie gedacht, oder erklärt sich das niedrige Zusagevolumen, wie Opposition und Studierendenverbände seit Wochen kritisieren, durch die rigiden Fördervoraussetzungen und ein zu kompliziertes Antragsverfahren? Eine Analyse.

1. Wie viele Studierende haben seit Juni um Unterstützung nachgesucht?

Hatte das BMBF bislang vor allem die Zahl der "vollständig" ...

Sie sehen die gekürzte Fassung dieses Artikels

Der volle Zugang zu Artikeln, die älter sind als vier Wochen, ist nur für registrierte Unterstützer des Wiarda-Blogs vorgesehen.

Sind Sie bereits ein registrierter Benutzer / Unterstützer?
Hier können Sie sich einloggen.

Nein, ich habe noch kein Benutzer / Unterstützer-Konto:
zur Anmeldung

Kommentare

#1 -

bregalnica | Fr., 21.08.2020 - 18:21
Bei jedem Antrag auf Sozialhilfen darf man Unterlagen nachreichen oder eben einen erneuten Antrag stellen, vielen Studis hingegen wurde diese Möglichkeit nicht eingeräumt, sondern direkt abgelehnt. Auch ich fand die Antragsstellung schweig und komplex und hatte Glück, in einem Bundesland zu wohnen, in welchen die Studierendenwerke nicht so rigoros abgelehnt haben wie in anderen Bundesländern.

Bei der Überbrückungshfe kann man sein Recht auch nicht einklagen oder in Widerspruch gehen, denn Studis haben kein Anrecht darauf. Karliczek hat uns kein Gesetz gegeben, sondern ein Instrument, was kaum hilft. Warum eigentlich 500€ Höchstzuschuss? Wer soll davon ernsthaft leben können, trotz nachgewiesener unverschuldung ...

#2 -

Ricarda | Fr., 21.08.2020 - 21:48
(1) Mir scheint hier noch wichtig zu ergänzen, dass es zunächst lange keine Form von Ausfüllhilfe gab, dass nach manchen Dingen gar nicht gefragt wurde im Antrag, obwohl sie notwendig waren (z.B. der sog. Elternnachweis), dass es zudem technische Schwierigkeiten gab, dass nicht nachvollziehbarerweise Studis berichten, trotz identischer Anträge in verschiedenen Monaten oder von bspw. Ehepartnern, einmal eine Bewilligung bekommen zu haben und einmal nicht, dass manche sehr genau auf Lesbarkeit, scharfe Fotos und Vollständigkeit achteten, aber in der Ablehnung stand, es wäre etwas unvollständig/nicht lesbar gewesen.

Für einen Rettungsring in einer Krise für wirklich arme Leute sind diese Dinge ...

#3 -

Ricarda | Fr., 21.08.2020 - 21:50
(2) Was sagte Frau Merkel dazu, gefragt von Nicole Gohlke, wieso nicht das BAföG für alle, die Not leiden geöffnet wird? "Aus ordnungspolitischen Gründen". Gott bewahre, man müsse eingestehen, dass das BAföG so, wie bisher, absolut unzureichend und unzugänglich für viel zu viele Leute ist. Schön, wenn Frau Merkel Ordnung hält. Ich würde aber gerne überleben UND mein Studium fortführen können.

Und ich frage mich auch sehr, was das mit "nicht pandemiebedingt" soll. Keinen Job zu finden wegen der momentan sehr schlechten Stellenlage versteht wirklich jeder als eine pandemiebedingt. - Nur nicht Frau Karliczek und das BMBF. Es gibt viele ...

#5 -

saoirsedaire | Mi., 26.08.2020 - 09:43
Vielleicht liegt es an der irreführenden Bezeichnung, aber Anträge, die vom System als „unvollständig“ bezeichnet werden, sind Anträge, die vom Studenten zwar begonnen wurden (da reicht schon die Eingabe der Emailadresse, dann besteht sofort ein Antrag im System) aber nicht abgesendet werden. Da sortiert das System also nichts aus (ob die Unterlagen fehlen, kann das System ja gar nicht prüfen) sondern der Student hat sich (warum auch immer) entschieden, hier keinen Antrag an das BMBF zu senden. Nur die gesendeten Anträge gehen dann an die SB, die dann schauen, ob Unterlagen vollständig sind oder ob Dokumente/Erklärungen fehlen. Kritik am System ...

#6 -

Jan-Martin Wiarda | Mi., 26.08.2020 - 09:50
@SW: Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Allerdings ist das genau das Problem: Die Erläuterungen zum Prozess sind auch für die Antragsteller ungenau. Genau wie die Bezeichnung: "Vollständiger Antrag" suggeriert eben Vollständigkeit. Besser wäre sicherlich: "Eingereichter Antrag", wobei auch das nicht hinhaut. Denn ganz ohne Druck entscheidet der Student ja doch nicht, ob er abschicken kann oder nicht. Am Ende sind doch schon bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, bevor der Antrag vom System zum Einreichen anerkannt wird.

#7 -

a | Do., 27.08.2020 - 00:41
Berlin - Juni, Juli wurden bewilligt mit jeweils 500€.



Im August die Begründung aus Juli übernommen, da sich keine Rahmenbedingungen geändert haben.

Innerhalb weniger Tage abgelehnt, da "keine pandemiebedinge Notlage vorliegt".



Mehrere Tage lang versucht anzurufen, jedoch ging niemand ans Telefon.

Absolute Willkür und leider habe ich sogar Bedenken weiter, z.B. per e-Mail, nachzufragen, da anderen Studenten bereits zugesagtes Geld wieder abgesprochen wurde. Sowas kann ich absolut nicht gebrauchen.



Freut mich aber ungemein, dass das BMBF stolz ist, dass noch die Hälfte vom 100 Millionen € Topf übrig ist. Hätten sie sich ein wenig mehr bemüht, hätten sie bestimmt noch ...

#8 -

Sven | Di., 22.09.2020 - 12:55
Meine beiden Anträge im Juni und Juli wurden abgelehnt, mit der Begründung, meine Notlage sei nicht nachweisbar, obwohl der Kontostand was anderes Zeigt. Nach dem ich im August von einem Kommilitonen erfuhr, dass er eine Nachfrage vom Studentenwerk erhilt, um sich zu seiner Notlage zu äußern, habe ich erstmal gestaunt.



Da nichts zu verlieren, schrieb ich an das Studentenwerk und fragte nach, warum ich keine Möglichkeit erhielt mich zum Sachverhalt zu äußern obwohl meine Notlage ersichtlich ist. Paar Tage später erhilt ich die E-Mail wo ich dann im Portal für die Monate Juni und Juli zu meiner Notlage nähere Angaben ...

Neuen Kommentar hinzufügen

Ihr E-Mail Adresse (wird nicht veröffentlicht, aber für Rückfragen erforderlich)
Ich bin kein Roboter
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.