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Staatsanwaltschaft bestätigt Ausweitung der Fraunhofer-Ermittlungen

"Anfangsverdacht der Untreue" nun gegen Ex-Präsident Neugebauer und zwei weitere frühere Vorstandskollegen persönlich: Die Vorwürfe reichen von überhöhten Spesenabrechnungen über die Ausgaben für Begleitpersonen bis hin zu einem Beratervertrag  mit "ganz erheblich" einseitiger Benachteiligung der Fraunhofer-Gesellschaft.

JETZT IST ES OFFIZIELL: Die Staatsanwaltschaft München hat die Ausweitung der Ermittlungen in der Fraunhofer-Affäre bestätigt. Über deren Einzelheiten hatte ich vergangene Woche berichtet . Zu dem Zeitpunkt hatte die Behörde noch eine Stellungnahme abgelehnt.

Jetzt heißt es, das Verfahren richte sich jetzt gegen drei ehemalige Vorstandsmitglieder der Forschungsgesellschaft, die von der Staatsanwaltschaft wie folgt abgekürzt werden: "Prof. Dr. N., Prof. Dr. K. und Dipl.-Kfm. M." Außerdem gegen einen vierten Beschuldigten, Prof. Dr. W.".

Dass neben Ex-Präsident Reimund Neugebauer und den vorgegangene Woche fristlos entlassenen Innovationsvorstand Alexander Kurz auch gegen ein dritte früheres Vorstandsmitglied, den Diplomkaufmann M., ermittelt wird, ist neu. Ich habe ihn um eine Stellungnahme angefragt.

Gegen die drei früheren Vorstandsmitglieder bestehe der Anfangsverdacht der Untreue, berichtet die Staatsanwaltschaft weiter. "Ihnen liegen insbesondere mögliche Verstöße im Hinblick auf überhöhte Abrechnungen von Reisekosten, Bewirtungskosten, Kosten für interne Veranstaltungen, Kosten für Dienstfahrzeuge und Ausgaben für Begleitpersonen während ihrer Vorstandtätigkeit zu Last."

Zudem gebe es Ermittlungen "im Zusammenhang mit einem zwischen ...

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