Aufnahmetests statt Abinote
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über die Rechtmäßigkeit des Numerus Clausus. Wie eine sinnvolle Reform aussehen könnte und warum sie vermutlich nicht kommen wird.

DASS DAS LEBEN eine insgesamt eher unfaire Angelegenheit ist, verdient als triviale Erkenntnis kaum eine Zeile dieser Kolumne. Anders verhält es sich mit Regeln, die pseudo-objektiv mit eben jener Ungerechtigkeit aufräumen sollen und das Gegenteil erreichen. Womit wir beim Numerus Clausus (NC) wären. In den 70er Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Solange es nicht genügend Studienplätze gibt, muss ihre Vergabe umso transparenter ablaufen. Die besten Bewerber müssen zuerst an die Reihe kommen. Eine Vorgabe, wie Juristen sie lieben: einfach, eindeutig, brillant.
Wenn nur die Realität nicht wäre. Eine Realität, in der bayerische Abiturienten im Schnitt mit einer 2,30 nach Hause gehen und damit fast exakt gleichauf liegen mit ihren Altersgenossen aus Nordrhein-Westfalen (2,31). Auch die Berliner sind den Bayern hart auf den Fersen und haben seit 2006 einen Sprung nach vorn gemacht: von 2,68 auf 2,40. Man muss gar nicht erst die ganz anders ausfallenden Pisa-Ergebnisse bemühen, um zu merken, dass da was schräg ist. Übrigens auch innerhalb der Bundesländer beim Vergleich von Schule zu ...
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