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Großes Geld ganz klein verteilt

Viele Schulen  sind in einem katastrophalen Zustand. Der Bund hat den Ländern deshalb 3,5 Milliarden Euro für die Sanierung bereitgestellt. Doch kommt die Hilfe an? Bei der Suche nach dem Weg des Geldes stößt man auf die Karikatur einer Verteilungsgerechtigkeit. Text und Fotos von Daniela von Treuenfels.

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Artikelbild: Großes Geld ganz klein verteilt

NEIN, ES IST NICHT SO, dass Ergebnisse von Studien, Erhebungen oder Umfragen die Politik nicht erreichen würden. Beispielsweise kamen das Deutsche Institut für Urbanistik, die Bertelsmann-Stiftung oder auch der Bericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit in der jüngeren Vergangenheit zu den Jahr für Jahr immer selben Schlussfolgerungen: Die Kommunen sind nicht mehr in der Lage, ihre Infrastruktur in Ordnung zu halten. Straßen, Schienen, Brücken, öffentliche Gebäude – es bröselt überall. Und es gibt gewaltige regionale Unterschiede.

Erst spät, 2015, reagierte der Bundestag. 3,5 Milliarden Euro wurden in Paragrafen gegossen, heraus kam das "Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG)". Die Mittel wurden nicht nach dem üblichen Verteilmechanismus, dem Königsteiner Schlüssel, auf die Bundesländer aufgeteilt, sondern in Richtung der finanzschwächeren Länder verschoben. Die Verteilung erfolgte zu je einem Drittel nach dem Anteil an der Bevölkerung, dem Anteil an den Arbeitslosen sowie den Anteilen am Gesamtbestand der Kassenkredite der Länder und Kommunen jeweils im Durchschnitt der drei Jahre 2013 bis 2015. Die finanzstarken Länder Bayern und Baden-Württemberg bekamen im Ergebnis nur fast halb so viel Bundesgeld als ihnen sonst zusteht.

Größter Profiteur war Nordrhein-Westfalen, wo rund eine Milliarde Euro Fördermittel landen; auch Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland konnten sich über Zuschläge freuen.

Wie die Länder das Geld auf Städte und Gemeinden verteilten, blieb ihnen überlassen. Vorgaben des Bundes gab es nicht. In der zwischen Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung steht lediglich: "Bei der Auswahl der finanzschwachen Kommunen werden Kriterien zu Grunde gelegt, die auf das Gebiet des jeweiligen Landes oder Stadtstaates bezogen sind. Die Länder können die Finanzhilfen auch pauschal auf die finanzschwachen Kommunen aufteilen." So viel Unkonkretes im Gesetz bedeutet viel Freiraum – und die Möglichkeit, möglichst viele an dem großen Kuchen teilhaben zu lassen. Finanzschwach sind schließlich irgendwie alle Kommunen.

Enormer Bedarf ...

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