Digitalpakt: Personalkosten sind nicht abgedeckt
Bund und Länder wollen ihre Vereinbarung nach der Grundgesetz-Änderung nochmal minimal nachsteuern. Aber an das Thema Personal und Wartung gehen sie nicht mehr heran.
NEIN, SIE MACHEN ihn nicht nochmal auf. Jedenfalls nicht so richtig: Heute Morgen hat das Präsidium der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen, die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Digitalpakt im Wesentlichen so zu belassen, wie sie ist.
Damit wird der Digitalpakt keine Finanzierung von Personal, zum Beispiel IT-Administratoren, und Wartung in den Schulen ermöglichen. Und das obwohl sich der Vermittlungsausschuss vergangene Woche auf eine Grundgesetz-Änderung geeinigt hatte, derzufolge Bundesmittel künftig nicht nur für reine Investitionen eingesetzt werden dürfen, sondern auch für die mit den Investitionen "unmittelbar verbundene(n), befristete(n) Ausgaben der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände)".
Einige Kultusminister hatten darauf gedrängt, den Digitalpakt den neuen Möglichkeiten anzupassen, doch siegte am Ende offenbar die Sorge, wenn die Länder die Vereinbarung grundsätzlich nochmal aufmachen, dann könnte der Bund dasselbe tun. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hatte Anfang der Woche laut dpa gemahnt: "Ich bin der Auffassung, wir sollten bei dem vereinbarten Text bleiben", und auch Hamburgs SPD-Bildungssenator Ties Rabe hatte gesagt: "Die Vereinbarung sollte nicht mehr aufgeschnürt werden."
Heute beschloss das KMK-Präsidium dann tatsächlich, die Vereinbarung lediglich in Bezug auf die Kontrollrechte des Bundes, was die Mittelverwendung angeht, an die Grundgesetz-Änderung anzupassen. Dafür trifft sich nächste Woche nochmal die zuständige Bund-Länder-Facharbeitsgruppe. "Das Ziel ist aber, bis Ende nächster Woche auf jeden Fall einen Haken an die Vereinbarung zu machen", sagte mir der hessische Kultusminister und KMK-Präsident Alexander Lorz (CDU). Nächsten Freitag schon wollen deshalb die Staatssekretäre die Änderungen finalisieren.
Die Vereinbarung soll unbedingt am 15. März, also direkt im Anschluss an die Verabschiedung der Grundgesetz-Änderung im Bundesrat, öffentlich besiegelt werden. Dieses Signal war den Ländern nach dem ewigen Hin und Her um den Digitalpakt offenbar so wichtig, dass sie das Thema Personal und Wartungskosten hintanstellten.
Besteht die Möglichkeit, unterhalb der Verwaltungsvereinbarung nochmal im laufenden "Digitalpakt-Geschäft" nachzusteuern? Zumindest war dies eine Frage, die sich auch in den jüngsten KMK-Diskussionen wieder stellte. Doch klingt die Digitalpakt-Fassung, auf die sich Bund und Länder Ende November verständigt haben, an der Stelle ziemlich eindeutig. In Paragraph 3 heißt es: "Laufende Kosten der Verwaltung (Personalkosten, Sachkosten) sowie Kosten für Betrieb, Wartung und IT-Support der geförderten Infrastrukturen sind nicht förderfähig."
Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) sagte, sie sei "heilfroh, dass wir uns im Interesse der Schülerinnen und Schüler jetzt schnell zusammengerauft haben." Allerdings, fügt sie hinzu, schöpfe der Digitalpakt die "Spielräume der Grundgesetz-Änderung" nicht aus. "Da sind falsche Erwartungen geweckt worden."
Kommentare
#1 - Damit ist bereits jetzt das Schicksal aller…
#2 - Lieber Herr Wiarda, Sie schreiben:"Und das obwohl der…
"Und das obwohl der Vermittlungsausschuss vergangene Woche eine Grundgesetz-Änderung beschlossen hatte"
Seit wann beschliesst der Vermittlungsausschuss Gesetze?
@Edith Riedel: man muesste zunächst hinreichend viele Informatiklehrer ausbilden, bevor man Geräte kauft.
#3 - @tmg: Menschen, die sich um die digitale Infrastruktur…
#4 - @Edith Riedel: wo sollen dann aber all diese 'regulären'…
das, was derzeit und noch viele Jahre in der freien
Wirtschaft geboten werden wird.
Neuen Kommentar hinzufügen