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Wie geht es nach dem 10. Januar an den Schulen weiter?

Viele Länder vermeiden die Beantwortung dieser Frage noch.

Dabei stellen Schulen und Eltern sie sich schon jetzt. Ein Plan aus Niedersachsen gibt Anhaltspunkte.

SICHERLICH LÄSST SICH viel auch gegen das Corona-Krisenmanagement von Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) vorbringen. Wie alle seine Kollegen bundesweit wurde auch er von Lehrer- und Elternverbänden dafür gescholten, dass er trotz steigender Corona-Zahlen die Schulen im Land unbedingt im vollen Präsenzbetrieb halten wollte – ohne Abstandsregel, ohne Gruppenteilungen. Allerdings gab es auch nicht wenige Lehrer, viele Eltern und noch mehr Bildungsforscher, die die Entschlossenheit der Kultusminister richtig fanden – weil sie sich um die Bildungs- und Teilhaberechte vor allem sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher sorgten. Oder aber weil sie die während der Frühjahrs-Schließungen erfahrenen großen beruflichen Nachteil für Eltern und insbesondere für Mütter nicht noch einmal erleben wollten.

Der Streit der vergangenen Wochen war heftig, doch gehörte gerade Tonne zu den Bildungspolitikern, die von ihren Finanzministern zumindest ein zusätzliches Corona-Schutzpaket für die Schulen loseisen konnten: 25 Millionen Euro für rund 5000 pädagogische Hilfskräfte und 20 Millionen für zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Plexiglasschutzwände, FFP2-Masken für Lehrkräfte oder auch ("besonderen in Ausnahmefällen") für Luftfilteranlagen. Doch auch hier folgten wie immer in der Corona-Krise gleich mehre Abers: Die Ankündigung kam erst im November und damit viel zu spät, vor allem bei den Schutzmaßnahmen war das Paket zu schmal – und dann meldete sich auch noch der Gesamtpersonalrat der Landesschulbehörde ...

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Kommentare

#1 -

Working Mum | Mi., 16.12.2020 - 14:23
Die Sache mit dem "Gewissen" ist sogar noch perfider. Für Angestellte im öffentlichen Dienst des Bundes gibt es nämlich eigentlich Sonderurlaub bei Betreuungsproblemen aufgrund von Corona. Bedingung für die Inanspruchnahme ist aber, dass die Betreuungseinrichtungen tatsächlich geschlossen sind. Das sind sie in der derzeitigen Situation nicht und mir ist keine Regelung des BMI bekannt, nach der der Sonderurlaub in der gegenwärtigen Lage in Anspruch genommen werden könnte.

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