Unsere Bildungsdaten gehören uns!
Der digitalisierte Europäische Hochschulraum wird ein Bildungsdatenraum sein. Noch haben wir die Gelegenheit, ihn transparent zu gestalten. Ein Gastbeitrag von Justus Lentsch.

Bild: Gerd Altmann / Pixabay.
DIE EU UND DEUTSCHLAND stellen gerade die Weichen für einen digitalisierten Europäischen Hochschulraum: Die Europäische Kommission arbeitet an einer Transformationsagenda für den Hochschulbereich, die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat im Dezember 2020 die Bund-Länder-Vereinbarung "Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung" verabschiedet. Bis Ende 2022 muss das Online-Zugangsgesetz für Verwaltungsprozesse und Services an den Hochschulen in Deutschland umgesetzt sein, und mit dem Entwurf für einen "Digital Services Act" entwirft die Europäische Kommission einen Rechtsrahmen für die Regulierung von Online-Plattformen. Alles Bausteine, die den politischen und rechtlichen Rahmen für einen digitalisierten Hochschulraum und für eine digitale Hochschulbildung in Europa setzen.
Ob personalisierte Lernumgebungen, individuelle Lernprozessunterstützung und mobile learning analytics apps , digitale Studienberatung oder eine KI-basierte Entwicklung von Lehrangeboten: Digitale Hochschulbildung ist nur durch die Erhebung und Nutzung der "digitalen Datenspuren" (Bildungsdaten) möglich, die Studierende und Lehrende in Lehr- und Lernprozessen bei der Nutzung solcher Anwendungen hinterlassen, und zwar in großem Stil – beispielsweise in Form von IP-Adressen oder digitalen Metainformationen über das Nutzerverhalten. Der digitalisierte Europäische Hochschulraum wird wesentlich ein Bildungsdatenraum sein!
Bildungsdaten ...
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