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Die Lehren von Berlin

Was bedeutet der Rücktritt von Humboldt-Präsidentin Sabine Kunst für die "#IchbinHanna"-Initiative? Und wie lässt sich die Berliner Misere ums neue Hochschulgesetz anderswo vermeiden? Eine Bestandsaufnahme.

DER ANGEKÜNDIGTE RÜCKTRITT von Sabine Kunst hat bundesweit Aufsehen verursacht. Die Präsidentin der Humboldt-Universität (HU) will nicht mehr , weil sie das neue Berliner Hochschulgesetz für eine massive Gefährdung der HU und des Wissenschaftsstandorts Berlin hält.

Die Novelle wurde Anfang September v om Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen , schon Monate vorher hatten sich Kunst und ihre Kollegen der anderen großen Universitäten mit Kritik und Warnungen vor dem Gesetz an die Öffentlichkeit gewandt. Allerdings ging es da stets um andere Punkte , vor allem um die Einschränkung einer seit vielen Jahren bestehenden Experimentierklausel.

Den Grund für Kunsts Rücktritt, wie sie ihn darstellt, hat die Berliner Landespolitik dagegen erst auf der Zielgeraden geliefert. Indem die rot-rot-grünen Regierungsfraktionen auf Betreiben einzelner Abgeordneter in letzter Minute einen weiteren neuen Passus ins Gesetz einfügten.

Der legt fest, dass Postdocs, Juniorprofessor:innen und Hochschuldozenten grundsätzlich Anspruch auf eine unbefristete Beschäftigung haben sollen. Eine Revolution sei das, feierten sich die beteiligten Abgeordneten selbst – in einer Wissenschaftsszene, in der je nach Zählart über 90 Prozent der Jobs befristet vergeben werden ...

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Kommentare

#1 -

Doreen Samtens | Fr., 29.10.2021 - 18:33
Es stimmt schon, daß eine solche Panne nur im "Berliner Vakuum" passieren kann. Es ist aber schade, daß sich der Kandidat für die Nachfolge des Senators für eine derartige
handwerkliche Nachlässigkeit hergibt. Man kann diese
schwierige Frage eben nicht mit "links" machen

#2 -

Noch 'ne Hanna | So., 31.10.2021 - 12:38
"Das Problem ist nur: Auch eine Revolution muss man handwerklich ordentlich machen, und genau diese Präzision liefert der neue Paragraf 110 nicht. Was er stattdessen gebracht hat: jede Menge Verwirrung und Rechtsunsicherheit. Ab wann gilt die neue Regelung, und für wen? Welche Leistungen müssen Wissenschaftler vorweisen, um eine Dauerstelle zu erhalten? Und überhaupt, wie muss diese Stelle beschaffen und dotiert sein?"



Das kann und darf ein Gesetz nicht leisten. Das Gesetz kann nur den politischen Rahmen setzen und den Hochschulen gegenüber verdeutlichen, was politisch gewollt ist - das inhaltliche Ausfüllen muss den Hochschulen überlassen bleiben und der Rücktritt von Frau ...

#3 -

Ein Postdoc ei… | So., 31.10.2021 - 19:45
Nunja, wenn so war, dass erst das von Herrn Wiarda m.E. schlüssig beschriebene Machtvakuum im Spätsommer ermöglichte, dass wider Erwarten kurzfristig doch noch eine Umsetzungsschance im Punkt Entfristungen im Zuge der Hochschulgesetznovellierung entstand (nachdem zuvor Maßnahmen wie die in den Hochschulverträgen festgelegten Entfristungsquoten kaum von Erfolg gekrönt waren): Dann kann ich durchaus verstehen, wenn möglicherweise bei der kurzfristigen Formulierung Ungenauigkeiten entstanden. Parlamentarier sind schließlich auch nur Menschen, das sollte man nicht vergessen. ;-)



Wie wäre es daher gewesen, wenn die Senatsverwaltung hierzu entspr. Vorarbeiten geleistet hätte (hätte dürfen)? Dann wäre das möglicherweise vermeidbar gewesen. Dies war aber offenbar nicht so. ...

#4 -

Jan Berlens | Mo., 01.11.2021 - 11:57
Bei kaum erhöhbarer Finanzierung muss die Verbesserung von Beschäftigung und Bezahlung im Mittelbau zu Lasten der bestens abgesicherten und bezahlten Professorenschaft gehen. Wenn schon Flexibilität, dann bitte überall.

Übrigens zeigt der Mischmasch von Gendersprache und herkömmlicher generischer Bezeichnungen im Artikel sehr gut die Idiotie der Gendersprache an.

#5 -

Gerold Feist | Mo., 01.11.2021 - 18:36
@Jan Berlens:
Das ist m.E. kein wirklich sinnvoller Vorschlag. Die wirklichen Probleme liegen in der zunehmenden Rolle der Drittmittelforschung und der viel zu großen Zahl von Doktoranden. Stattdessen sollte die Grundfinanzierung der Hochschulen wieder verbessert werden. Das Antreiben der
Hochschullehrer über Drittmittel-Quoten führt nur zu deren Entsolidarisierung und nicht zur Kooperation. Wahre
Exzellenz entsteht aus einer produktiven Umgebung und
ist nicht planbar.

#6 -

Laubeiter | Fr., 05.11.2021 - 20:39
Wem es beim Kochen in der Küche zu stickig wird, der geht, statt zu kochen, an die frische Luft. Wenn die Präsidentin einer Universität ihren Rücktritt einreicht mit der Begründung, sie sähe sich außerstande, die Regelungen eines neuen Gesetzes in ihrer Universität anzuwenden, dann ist das für mich nicht kämpferisch, sondern das Eingeständnis einer Unlust, eine noch ungelöste Situation auszuhalten. Wozu gibt es denn Gerichte, vor denen man die Anwendung von Gesetzen prüfen lassen kann auf ihre Konformität mit GG und anderen Normen, wenn nicht für eine ungelöste Situation? Vor Gericht hätten in diversen Konstellationen Universitäten als Arbeitgeber und WissenschaftlerInnen ...

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