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Hochschulen, achtet auf die Kindergrundsicherung!

Wenn das Reformprojekt scheitert, steht auch eine wichtige Neuerung der BAföG-Studienfinanzierung auf dem Spiel.

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Artikelbild: Hochschulen, achtet auf die Kindergrundsicherung!

Bild: Sam Dan Truong / Unsplash.

STUDIERENDE SIND KEINE KINDER, doch ist es ausgerechnet die Kindergrundsicherung, die ihnen als junge Erwachsene zu mehr finanzieller Selbstständigkeit verhelfen könnte. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP steht auf Seite 76: "Das BAföG wollen wir reformieren und dabei elternunabhängiger machen. Der elternunabhängige Garantiebeitrag im Rahmen der Kindergrundsicherung soll künftig direkt an volljährige Anspruchsberechtigte in Ausbildung und Studium ausgezahlt werden."

Der Garantiebeitrag ist der Teil der Kindergrundsicherung, der das Kindergeld ersetzen soll. Das Kindergeld war zwar im Gegensatz zum BAföG schon immer unabhängig vom Einkommen der Eltern, wurde aber im Normalfall selbst bei erwachsenen Studierenden an Mutter und/oder Vater überwiesen. Besserverdienende Eltern wählen übrigens regelmäßig die Alternative eines höheren Steuerfreibetrages, weil der sich mehr für sie lohnt. Die direkte Auszahlung des Garantiebetrages wäre also ein echter Gewinn an Autonomie für Azubis und Studierende.

Nun zur Realität. Im maximal öffentlich und unkonstruktiv ausgetragenen Streit von Grünen und FDP um die Kindergrundsicherung geht es derzeit um alles Mögliche: politische Ränkespielchen, schlechte Kommunikation und je nach Blickwinkel schräge oder überzogene Stellenbedarfs-Berechnungen. Um Kinder hingegen nur am Rande ...

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