Damit eine Selbstverpflichtung mehr ist als eine Selbstberuhigung
Die Hochschulrektorenkonferenz will die Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen erhöhen. Hat sie den richtigen Plan dafür?

Bild: Gerd Altmann / Pixabay.
ES WAR EIN EKLAT, von dem viele noch heute reden in der Hochschulrektorenkonferenz. Es war November 2022, die HRK tagte an der Universität Jena, und zur Abstimmung stand eine Tischvorlage, Arbeitstitel: "Stellungnahme der HRK zur Situation von Frauen auf Karrierewegen an deutschen Hochschulen". Eine Stunde lang reihte sich Wortmeldung an Wortmeldung, die Stimmung wurde Anwesenden zufolge immer hitziger. Eine Rektorin fühlte sich angesichts einiger der geäußerten Argumente ins 18. Jahrhundert zurückversetzt, eine andere zog für sich die Schlussfolgerung, dass die HRK soeben eindrucksvoll demonstriert habe, warum es den im Papier geforderten Kulturwandel so dringend bräuchte.
Am Ende ließ eine Mehrheit das Papier in der vorliegenden Form durchfallen . Die HRK verweigert sich zusätzlichen Gleichstellungsbemühungen? Um die ganze große Peinlichkeit zu vermeiden, einigte man sich mit Ach und Krach auf eine nachträgliche Bearbeitung des Papiers durch die HRK-Geschäftsstelle und seine spätere Veröffentlichung .
So wie der Eskalation auch insgesamt im Nachhinein womöglich ihr Gutes hatte: Ein halbes Jahr später, im Mai 2023, beschloss das HRK-Plenum, dass eine Kommission den Entwurf einer Selbstverpflichtung erarbeiten ...
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