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Ein Koalitionsversprechen, drei Ministerien, viele Fragen

Nach dem Scheitern der Tierschutzgesetz-Novelle am Ampelbruch wollte die neue Koalition die Forschung befrieden – mit einem eigenen Tierversuchsgesetz. Die Länder drängen, doch bislang bleibt offen, wer liefert – und wann.

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Screenshot der Website "Tierversuche verstehen", einer von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen koordinierten Initiative. 

DIE NEUE REGIERUNG schien aus den Erfahrungen der Ampel gelernt zu haben. "Wir schaffen ein eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche", schrieben die schwarz-roten Verhandlungsführer in den Koalitionsvertrag. Eingebettet in das Versprechen eines "Innovationsfreiheitsgesetzes" war die Botschaft eindeutig: mehr Freiheit für die Forschung, weniger Bürokratie, schnellere Verfahren.

Die wissenschaftspolitische Konsequenz aus einem heftigen Streit in der vergangenen Legislaturperiode. Das Landwirtschaftsressort hatte unter der damaligen Leitung von Cem Özdemir (Grüne) eine umfassende Novelle des Tierschutzgesetzes vorangetrieben, die massive Auswirkungen auch auf die Praxis von Tierversuchen gehabt hätte. Die Wissenschaftsorganisationen protestierten gegen unklare Begrifflichkeiten, verschärfte Strafandrohungen und in der Folge zunehmende Rechtsunsicherheiten für die Forschenden, etwa bei der Tötung sogenannter überschüssiger Versuchstiere. Was als schärferes Instrument gegen Tierquälerei gedacht sei, drohe zu einer Abschreckung biomedizinischer Arbeit zu werden.

Der Konflikt eskalierte bis in die Bundesregierung. Die damalige Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) kündigte Widerstand im Gesetzgebungsverfahren an. Schließlich schlug Özdemir einen Kompromiss vor: Eine parallele Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung solle durch Klarstellungen die Rechtsunsicherheiten beseitigen. Ein Weg, der gangbar schien. Doch dann platzte die Ampel, die Novelle des Tierschutzgesetzes wurde gar nicht mehr verabschiedet. Zum Ärger der Tierschützer. Und zur neuerlichen Sorge der Forschenden.

Genau deshalb sind die Erwartungen jetzt groß an das Vorhaben eines eigenständigen Tierversuchsgesetzes, das aus Sicht der Wissenschaft mehr werden soll als nur die Abwehr von Schlimmerem. Kann es der biomedizinischen Forschung gar zusätzlichen Auftrieb geben?

Statt Antworten neue Fragen

Dafür müsste man allerdings erst einmal wissen, was überhaupt Konkretes passiert ist seit der Ankündigung im Koalitionsvertrag. Oder auch nur: Welches Ministerium eigentlich wofür zuständig ist. Auf die entsprechenden Anfragen antworten das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) nahezu wortgleich: Die drei regierungstragenden Parteien hätten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, "ein eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche auszuarbeiten". Umgesetzt werde der Koalitionsvertrag "durch das BMFTR und das BMLEH – gemeinsam und in individueller Zuständigkeit".

Eine Formulierung, die statt Antworten mehr neue Fragen auslöst. Mehr Details gibt es nicht. Weder zum Stand der Vorarbeiten noch zu einem Zeitplan. Hinzu kommt eine weitere, politisch nicht unwichtige Unschärfe. Der Koalitionsvertrag kündigt zwar ein "eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche" an, doch wird dieses, siehe oben, unter dem größeren Vorhaben "Innovationsfreiheitsgesetz" einsortiert. Wird es am Ende doch eher ein Kapitel in einem umfassenden Sammelgesetz? Und müsste die Federführung dann nicht beim BMFTR liegen?

Unterdessen erklärt sich das ebenfalls befragte Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zwar für nicht zuständig, gibt aber als federführendes Ressort pikanterweise allein das BMLEH an. Die Nachfrage an BMFTR und BMLEH, wann mit einem Referentenentwurf zu rechnen sei, lassen beide Häuser unbeantwortet.

Kein Wunder, dass man vor diesem Hintergrund in den Ländern zunehmend nervös wird. Kurz vor Neujahr haben sich die Wissenschaftsministerinnen und -minister mit einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesregierung gewandt, das mehr ist als eine formale Erinnerung. In dem Brief fordern sie die Regierung auf, das Reformprojekt "zeitnah umzusetzen" und die Wissenschaftsressorts der Länder "frühzeitig in die Gesetzeserarbeitung einzubeziehen". Adressaten waren BMFTR-Chefin Dorothee Bär und ihre Kollegen aus dem BMLEH, Alois Rainer, und aus dem BMG, Nina Warken. Unterzeichnet hat den Brief Mecklenburg-Vorpommerns Wissenschaftsministerin Bettina Martin (SPD), die bis 31. Dezember 2025 die Präsidentschaft der Wissenschafts-MK innehatte.

Die Geduld der Länder schwindet

Die Länder berufen sich dabei ausdrücklich auf eine Pilotstudie der Deutschen Forschungsgemeinschaft vom Oktober 2025, der zufolge Genehmigungsverfahren für Tierversuche im Median rund fünf Monate dauern; in einzelnen Fällen erstrecke sich der Prozess sogar über "elf Monate bis hin zu mehr als zwei Jahren". Die Studie identifiziert als zentrale Probleme "Verzögerungen, hohen administrativen Aufwand und mangelnde Planungssicherheit" für die Wissenschaft. Besonders lange und uneinheitliche Verfahren könnten, so die DFG, die Attraktivität einzelner Wissenschaftsstandorte beeinträchtigen, zur Abwanderung von Forschenden führen und sogar eine Verlagerung von Tierversuchen ins Ausland begünstigen.

Entsprechend konkret sind die Forderungen der Länder nach einer "angemessenen behördlichen Prüftiefe, die das fachliche Urteil der Forschenden respektiert"; dem Abbau administrativer Hürden ohne tierschutzrelevanten Mehrwert; nach bundesweit einheitlichen Verfahren mit klar definierten Prozessschritten; der "strikten Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsfrist" – und nach einem systematischen Monitoring der Genehmigungspraxis.

Für das Jahr 2026 hat turnusgemäß Markus Blume aus Bayern die Wissenschafts-MK-Präsidentschaft von Martin übernommen. Es wird erwartet, dass der CSU-Politiker weiter Druck machen wird.

Während die Ministerien das Schreiben der Wissenschaftsminister auf Anfrage nicht kommentieren, fallen die Reaktionen aus den Koalitionsfraktionen fast unisono aus.

Nicht aus Angst vor einem neuen Konflikt verzögern

Adrian Grasse (CDU), der zuständige Berichterstatter der Union, sagt, er begrüße die Forderungen der Länder, die sich mit dem Koalitionsvertrag deckten. Er sehe ebenfalls "dringenden Handlungsbedarf". Die Erwartung seiner Fraktion sei klar: Die Umsetzung müsse "entschlossen vorangetrieben" werden.

Der SPD-Berichterstatter Holger Mann sagt: "Wir sind uns in der Koalition einig, dass wir eine eigene Regelung für die Forschung haben wollen. Wir brauchen praxistaugliche Standards für Tierversuche." Dabei sei es allerdings wichtig, positive Entwicklungen wie das sogenannte 3R-Prinzip – also Alternativen zu Tierversuchen – mitzudenken und nicht zu konterkarieren.

Derweil setzt sich der seit Jahren beobachtete Rückgang der Tierversuche fort. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wurden im Jahr 2024 erstmals weniger als zwei Millionen Tiere in Deutschland für wissenschaftliche Zwecke "verwendet", so das Fachwort, oder zu diesem Zweck getötet – konkret rund 1,95 Millionen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Rückgang um gut acht Prozent. Das BfR verweist in diesem Zusammenhang auf die Wirkungen des 3R-Prinzips sowie auf Fortschritte bei Alternativmethoden.

Noch ist das eigenständige Tierversuchsgesetz vor allem eines: ein politisches Versprechen, das aus einem Konflikt der Vergangenheit geboren wurde. Was jedoch nicht dazu führen darf, dass die beteiligten Ministerien es aus Angst vor einem neuen Konflikt vor sich hinschieben. Noch ist die Legislaturperiode jung, aber die Ungeduld wächst. JMW

Kommentare

#1 -

Justine Krause | Mi., 21.01.2026 - 10:50

Erstens ist der Begriff Tierquälerei irreführend und fehl am Platz in einer sachorientierten Debatte. Tiere empfinden keine Qual, das ist eine sentimentalistische Vermenschlichung, ein Kategorienfehler. Tierqual als Empfindung existiert ausschließlich in den Köpfen von Menschen.

Zweitens muss man sich stets vor Augen halten, dass Versuchtiere dafür verwendet werden, um die medizinische Versorgung von Menschen zu verbessern. Jedenfalls überwiegend, zu geringeren Anteilen zugunsten der Gesundheit von Nutztieren, Haustieren und Wildtieren. Wer also wissenschaftlich notwendige Tierversuche ablehnt, einschränken will oder deren eingriffsfreihe Durchführung bremst, macht sich verantwortlich für vermeidbares menschliches Leiden und --ja!-- Qual.

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