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Die Folgen der Empörung

Der Streit um die Kunstakademie Düsseldorf zeigt, wie ein überdehntes Antisemitismusverständnis die Hochschulen unter Druck setzen kann. Auf der Strecke bleiben Differenzierung und Freiheitsräume für Kunst und Wissenschaft. Ein Gastbeitrag von Lothar Zechlin.
Portraitbild Lothar Zechlin vor schwarzem Hintergrund.

Lothar Zechlin ist Professor für Öffentliches Recht im Ruhestand und ehemaliger Rektor deutscher und österreichischer Universitäten. Foto: Lichtschacht / Essen.

SOGAR DIE HOCHSCHULREKTORENKONFERENZ sah sich veranlasst, die "Wahrung der Hochschulautonomie" anzumahnen. Jeder Hochschule stehe das Recht zu, "im Rahmen der Gesetze selbst über die Formen des wissenschaftlichen Diskurses zu befinden", erklärte HRK-Präsident Rosenthal Mitte März. Politik und Gesellschaft sollten den Menschen, "die an den Hochschulen ihrer Verantwortung zur Wahrung der Wissenschafts- und Kunstfreiheit auch unter schwierigen Bedingungen engagiert nachkommen, den nötigen Respekt entgegenbringen und den Rücken stärken". 

Der Anlass für diese deutlichen Worte waren die Auseinandersetzungen über ein Filmgespräch, das am 21. Januar an der Kunstakademie Düsseldorf mit der palästinensischen Regisseurin Basma al-Sharif stattgefunden hatte. Ihr Kontext besteht in dem Gaza-Krieg, der heftige Kontroversen um die Einhaltung des Völkerrechts und die deutsche "Staatsraison" nach sich zieht. Von ihnen werden vor allem Universitäten und Kultureinrichtungen erfasst, denn sie sind Bühnen, auf denen der Kampf um die Deutungshoheit in aller Öffentlichkeit verhandelt wird. Das Ziel der HRK war, über alle Skandalisierungen hinweg die "Hochschulen als freien Diskursraum" (Rosenthal) für die argumentative Austragung der Kontroversen zu sichern.

Wie in einem Brennglas macht der Konflikt um die Kunstakademie deutlich, wie schwierig es werden kann, dieser Aufgabe nachzukommen, insbesondere wenn Antisemitismusvorwürfe im Raume stehen. Ronen Steinke, SZ-Redakteur und Jurist, kritisiert die Absage zahlreicher Hochschul-Veranstaltungen anderswo mit der "Ängstlichkeit vieler Uni–Leitungen". Das Hauptproblem komme "aus den Universitäten selbst. Man muss den Mut haben, sich seines Grundgesetzes, seiner Wissenschaftsfreiheit auch zu bedienen".

Wohl wahr, Mut ist erforderlich. Das subjektive Wollen muss aber auch durch objektives Wissen über tatsächlichen und vermeintlichen Antisemitismus sowie den Schutzbereich der Meinungsfreiheit gestützt werden, wie der Düsseldorfer Fall eindrücklich zeigt.

Hochschulen im Kreuzfeuer

Die Filmregisseurin al-Sharif hat einen palästinensischen Familienhintergrund, ist in Frankreich und den USA aufgewachsen, hat einen US-amerikanischen Pass und pendelt zwischen Berlin, Israel/Palästina und den USA. Sie war im November mit dem Hauptpreis des Kurzfilmfestivals Winterthur für ihren Film "Morgenkreis" ausgezeichnet worden. Der Filmkritiker Daniel Kothenschulte schildert ihn als einen "leisen, poesievollen Spielfilm über eine Fluchterfahrung." Die Jury lobte in ihrer Begründung die "Hinwendung zur Rastlosigkeit des kindlichen Blicks und die Verweigerung gegenüber einfachen Bildern".

Die Einladung zu dem Filmgespräch nach Düsseldorf erfolgte im Rahmen des "SPARTA"-Programms, einer von Studierenden neben dem offiziellen Curriculum selbstorganisierten Veranstaltungsreihe mit externen Gästen aus dem Kulturbereich, die seit 2014 zu einem wichtigen Bestandteil der Lehr- Lernkultur der Akademie geworden ist.

In Landesregierung und Lokalpolitik allerdings stieß die Einladung auf heftigen Widerstand. Ihnen waren frühere Instagramposts der Künstlerin mit Formulierungen wie "Genozid", "zionist entity" und "zero right to exist" sowie Fotos von Halloween-Kostümen mit dem roten Dreieck aus der palästinensischen Nationalflagge zugeleitet worden, das in Deutschland, sofern es als Hamas-Kennzeichen verwendet wird, verboten ist. Die PolitikerInnen erblickten darin Antisemitismus und Terrorverherrlichung und forderten die Absage des Filmgesprächs, was das Rektorat der Kunstakademie unter Verweis auf Autonomie der Institution ablehnte. Damit war der Start für eine Dynamik gesetzt worden, die sich auch selber filmreif als Campusroman inszenieren ließe.

Hatte NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) zunächst noch dazu aufgefordert, die Einladung zu "überdenken", zeigte sie sich am 21. Januar, dem Tag des Filmgesprächs, im Wissenschaftsausschuss des Landtags "extrem frustriert" über die Tatsache, dass ihr die Freiheit von Kunst und Wissenschaft kein eigenes Eingreifen ermöglichte. Am Abend protestierte dann die stellvertretende Ministerpräsidentin und Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) vor der Akademie gemeinsam mit anderen Demonstrantinnen zwischen Israelfahnen und Transparenten wie "Einladung von Terrorverherrlichern? Nicht im Namen der Kunstfreiheit!". Zudem forderte Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) neben verschiedenen jüdischen und israelischen Verbänden als Erstunterzeichner einer Petition den Rücktritt der Rektorin.

Die Situation war da bereits eskaliert, weil im Netz Drohungen bekannt geworden waren. Diese zum Beispiel: "Wir werden schon einen Weg finden, ihre asoziale Abschaumveranstaltung so zu stören, wie es sonst Antisemiten bei jüdischen Themen tun…. Wir sehen uns dann morgen." Oder diese: "Dies ist kein Aufruf zur Gewalt und keine Drohung. Nur eine Information. Ich würde da wegbleiben, man weiß nie, was passieren kann …". Oder auch: "Euch Faschos geht’s jetzt an den Kragen". Als Reaktion beschränkte die Akademie die Teilnahme auf die hochschulinterne Öffentlichkeit.

Eine moralisierende Politik trifft auf Grundrechte, die ihr Grenzen setzen

Das Fass zum Überlaufen brachte ein Zeitungsinterview mit Rektorin Donatella Fioretti in der Frankfurter Rundschau vom 26. Februar. Die Akademie habe al-Sharif nicht als Politikerin, sondern als Künstlerin eingeladen, die "über ihre nomadische Erfahrung, den Eindruck, nirgendwo zu Hause zu sein", gesprochen habe. "Für unsere Studierenden, von denen viele einen Migrationshintergrund haben, war das ein wichtiger Beitrag." Mit diesem Interview habe die Rektorin eigentlich vorgesehenen weiteren Gesprächen die Grundlage entzogen, so die jüdische Gemeinde Düsseldorf.

Für den 18. März wurde eine Sondersitzung des Landtagsausschusses für Kultur und Medien einberufen, die eher einem Tribunal als einem Forum für den Austausch von Argumenten glich. Unisono warfen Wissenschaftsministerin, jüdische Gemeinde Düsseldorf, die Antisemitismusbeauftragte des Landes (eine frühere Ministerin) sowie die SprecherInnen der fünf Regierungs- und Oppositionsfraktionen der Rektorin eine mangelnde "Haltung" als Führungskraft vor. Zur Erläuterung ihrer eigenen Position erklärte Fioretti, ihre Aufgabe nicht in der Bewertung politischer Aussagen der Künstlerin zu sehen, auch wenn sie diese persönlich nicht teile, und betonte, dass ihre Haltung der Tradition der Kunstakademie als Raum des Dialogs verpflichtet sei.

"Wir haben eine Verantwortung für den Schutz jüdischen Lebens und das Existenzrecht Israels, und das ist hier gerade von Frau Fioretti mit den Füßen getreten worden", so lautete das Fazit von Wissenschaftsministerin Brandes nach Beendigung der Sitzung im WDR. Ein Satz, der den Kern des Konflikts deutlich machte: Eine infolge eines überdehnten Antisemitismusverständnisses in einer überschießenden Moralisierung befangene Politik trifft auf Grundrechte, die ihr Grenzen setzen (und deshalb "Frustration" bei einer Ministerin verursachen). Punkte, die deshalb einer näheren Betrachtung bedürfen.

Antisemitismus

Antisemitismus ist im Kern "Feindschaft gegen Juden als Juden", so eine auf den britischen Antisemitismusforscher Brian Klug zurückgehende Formulierung. Die Betonung liegt auf den beiden letzten Worten, Juden werden verfolgt, bloß weil sie Juden sind, nicht wegen ihres individuellen Verhaltens. Es handelt sich um eine Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, die mit ihrer ethnisch-religiösen Prägung jahrhunderterlang die europäischen Gesellschaften durchzog und als eliminatorischer Antisemitismus mit der fabrikmäßigen Ermordung der Juden in dem Holocaust ihren Höhepunkt fand. Der Antisemitismus durchzieht nach wie vor die Gesellschaft und ist zutiefst verabscheuungswürdig.

Es ist aber mehr als problematisch, die Abscheu über historisch einzigartige Menschheitsverbrechen pauschal mit aktuellen politischen Konflikten zur vermischen, wie das zunehmend durch Versuche geschieht, ihn mit Israelfeindlichkeit und Antizionismus gleichzusetzen. Es bedarf vielmehr einer Differenzierung: Antisemitismus ist die Zuschreibung negativer Eigenschaften an jüdische Menschen, Zionismus ein politisch-normatives Konzept eines jüdischen Staates und Israel die empirisch vorfindliche Ausprägung des jüdischen Staates. Erst auf der Grundlage dieser Unterscheidung kann festgestellt werden, ob antizionistische oder antiisraelische Äußerung auf "die Juden" schlechthin übertragen werden und durch diese Zuschreibung antisemitisch werden – oder eben nicht.

Die Posts: Antisemitisch, antizionistisch, antiisraelisch? 

Ein gutes Beispiel dafür sind die Posts. Die Formulierung "zero right to exist" richtet sich gegen den Staat Israel. Die Existenz dieses Staates sichert dem Judentum weltweit, in Israel und der Diaspora, den Schutz zu, den es aufgrund seiner jahrhundertelangen Verfolgung benötigt. Seine Beseitigung beseitigt auch diesen Schutz und richtet sich damit objektiv gegen Israel in seiner Eigenschaft als "jüdisches Kollektiv". In dieser Übertragung auf das Judentum liegt ihr Antisemitismus.

Die Formulierung "zionist entity" richtet sich gegen den Zionismus, eine politische Konzeption, die mit der Gründung des Staates Israel zunächst zu einem Ende gekommen zu sein schien. Mittlerweile ist neben ihre säkularen Strömungen eine nationalreligiöse Richtung getreten. Sie ist prominent in der israelischen Regierung vertreten, die in ihrem Koalitionsvertrag ein "exklusives und unerschütterliches Recht [des jüdischen Volkes] auf alle Gebiete von Eretz Israel", also des alten biblischen Israel, festgeschrieben hat. Die Kritik an den politischen Grundlagen eines Staates, der seine Grenzen nicht definiert, richtet sich nicht gegen Juden "als Juden". Sie bleibt antizionistisch und ist nicht antisemitisch.

Der "Genozid"-Vorwurf schließlich stellt eine völkerrechtlich begründete Kritik an der Kriegführung Israels in dem Gazakrieg dar. Er zielt nicht auf das "jüdische Kollektiv", sondern die israelische Regierung, und ist somit nicht antisemitisch.

Insgesamt gehen in die Gesamtschau der Posts unterschiedliche Elemente ein. Sie alle, das betont selbst die umstrittene IHRA-Definition von Antisemitismus, müssen sie "unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes" verstanden werden, zu dem auch die palästinensischen Sichtweisen auf den Gazakrieg gehören. Vielleicht passt deshalb die Bezeichnung "Antiimperialistische Israelfeindlichkeit" am besten, die der Extremismusforscher Pfahl-Traughber für "eine nicht-antisemitische einseitig motivierte Auffassung [vorgeschlagen hat], die monokausal und stereotyp in Israel den alleinig verantwortlichen Akteur im Nahost-Konflikt sieht"? Wie auch immer, die Argumentationskette, in der aus einer antisemitischen Formulierung eine antisemitische und terrorverherrlichende Filmregisseurin und schließlich eine Rektorin wird, die "das Existenzrecht Israels mit den Füßen tritt", ist jedenfalls unzulässig. Sie markiert genau den Zusammenhang von unterkomplexem Antisemitismusverständnis und überschießender Moralisierung, der hier behauptet wird.

Meinungsfreiheit

Ein zweites in der deutschen Politik verbreitetes Missverständnis besteht in der Vorstellung, Antisemitismus sei per se gleichbedeutend mit Rechtswidrigkeit. So verurteilungswürdig Antisemitismus in jeglicher Ausprägung ist, so schützt die Meinungsfreiheit bis zu einem gewissen Grad auch ihn. Pauschalisierende Formeln wie "Antisemitismus ist keine Meinung" oder "Antisemitismus verletzt die Menschenwürde und geht deshalb der Kunstfreiheit vor", wie sie im Landtag auch von Volljuristinnen zu hören waren, sind deshalb juristisch irreführend. Meinungsäußerungen, so das Bundesverfassungsgericht, werden erst dann rechtswidrig, wenn sie "die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen". Innerhalb dieser Grenze sind sie rechtlich geschützt.

Das Grundgesetz baue "zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht", betont das Bundesverfassungsgericht. Es vertraue vielmehr "auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien".

Das gilt zum Beispiel für die Unterstützung von Boykottaufrufen gegen Israel, wie sie der Künstlerin vorgeworfen worden sind. Seit Mahatma Gandhi gehört diese Vorgehensweise zu den anerkannten Formen gewaltfreien, zivilen Widerstands. Karlsruhe hat sie schon 1958 in seinem grundlegenden "Lüth-Urteil" als legitimes Mittel im politischen Meinungskampf mit der Bemerkung anerkannt, man müsse sich "von der Suggestivkraft des Begriffs 'Boykott' freihalten". Das gilt, solange sie auf die Überzeugungskraft ihrer Argumente, also die "rein geistigen Wirkungen" setzen, und ändert sich erst, wenn sie wirtschaftlichen Druck oder Gewalt einsetzen, um den Aufrufen Nachdruck zu verleihen. Das war 1969 in dem sogenannten "Blinkfüer-Beschluss" der Fall, in dem der Springer-Verlag in Hamburg Zeitungskioske aufgefordert hatte, nicht länger das kommunistische Blättchen "Blinkfüer" zu vertreiben, andernfalls er sie nicht länger mit seinen eigenen Verlagsprodukten wie BILD oder Hör zu beliefern werde. Und das führt auch den Vergleich ad absurdum, den der Bundestag 2019 in einer BDS-Resolution (Boycott, Divestment, and Sanctions) mit den NS-Aufrufen "Kauft nicht bei Juden" gezogen hat. Denen ist nämlich durch SA-Schlägertrupps Nachdruck verliehen worden.

Illiberale Gesinnungsprüfung

Die Argumentation der KritikerInnen, es gehe ihnen "nicht um die künstlerische Arbeit" der Regisseurin, sondern ihre "politische Positionierung", stellt nicht auf mögliche politische Aussagen des Films, sondern andernorts geäußerte Auffassungen der Filmemacherin ab. Eine solche Suche nach gefährlichen Menschen und verdächtigen Worten läuft auf eine illiberale Gesinnungsprüfung hinaus.

Ähnliches gilt auch für Hochschulleitungen. Wer spannende Diskussionen ermöglichen will, wird für die Beteiligung unterschiedlicher, auch kontroverser Meinungen sorgen. Die können in einer Veranstaltung gemeinsam, aber auch über eine Reihe von Veranstaltungen hinweg verteilt zu Wort kommen. Unterstellungen, nach denen man sich mit der Veranstaltung auch deren Inhalt zu eigen mache, oder Aufrufe, sich von ihnen zu distanzieren und "Haltung" zu zeigen, entbehren jeder Grundlage und laufen auf einen Bekenntniszwang hinaus. Beides hat Micha Brumlik schon 2019 in seiner Kritik der BDS-Resolution als "neuen McCarthyismus" bezeichnet.

Der Vorwurf, unter dem Mäntelchen der Kunstfreiheit werde Antisemitismus betrieben, erweist sich bei näherer Betrachtung eher als Versuch, unter dem Mantel des Antisemitismusvorwurfs Grundrechte und Hochschulautonomie einzuschränken. Wie wenig es in dem Konflikt um realen Antisemitismus ging, zeigt auch die folgende Beobachtung: Alle Vorwürfe, der Schutz jüdischen Lebens werde gefährdet, wurden von außen an die Kunstakademie herangetragen. Aus der Kunstakademie selbst kam dagegen ein Schreiben, das einer der jüdischen Studierenden an die Ministerin und die Antisemitismusbeauftragte des Landes geschickt hatte – "mit der expliziten Bitte, […] es bei der Ausschusssitzung morgen zu berücksichtigen" und dem Hinweis, "gerne können Sie mich zitieren". Nachdem er festgestellt hatte, dass beide seiner Bitte nicht nachgekommen waren, schickte er es direkt an die Ausschussmitglieder und Pressevertreter. Bis auf eine auszugsweise Wiedergabe in der Kunstzeitschrift Monopol blieb es jedoch Politik und Öffentlichkeit verschlossen. 

Kommentare

#1 -

Gast | Di., 14.04.2026 - 18:54

Hinter den Antisemitismus-Vorwürfen steckt aber noch etwas anderes: der Kampf um die Leitung der Kunstakademie. Brandes hat während der Wahl mehrfach gegen Fioretti agiert, um jemand anderen einzusetzen, und dies fühlt sich wie ein Racheakt an. Siehe https://www.zeit.de/news/2023-02/08/rektoren-wahl-an-kunstakademie-muss-wiederholt-werden

#2 -

Dr. Ulrich Jahnke  | Do., 16.04.2026 - 15:38

Absolution? - Daniel Marwecki | Wallstein Verlag https://share.google/jmLvSdSoXLoONwwKZ

#3 -

Prof. Dr. Wolf… | Mo., 20.04.2026 - 16:19

Von den Kritikern und Kritikerinnen pro-palästinensischer öffentlicher Äußerungen hört man leider nichts über die verbrecherische Politik der jetzigen israelischen Regierung gegenüber den Palästinensern in den besetzten Gebieten. Dabei kann man sich sogar aus jüdischen Quellen informieren: den Internetseiten der jüdischen NGO Peace Now und den Analysen der jüdischen Soziologin Eva Illouz. 

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