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Richtig, unausweichlich, gut für alle

Die NRW-Landesregierung will mit dem neuen Hochschulstärkungsgesetz auch den Schutz vor Machtmissbrauch und Diskriminierung verbessern. Die Debatte um den Gesetzentwurf legt zugleich die Widerstände im System offen. Ein Gastbeitrag von Tanja Hagedorn, Sophia Hohmann und Susanne Täuber.
Warnhinweis

Bild: Neil Owen, CC BY-SA 2.0, Wikimedia Commons.

MIT IHREM ENTWURF des Hochschulstärkungsgesetzes unternimmt die NRW-Landesregierung einen bemerkenswerten Vorstoß gegen Machtmissbrauch und Diskriminierung an den Hochschulen. Und doch ruft besonders der Teil 10, der die konkreten Regelungen zu Sicherheit und Redlichkeit an Hochschulen enthält, erstaunlich viel Kritik bis hin zur gänzlichen Ablehnung hervor, auch wenn den meisten Stellungnahmen zugleich ein diplomatisches "Wir sind ja alle prinzipiell gegen Machtmissbrauch" beschwören.

Mitte März fand im Wissenschaftsausschuss des Landtages die Anhörung zum Gesetzentwurf statt. Der Diskussion von Teil 10 wurden dabei knapp drei Stunden gewidmet. Bettina Kretzschmar von der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten und Martina Lörsch von der Rechtsberatungsstelle Machtmissbrauch der Hochschulen NRWs begrüßten die geplanten Regelungen ausdrücklich und betonten den Bedarf für weitere (unabhängige) Anlaufstellen. Auch die Vorsitzenden der Landespersonalrätekonferenzen, Bernadette Stolle (LPKwiss NRW) und Bastian Doht (LPK MTV NRW), sahen dringenden Handlungsbedarf. Markus Ogorek, Rechtswissenschaftler an der Universität Köln, bescheinigte den Regelungen auch aus juristischer Perspektive Plausibilität.

Die Gegenwehr der Hochschulleitungen

Ganz anders fielen die Einlassungen der Hochschulleitungen aus. Ulrich Rüdiger, Rektor der RWTH Aachen, kritisierte die Schaffung von zu vielen Anlaufstellen: "Betroffene müssen sich selber auch erst mal orientieren: Wo gehe ich jetzt hin? Ich finde, es wird noch stärker unübersichtlich und die Personen, die ein Anliegen haben […]."

Ein Punkt indes, der sicherlich von Betroffenen bewertet werden muss und nicht für sie. Eine Übersicht über die vorhandenen Anlaufstellen, inklusive ihres inhaltlichen Fokus, schafft hier im Übrigen sehr niedrigschwellig Orientierung. Gleichzeitig sollte man Betroffenen von Machtmissbrauch und Diskriminierung unbedingt zutrauen, dass sie in der Lage sind, eine für sie passende Anlaufstelle zu wählen.

Der Rechtwissenschaftler Hinnerk Wißmann vertrat die Universität Münster in der Anhörung und machte als Grund für den Gesetzentwurf eine einzige "missglückte Pressekonferenz" an der Universität Köln als "Regelungsansatz für alle Hochschulen des Landes" aus, weshalb, wie er befand, "wirklich was aus dem Ruder" laufe.

Eine gefährliche Bagatellisierung von Machtmissbrauch und Diskriminierung als bedauerliche Einzelfälle, die allerdings genauso allgegenwärtig ist wie Machtmissbrauch selbst. Berichte von Betroffenen und Forschung zum Thema verdeutlichen uneingeschränkt, dass es sich um ein strukturelles und systemimmanentes Phänomen handelt, das dementsprechend gesetzgeberischer Regelungen bedarf.

Selbstverständlich haben die medial präsenten Fälle – darunter auch derjenige an der Universität in Köln, auf den Wißmann anspielte – besonders viel Aufmerksamkeit erregt. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass die anderen Hochschulen in NRW kollektiv durch das Hochschulstärkungsgesetz (mit-)bestraft werden. Vielmehr erkennt der Gesetzesentwurf an, dass Machtmissbrauch und Diskriminierung an Hochschulen strukturell verankert sind.

Bernd Kriegesmann wiederum, Rektor der Hochschule Westfalen, bemängelte, dass Betroffene vielfach anonym bleiben wollen: "Aber auf gar keinen Fall möchte ich, dass mein Name artikuliert wird. Das ist eigentlich unser Kernproblem an der Stelle."

Alle sind betroffen

Doch das Kernproblem im Kontext von Machtmissbrauch und Diskriminierung an Hochschulen besteht sicher nicht darin, dass Betroffene ihre Anonymität wahren wollen. Vielmehr verweist dieser Umstand darauf, wie mangelhaft der Status quo ist. So werden Hinweisgeber:innen regelmäßig mit Vergeltungsmaßnahmen bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes oder der Promotionsstelle konfrontiert. Glücklicherweise sind es die im Gesetz vorgesehenen Schutzmaßnahmen für Betroffene, die hier Abhilfe schaffen können: indem sie die Sicherheit von Betroffenen maßgeblich erhöhen, Machtmissbrauch zu melden und den formellen Beschwerdeweg zu bestreiten.

Es ist der umfassende Ansatz der Novellierung, der eine Wirksamkeit der Maßnahmen überhaupt erst möglich machen wird, da er die strukturelle Natur der Ursachen von Machtmissbrauch und Diskriminierung anerkennt. Und das wird von vielen Akteur:innen im Hochschulbereich genauso eingeschätzt.

Es wäre an der Zeit, dass die Hochschulleitungen ein echtes Verständnis für diese Perspektiven aufbringen, statt sie für die eigenen Zwecke umzudeuten, zu bagatellisieren oder Betroffene zu paternalisieren. Das Hochschulstärkungsgesetz ist ein unausweichlicher Schritt in die richtige Richtung, von dem alle profitieren können – auch die Hochschulleitungen, wenn das Vertrauen in die Institution Hochschule steigt.

Es könnte also auch gut für alle werden – statt, so wie der Status Quo ist, nur für einige wenige.

Tanja Hagedorn, Sophia Hohmann und Susanne Täuber engagieren sich in unterschiedlichen Rollen im Netzwerk gegen Machtmissbrauch in der Wissenschaft e.V. (MaWi) mit vielen Mitstreiter:innen für eine machtkritische und inklusivere Wissenschaft.

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