"Das Risiko, dass wir verklagt werden, darf uns nicht abschrecken"
HRK-Präsident Walter Rosenthal warnt vor Angriffen auf Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit – und erklärt, warum die Hochschulen die AfD jetzt ausdrücklich beim Namen nennen müssen.

Der Arzt und Pharmakologe Walter Rosenthal , 71, war viele Jahre lang Präsident der Friedrich-Schiller-Universität Jena und ist seit 2023 Chef der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Foto: HRK/Jürgen Scheere.
Herr Rosenthal, nach einem Jahr Schwarz-Rot: Haben sich Ihre hochschulpolitischen Erwartungen an die neue Bundesregierung erfüllt?
Unter Dorothee Bär wird die Wissenschaftspolitik in der Bundesregierung deutlich markanter platziert als zuvor. Dabei helfen große Programme, vor allem die Hightech-Agenda Deutschland, aber auch viele Reformvorhaben, die sie angekündigt hat. Zugleich muss die konkrete Umsetzung bald kommen. Bei der Hightech-Agenda soll es diese Woche mit den Roadmaps weitergehen, aber was ist zum Beispiel mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz? Laut Koalitionsvertrag sollte die Novelle bis Mitte des Jahres vorliegen. Auch beim Wissenschaftsfreiheitsgesetz oder dem Tierversuchsgesetz warten wir auf die Umsetzung. Trotzdem will ich hier kein allgemeines Bashing anstimmen. Ihr Aufschlag als Ministerin war fulminant, sie hat sich viel vorgenommen, und natürlich gab es schwierige Abstimmungen beim Neuzuschnitt der Ressorts. Eine große Hürde ist auch der Sparhaushalt. Trotzdem: Es muss jetzt vorangehen. Zumal wichtige Vorhaben, gerade zur Entbürokratisierung, im Grunde nichts kosten, aber einen großen Nutzen bringen.
Angesichts der Bilanz, die Sie gerade formuliert haben, würden manche sagen: Alles nur Marketing, was die Ministerin da liefert.
Das sehe ich nicht so. Dass Frau Bär der Wissenschaft in der Politik eine stärkere, lautere Stimme gegeben hat, ist schon ein Wert für sich. Ob diese Stimme auch stärker in die Gesellschaft hineinwirkt, ist eine andere Frage. Gegen die wachsende Wissenschaftsskepsis müssen wir als Wissenschaft auch selbst ankämpfen. Aber ich sehe sehr eindeutig, dass die Ministerin sich hinter die Wissenschaft stellt.
Viele fürchten, dass in der Gesellschaft gerade etwas kippt, dass die Demokratie und damit die Wissenschaftsfreiheit bei uns in ernste Gefahr geraten. Passt es da überhaupt noch, die üblichen Debatten über verzögerte Gesetzesvorhaben, den Forschungshaushalt oder die Entbürokratisierung zu führen?
Da stimme ich Ihnen absolut zu. Ich würde sogar selbstkritisch sagen: Die Wissenschaftswelt verhält sich manchmal in Teilen ...
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Kommentare
#1 - Neutralitätsgebot
Es ist doch interessant, wie die Narrative der AfD aufgenommen und beantwortet werden, ohne klar zu hinterfragen, woher diese Ideen denn überhaupt kommen. Das Grundgesetz kennt kein Neutralitätsgebot. Der einzige Zusammenhang, in dem dieses Thema auftaucht, findet sich im Beamtenrecht und zwar im Beamtenstatusgesetz. Dort heißt es:
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
§ 33 Grundpflichten
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten ...
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