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Was bedeutet der Schul-Beschluss?

Nachvollziehbar, ärgerlich, in Teilen eine gute Nachricht: Was die Verfassungsrichter zu Schulschließungen zu sagen hatten – und was daraus für die Zukunft folgt. Ein Kommentar.

DIE SCHULSCHLIESSUNGEN im Frühjahr gingen laut Bundesverfassungsgericht in Ordnung . Die Begründung, die die Richter für ihren Beschluss liefern, ist in Teilen nachvollziehbar, an anderer Stelle äußerst ärgerlich. In einigen Punkten aber bietet sie erstaunlich gute Nachrichten.

Nachvollziehbar: Wenn einerseits – erfreulicherweise – "das Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung" explizit anerkannt wird, dann jedoch mit dem "Schutz der Bevölkerung vor infektionsbedingten Gefahren von Leib und Leben und zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems" abgewogen wird.

Nicht nachvollziehbar, ja ärgerlich ist die Argumentation der Verfassungsrichter, warum diese Abwägung in ihrem heute veröffentlichten Beschluss zumindest für den Zeitraum der Bundesnotbremse zuungunsten der Kinder ausgegangen ist: Es sei nicht nachgewiesen, dass die damals eingeführten Pflichttests und die sonstigen Hygienemaßnahmen in offenen Schulen ausreichend wirksam gewesen seien, um mindestens denselben Effekt zur Eindämmung der Pandemie wie durch Schulschließungen zu erreichen.

Es reichte also zumindest im April nach Meinung der Richter aus, dass die Schließung der Schulen auch nur potenziell einen epidemiologischen Vorteil gegenüber deren Offenhalten hatte – selbst wenn sich ...

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Kommentare

#2 -

Pimpf | Di., 30.11.2021 - 13:53
Sehr geehrter Herr Wiarda, ich schätze Ihre Artikel, kann hier aber Ihre Ausführungen nicht teilen. Für mich heißt das Urteil, dass eine Beweislastumkehr völlig legitim war, also im Zweifel gegen die Kinder. In einer Pandemie hat man aber immer Unsicherheiten, wie die weitere Entwicklung aussieht und ich halte diese Signalwirkung des Urteils fatal.

Und katastrophal finde ich auch dass vor allem derjenige Gutachter zur Urteilsfindung herangezogen wird, der die Regierung in weiten Teilen beraten hat. Und letztlich ist es einfach nur traurig dass das Gericht in Leitsatz 3 nur Distanzunterricht nach Möglichkeit fordert- ein Armutszeugnis nach mehr als einem Jahr ...

#3 -

Working Mum | Di., 30.11.2021 - 14:07
Nach Lektüre der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts würde ich zumindest davon ausgehen, dass mit dem Fortschritt der Impfkampagne eine Schließung von Grundschulen kaum noch verhältnismäßig sein dürfte.

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