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Wie der Master, so der Meister?

Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ist leider ein modernes Märchen. Wie aus diesem wichtigen Anspruch Wirklichkeit werden könnte: ein Gastbeitrag von Kai Gehring.

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Artikelbild: Wie der Master, so der Meister?

Kai Gehring Foto: Thomas Köhler /photothek.net/Bundestag

"BERUFLICHE UND AKADEMISCHE BILDUNG bieten bei uns gleichwertige Chancen auf ein erfolgreiches Arbeitsleben." Das sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) bei der Vorstellung ihrer Novelle des Berufsbildungsgesetzes Ende Juni im Bundestag. Was ist dran an dieser Aussage, habe ich die Bundesregierung gefragt. Die Antwort auf meine sogenannte Kleine Anfrage offenbart die bittere Wahrheit. Die Bildungsministerin übt sich in süßer Rhetorik, die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ist in der realen Berufswelt jedoch ein modernes Märchen. Es gibt kaum Führungskräfte ohne Hochschulabschluss. Von höheren Posten im öffentlichen Dienst sind beruflich Qualifizierte gänzlich ausgeschlossen.

Auf dem Papier werden berufliche und akademische Abschlüsse bereits als gleichwertig betrachtet. Seit 2013 gibt es den Deutschen Qualifikationsrahmen mit acht Niveaustufen. Meister und Bachelor etwa sind dort auf der gleichen Stufe angesiedelt. Wenn es aber darum geht, akademische Exklusivwelten zu öffnen, mauert ausgerechnet der öffentliche Dienst, der eigentlich Vorbild sein könnte. "Auf Stellenausschreibungen für den höheren Dienst können sich nur Personen mit Masterabschluss bewerben", schreibt die Bundesregierung in ihrer ...

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Kommentare

#1 -

Mannheimer Studi | Do., 12.09.2019 - 12:46
Welche Ausbildungs- bzw Meisterberufe wären denn im gehobenen Dienst eine gute Ergänzung?

Mein Vorurteil ist, dass es dort vor allem um "verkopfte" Verwaltungstätigkeiten geht, bei denen das Handwerk nicht unbedingt etwas beizutragen hat. Ich lasse mich aber gerne korrigieren, sollte ich falsch liegen.



Als Ökonom frage ich mich natürlich wie viel des Gehaltsunterschieds mit Unterschieden im Wertgrenzprodukt erklären lässt. Aber wie man das nun genau ausrechnen will weiß ich auch nicht.

#2 -

Beamter gD | Do., 12.09.2019 - 17:36
Dieses Problem begleitet mich seit der Verleihung des "akademischen Grades" Diplom-Verwaltungswirt ...
Aber auch in anderen Bereich ist der öD kein Vorreiter!
Kein Bereich schließt so viele befristete Beschäftigungsverhältnisse ab, wie der öD.
Viele wohlfeile Sonntagsreden gibt es als Dreingabe ...

#3 -

auch beim Voru… | Fr., 13.09.2019 - 11:38
@MannheimerStudi: ich habe mich beim selben Vorurteil ertappt, weil ich beim Meister tatsächlich auch in erster Linie an Handwerker denke. Aber tatsächlich muss man die eigene Perspektive erweitern. Der Text gibt schon zwei gute Beispiele ("Und das, obwohl der Qualifikationsrahmen berufliche Fortbildungsabschlüsse wie staatliche geprüfte Informatiker und Betriebswirte auf derselben Stufe ansiedelt wie Master, Diplom und Staatsexamen."), bei welchen es im Verwaltungsbereich sehr gut möglich wäre, den höheren Dienst zu öffnen.



Aber das erreicht man nicht mit Nomenklatur und verbaler Gleichmacherei. Das erreicht man nur mit Anerkennung von Fähigkeiten und der Wertschätzung der Notwendigkeit verschiedener Berufssparten.

Nicht jeder Ausbildungsberuf und ...

#4 -

Jochim Schroeder | Mo., 13.04.2020 - 00:52
Hinweisen möchte ich auf den Bereich Seefahrt.
Dort sind die Schulabschlüsse Fachschule (SgNautiker) und HS (Bachelor) im Sinne des STCW-Patentes gleichwertig:
Nachvollzug beim FHH und HB- Hafennautiker:
-Gehobener Dienst: Patent Kapitän
- Höherer Dienst: Vierjährige Tätigkeit, davon zwei Jahre als Kapitän.

#5 -

Maikel W | Di., 22.09.2020 - 20:14
Endlich! Betrachtet man die Halbwertszeit des Wissens , so sind Akademiker, wie IHK Absolventen nach wenigen Jahren auf der selben Stufe! Es ist vorallem für den Staat an der Zeit , gleichwertige Abschlüsse im DQR oder EQR auch gleichwertig zu behandeln ! Alles andere ist diskriminierend . Während ausländische Abschlüsse gleichgestellt werden , wird der eigene Bürger benachteiligt. Auch vor Gericht hockt ein Akademiker, hockt als Organ der Richter , welcher sich als Akademiker nicht unparteiisch verhält bzw. Selbst wenn ein nicht Akademiker drin hocken würde , bekäme er sozialen Druck von Akademikern ! Es ist an der Zeit , ...

#6 -

Jan | Mo., 25.01.2021 - 22:43
Ich bin ebenfalls auf diesen Missstand gestoßen. Kann mich nicht bewerben für den gehobenen Dienst trotz der höchsten Ausbildung des Handwerks (Betriebswirt Hwo) Deutschland ein Land das die eigenen Menschen verarscht mit ihren Regelungen für den öffentlichen Dienst...

#7 -

Stefan | Fr., 12.02.2021 - 00:59
Ich bin auch über die Ungerechtigkeit gestolpert:

Beispielsweise berechtigt der Verwaltungsfachwirt als berufliche Qualifizierung nicht für den Einstieg in den gehobenen Dienst/das drittes Einstiegsamt. Die Tätigkeiten analog dieser Laufbahn als Angestellter können aber wahrgenommen werden.

Gleichwohl kann man mit dem Vfw in RLP ein MBA-Studium absolvieren, dessen Abschluss wiederum als Master für den höheren Dienst/das viertes Einstiegsamt qualifiziert..

#8 -

Bernd | Mo., 07.02.2022 - 19:38
Mir geht es ähnlich.
Meister des KfZ-Handwerks, Betriebswirt nach der HWO und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Bedeutet im öffentlichen Dienst, Gewerbeaufsichtsbeamter mit der Einstufung in den mittleren Dienst/2.EA .
Wertschätzung der Politik für den ÖD sieht anders aus.

#9 -

Marc | Fr., 18.02.2022 - 17:22
Rücken wir mal ein Stück vom Meister weg und nehmen den Bilanzbuchhalter oder staatlich geprüften Betriebswirt und einen Bachelor ( z.B. der Wirtschaftwissenschaften) in den Fokus. Hier ist offiziell nur der Bachelor für den gehobenen Dienst befähigt.



Warum beschneidet man sich selbst so stark in der Bewerberauswahl, gerade in Bezug auf den Fachkräftemangel?

In der grundsätzlichen Qualifikation sehe ich dort keinen im Nachteil was eine "normale" Sachbearbeiter-Stelle im gehobenen Dienst angeht.

Wie sich das ggf. im weiteren Verlauf auf Beförderungen usw. auswirkt, möchte ich in dieser grundsätzlichen Fragestellung außer acht lassen.



Viele Grüße

#10 -

Joachim Schroeder | Di., 17.05.2022 - 01:13
Berliner Ampel Koalitionsvertrages Bildung S. 67: „ (...) Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an (...).“
Welche berufliche Qualifikationen erfüllen die Anerkennung für höhere Karrierewege d.h. gehobener/höherer Dienst?

#11 -

Joachim Schroeder | Do., 09.06.2022 - 01:09
Ist das Diakonengesetz der Landeskirchen bekannt?
Fachschule-Anerkennungsjahr- 40 tägige Aufbauausbildung mit zweiter Laufbahnprüfung:
FH-Gleichwertigkeit durch die ev.-Ludwigsburg mit Zugang gehobener Dienst (D1) und Masterstudium.
Hier wird eine berufliche/außerhochschulische Ausbildung zu 100% anerkannt (im gegensatz zur KMK-Absprache zu max. 50%).

#12 -

Joachim Schroeder | Fr., 07.02.2025 - 20:12
"Gleichartigkeit" (formelle Gleichwertigkeit)
Siehe: Rechtssicheres BGH-Urteil zum Berufsbetreuewr 44 € mit den Ausführungen zur Dauer der Ausbildung mit Prüfung sowie Tätigkeit im Sinne der Gleichartigkeit der beruflichen Bildung.

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