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63:1

Weniger Uni-Studierende müssen sich einen Prof teilen, die miesen Betreuungsrelationen werden seit einem halben Jahrzehnt allmählich besser. Nur ein vorübergehender Trend?

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Artikelbild: 63:1

Illustration: Coffee Bean / pixabay.

ES IST EIN HOFFNUNGSVOLLER TREND. Das Betreuungsverhältnis an Deutschlands Universitäten hat sich zwischen 2015 und 2021 spürbar verbessert. In kleinen Schritten nur, aber die ergaben zusammengenommen durchaus einen ordentlichen Sprung: Kamen 2016 etwa 67 Studierende auf einen Professor/eine Professorin, waren es 2021 nur noch 63. Die Zahlen stammen aus einer Sonderauswertung , die das Statistische Bundesamt jedes Jahr für Forschung & Lehre vornimmt, das Magazin des Deutschen Hochschulverbandes (DHV). Gezählt werden beim sogenannten "Uni-Barometer" Professorinnen und Professoren an Universitäten einschließlich Kunsthochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Gesamthochschulen und Theologischen Hochschulen.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: 63 zu 1 ist immer noch bedrückend viel, international ohnehin, aber auch im deutschen Zeitvergleich. 1999 zählten die Statistiker hierzulande 55 Studierende pro Uni-Prof und im Jahr 2007 rund 57.

Bemerkenswert ist der Trend trotzdem: weil er jetzt seit einem halben Jahrzehnt anhält und inzwischen den Verlust der fünf Jahre davor komplett wettgemacht hat. 2011 betrug das Betreuungsverhältnis ebenfalls 63 zu 1. Allerdings bei viel niedrigeren absoluten Zahlen. Die Zahl der Uni-Studierenden war um rund 186.000 geringer und lag bei 1,61 ...

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Kommentare

#3 -

Stephan Schnitzler | Di., 10.01.2023 - 16:56
Teil 1:



Lieber Herr Wiarda,

immer wieder verfolge ich seit vielen Jahren mit positivem Interesse Ihren Blog zu Wissenschaftsthemen. Nachdem ich lange Jahre in der Wissenschaftsadministration tätig war und auch selbst an einer deutschen Universität viele Semester lang Statistik gelehrt und vielfach statistische Kennzahlen berechnet, interpretiert und entwickelt habe, ist es vielleicht die nun vorhandene Zeit, die mich dazu bringt auf Ihren Blog „63:1“ zu antworten, in dem wieder einmal die ach so schlechten Betreuungsrelationen an den deutschen Hochschulen beklagt werden. Tatsächlich ist die Kennzahl Betreuungsrelation aus hochschulplanerischer Sicht für die Steuerung einer Hochschule unbrauchbar.



Nun lässt bereits der Name ...

#4 -

Stephan Schnitzler | Di., 10.01.2023 - 17:01
Teil 2:

Neben der ganzen Rechenproblematik spielt auch die Rechtslage in Deutschland eine erhebliche Rolle bei der Beurteilung der Betreuungssituation an den deutschen Hochschulen: Anders als in anderen Ländern gibt es in Deutschland ein verfassungsmäßiges Grundrecht auf Berufswahlfreiheit (Artikel 12 GG). Dieser individuelle Rechtsanspruch kann im Hochschulbereich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1972 nur durch eine Rechtsnorm eingeschränkt werden. Die Einschränkungsmöglichkeit dient dem Grunde nach der Sicherung der Qualität der Ausbildung. Bezüglich der Einschränkung gilt wiederum ein verfassungsrechtlich garantierter Anspruch auf die erschöpfende Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten. Ausbildungskapazitäten dürfen also nicht "künstlich klein" gerechnet werden. Die Hochschulen ...

#5 -

McFischer | Fr., 13.01.2023 - 12:02
@Schnitzler: Danke für die ausführliche und lehrreiche Diskussion der Zahlen und Indikatoren.

Auch weniger statistisch fundiert ausgedrückt, sagt die Relation an sich wenig aus. Lehre an Hochschulen ist divers, mittlerweile technisch weit entwickelt, wird in Disziplinen von ganz unterschiedlichen Personen getragen etc. Zum letzten Aspekt: in den Sozial- und Geisteswissenschaften wird der Großteil der Lehre eben nicht durch Professor:innen abgedeckt, sondern durch prä-Docs und post-Docs. Das muss nicht (solange es im Rahmen bleibt) schlecht sein, so erhöht sich die Vielfalt der Sichtweisen, Ansätze, Angebote erheblich. Teils haben die post-Docs auch die Prüfungsberechtigung bis inkl. Masterprüfung.

Dennoch: natürlich ist die von ...

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