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Der Zweck des Da-Seins

Dürfen Hochschulen Studenten zwingen, Lehrveranstaltungen zu besuchen? Oder reicht es, wenn sie die Prüfungen bestehen? 
Das Urteil eines Mannheimer Gerichts lässt die Debatte über die Präsenzpflicht wieder aufleben.

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Artikelbild: Der Zweck des Da-Seins
Humboldt trifft auf Verwaltungsgerichtshof: das Ideal des freien Studiums und die Präsenzpflicht. Foto: Christian Wolf (Nachweis unten)

EIGENTLICH HÄTTE ER gar nicht zur Verhandlung kommen dürfen. In dem Seminar, das er verpasste, um den Richtern seine Klage gegen die Anwesenheitspflicht zu erläutern, herrschte Anwesenheitspflicht. Doch seine Dozentin machte eine Ausnahme – auch ohne das vorgeschriebene Attest. Und so stand der Politik-Student Stephan Fuhrmann, 21, am 21. November in einem Mannheimer Gerichtssaal und sprach von Freiheit und von Selbstbestimmung und von einem Studium, in dem kein Student mehr Angst haben müsse, wegen verpasster Lehrveranstaltungen seinen Prüfungsanspruch zu verlieren.

Der Satz, mit dem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Woche später sein Urteil bekannt gab, war langweilig. Seine Wirkung dafür umso größer: „Paragraph 13a, Absatz 3, Satz 2 der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Arts (B. A.) Politikwissenschaft der Universität Mannheim ... ist unwirksam.“ Übersetzt: Die Universität muss ihre Prüfungsordnung in Politikwissenschaft neu schreiben. Denn so unbestimmt und überbordend, wie darin die Anwesenheitspflicht geregelt sei, befanden die Richter, verstoße sie gegen die durchs Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit der Studenten und sei auch mit der ebenfalls als Grundrecht verbrieften Freiheit der Lehre nicht zu begründen.

Das Urteil sorgt über ...

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Kommentare

#1 -

Jakob Wassink | So., 07.01.2018 - 22:59
Lieber Herr Wiarda,



eine gute Darstellung der bekannten Argumente, die ich jetzt hier nicht bewerten möchte. Mir fehlt jedoch der Bezug zu den Unzulänglichkeiten des QM-Systems.



In nahezu jedem Akkreditierungsantrag ist zu lesen, dass Bachelor- und Masterstudiengänge modularisiert und die Prüfungen selbstverständlich modulbezogen und kompetenzorientiert sind. Damit dürfte es an einer Rechtfertigung für die Anwesenheitspflicht als förmliche Prüfungsvorleistung/Teilnahmevoraussetzung zur abschließenden Modulprüfung fehlen. Wenn die prüfungsrelevanten Kompetenzen nicht im Selbststudium erworben werden können, kommen die Studierenden nach meinen Erfahrungen freiwillig in die Lehrveranstaltungen, schon weil der Austausch mit den Dozenten durchweg einfacher ist, als das Irren durch die Literaturbestände.



Ziel eines ...

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