Wenn 25 Prozent der Professoren einen Rektor in Frage stellen, ist eine hochschulweite Debatte nötig
Baden-Württembergs grüne Wissenschaftsministerin Theresia Bauer präsentiert heute im Kabinett ihre Runderneuerung des Hochschulgesetzes. Zwei Ideen dürften für Aufsehen sorgen: Professoren sollen per Ur-Wahl Rektoren abwählen können und Doktoranden eine eigene Stimme im Senat erhalten.

Frau Bauer, ist Ihre Hochschulreform das Ende der starken Rektorate?
Ganz und gar nicht. Wir folgen mit der Reform den Auflagen, den wir im vergangenen Herbst durch den baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof bekommen haben, und versuchen gleichzeitig, die Hochschulen handlungsfähig zu halten.
Die Richter hatten unter anderem verlangt, dass die Hochschullehrer allein mit ihrer Mehrheit das Rektorat abwählen können müssen.
Nicht ganz. Der Verfassungsgerichtshof hatte gesagt, dass wir alternativ auch dem Rektorat Entscheidungskompetenzen wegnehmen und dem Senat geben könnten. Dann hätten wir das Wahlrecht lassen können, wie es ist. Das wollen wir aber bewusst nicht, eben weil wir starke Hochschulleitungen für unverzichtbar halten. Deswegen schaffen wir ein neues exklusives Abwahlrecht für die Mehrheit der Professoren.
Das mit den starken Rektoraten sehen nicht alle so. Am Wochenende konnte man etwa in baden-württembergischen Regionalzeitungen lesen, die Chefs würden durch die Reform „geschwächt“, die Heilbronner Stimme kommentierte: „Durch das neue Hochschulgesetz wird der Alltag für die Rektoren zweifelsohne schwerer.“
Das Gegenteil ...
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Kommentare
#1 - "Wenn das so ist, warum ist Baden-Württemberg dann das…
Ergänzung: Wenngleich nicht auf Landesebene, so gibt es diese Statusgruppe im Senat doch an Hochschulen bereits in anderen Ländern, siehe TUM:
https://www.tum.de/die-tum/die-universitaet/senat/
#2 - Lieber Herr Klein, haben Sie besten Dank für den Hinweis!…
Beste Grüße
Ihr J-M Wiarda
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