Hochschulen fordern grundlegende BAföG-Reform
Flexibler, lebensnäher und breiter müsse die Studienförderung aufgestellt werden, verlangt die HRK und skizziert fünf Eckpunkte. Bekommt die Debatte um eine Neukonzeption im Jahr 50 des BAföG jetzt neuen Schwung?
DER DRUCK AUF die nächste Bundesregierung, eine grundlegende BAföG-Reform in Angriff zu nehmen, wächst. Nach Bundestagsopposition, SPD-Bundestagsfraktion, verschiedenen Landeswissenschaftsministern, Studierendenverbänden, den Studierendenwerken und der Bildungsgewerkschaft GEW hat nun auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) einen weitgehenden Umbau der Studienförderung gefordert.
Systematik und Inhalte des BAföG würden der Lebensrealität der Studierenden nicht mehr ausreichend gerecht, eine grundlegende Reform sei unabdingbar, stellte die HRK-Mitgliederversammlung fest, die am Dienstag digital zusammengekommen war. Der gerade mit 94 Prozent der Stimmen in eine zweite Amtszeit gewählte HRK-Präsident Peter-André Alt sagte, nicht erst die Pandemie habe die Lücken dieses zentralen Faktors für Chancengerechtigkeit im Bildungswesen deutlich gemacht. "Die heutige Förderung wird der Preisentwicklung bei Mieten und Lebenshaltungskosten und den viel diverser gewordenen Bildungsbiografien nicht mehr gerecht. Das ist nicht nur für die einzelnen Betroffenen ein Problem, sondern auch gesellschaftspolitisch fatal." Die BAföG-Änderungen 2019 seien ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, aber in keiner Hinsicht ausreichend.
Höhere Freibeträge, längere Förderdauer, keine Altersgrenze
Die HRK-Mitgliederversammlung skizzierte fünf Eckpunkte für die verlangte Reform:
o Die Einkommens- ...
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Kommentare
#1 - Zur Verlautbarung des BMBF:Die offizielle Förderquote von…
Die offizielle Förderquote von 22,1 % (2016, inzwischen garantiert niedriger) legt nicht alle Studierenden (2016: 2,7 Mio.), sondern nur die nach dem Gesetz ‚dem Grunde nach Förderberechtigten‘ (2016: 1,7 Mio.) zugrunde, bevor es überhaupt zur Einkommensprüfung kommt. Die Differenz von 1 Mio. umfasst Studierende,
• die die Regelstudienzeit überschritten haben,
• die einen Fachrichtungswechsel vollzogen haben,
• deren Eltern aufgrund des Migrationsstatus noch nicht lange genug in Deutschland weilen,
• die nach Abschluss einer vorherigen Berufsausbildung noch nicht die 3 ½ jährige Anwartschaftszeit für die elternunabhängige BAföG-Förderung erreicht haben,
• die ‚echten‘ internationalen Studierenden (Bildungsausländer, 2016 ...
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