HRK-Unirektoren beschließen Vorschlag zur WissZeitVG-Novelle
Die Mindestfrist für Doktoranden-Erstverträge soll künftig drei Jahre betragen, die Höchstbefristungsdauer zehn Jahre.
JETZT IST ER offiziell beschlossen, der Vorschlag der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Nach langer und nach Teilnehmerangaben intensiver Diskussion einigten sich die Rektoren und Präsidentinnen der Universitäten auf Leitsätze, die sie in einem Papier samt Grafik zusammengefasst haben. Beide finden sich zusammen mit einer Pressemitteilung seit heute Nachmittag auf der HRK-Website .
Die Kernelemente ihres "Diskussionsvorschlags", wie die Rektoren ihn selbst bezeichnen, sind:
o ein einheitlicher maximaler Qualifizierungszeitraum von 10 Jahren – plus einer familienpolitischen Komponente. "Spätestens danach, heißt es in dem Papier wörtlich, "folgen planbare Karrierewege entweder auf einer Juniorprofessur (mit Tenure), einer Dauerstelle neben der Professur oder – was der weitaus häufigste Fall ist - außerhalb der Wissenschaft".
o Von diesen zehn Jahren dürfen maximal sechs zum Abschluss der Promotion dienen . Für die Postdoc-Phase bleibe so in jedem Fall ein Zeitraum von mindestens vier Jahren. Die so erreichte "Flexibilität" trage den unterschiedlichen Fachkulturen und individuellen Bedarfen Rechnung.
o Der Erstvertrag für Promovierende , und da formulieren die Rektoren weich, "sollte mit einer Mindestlaufzeit (möglichst mindestens 3 Jahre) abgeschlossen werden".
In der Nomenklatur der erklärenden Grafik (R1 ...
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