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Freie Befristung, fester Prozentsatz

Das WissZeitVG ist zurück in der "Montagehalle". Doch auch der zweite Anlauf muss in einem für alle Seiten unbefriedigenden Kompromiss enden. Es sei denn, Bund und Länder wagen jetzt den echten Paradigmenwechsel. Ein Gastbeitrag von Tobias Rosefeldt.

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Artikelbild: Freie Befristung, fester Prozentsatz

Tobias Rosefeldt ist Professor für klassische deutsche Philosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Foto: privat.

DIE EMPÖRTE REAKTION auf das Eckpunktepapier zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) zeigt Wirkung. Das BMBF will besonders die Regelung zur Befristungsdauer nach der Promotion noch einmal diskutieren und zeigt Bereitschaft, dabei nicht nur einen ein kleines bisschen weniger faulen Kompromiss zu suchen, sondern noch einmal ganz neu über das Problem nachzudenken. Das ist gut so. Es ist nämlich fragwürdig, ob sich mit den gegenwärtig im WissZeitVG genutzten Mitteln überhaupt der Konflikt zwischen den beiden folgenden gut begründeten Zielen auflösen lässt.

Das erste Ziel ist es, befristete Beschäftigung in einer – wenn auch kürzeren – Postdoc-Phase nicht ganz zu verbieten. Dieses Ziel ist legitim. Eine kurze befristete Postdoc-Phase ist international üblich. Manche frisch Promovierte brauchen sie, um sich durch Publikationen wissenschaftlich zu konsolidieren oder um auf eine freiwerdende Dauerstelle zu warten. Und die Hochschulen benötigen sie unter Umständen, um einschätzen zu können, wer die besten Kandidat:innen ...

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Kommentare

#1 -

Josef König | Mi., 22.03.2023 - 16:44
Natürlich muss ein Gesetz das Problem "technisch" lösen, indem es bestimmte Vorschriften und Möglichkeiten definiert. Erstaunlich finde ich aber, dass ein Professor der Philosophie das Problem rein "technisch" diskutiert, und nicht die Ziele hinter der "Technik" hinterfragt.

Ich bin zwar schon eine Zeitlang aus der Universität raus und verfolge die Diskussion eher nebenbei; vielleicht klingen deshalb meine Worte naiv und aus der Zeit gefallen, dennoch sehe ich das Manko des Problems eher im "Menschlichen" als im "Technischen".

Da sind einerseits viele vielversprechende junge Menschen, die eine wissenschaftliche Karriere anstreben, andererseits Institutionen, die nur begrenzt dazu Stellen haben und Länder, die ...

#2 -

Dr. Andreas Brink | Do., 23.03.2023 - 13:26
„Der Bund könnte im WissZeitVG befristete Beschäftigung nach der Promotion weiter erlauben. Im Gegenzug könnte er mit den Ländern vereinbaren, dass sie eine prozentuale Beschränkung befristeter Beschäftigungsverhältnisse nach der Promotion gesetzlich festschreiben.“[Beitrag von T. Rosefeldt].

Das scheint mir der entscheidende Gedanke des Beitrags von Prof. Rosefeldt zu sein. Ich befürchte, dass die eigentliche Problematik des wissenschaftlichen Mittelbaus damit nicht behoben wird. Die befristete Beschäftigung nach der Promotion würde zeitlich runterreguliert (3- 4 Jahre), die Anzahl beschränkt und es bleibt, jedenfalls in dem Konzept nicht erkennbar, kein Platz für unbefristete Post-doc-Beschäftigungs-verhältnisse vor einer Professur.



Man sollte den Blick eher weiten. Die ...

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