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Kurzfristig hoffen, mittelfristig sorgen

Welche Auswirkungen hat das Verfassungsgerichtsurteil zum 2021er Nachtragshaushaushalt auf die künftige Finanzierung von Bildung und Forschung? Eine erste Einordnung am Tag der Bereinigungssitzung für den Bundeshaushalt 2024.

AUCH WENN das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum für grundgesetzwidrig erklärten Nachtragshaushalt 2021 seit Mittwochmorgen viel Aufregung verursacht hat: Die Koalition zieht die lange geplante Bereinigungssitzung des Bundestags-Haushaltsausschusses an diesem Donnerstag durch. Seit 13 Uhr sitzt man zusammen. Trotz des Widerstands der Unionsopposition und deren Ankündigung, aus Protest keine eigenen Änderungsanträge einzubringen. Die Argumentation der Ampel-Haushälter: Die praktischen Folgen des Urteils ergeben sich erst in den Folgejahren. Stimmt vermutlich – dann allerdings, siehe unten, umso heftiger.

Zwar stimmten SPD, Grüne und FDP zu, den 2024er Haushalt anders als üblich nicht schon mit der Bereinigungssitzung endgültig zuzumachen, sondern noch die Anhörung zweier Sachverständiger zum Urteil und dem direkt betroffenen Klima- und Transformationsfonds (KTF) nächste Woche abzuwarten. Doch werde das für die meisten Haushaltsbereiche keine unmittelbaren Konsequenzen mehr haben – auch nicht für den Haushaltsplan des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), wie es aus dem Haushaltsausschuss heißt. Der BMBF-Einzelplan ist erst irgendwann in der Nacht zu Freitag an der Reihe, die dann getroffenen Beschlüsse sollen aber final sein.

Und inhaltlich? Geht ...

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