Direkt zum Inhalt

"Neue Selbstständigkeit", alte Probleme?

Ein Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums soll ein Gerichtsurteil zur Sozialversicherungspflicht von Honorarlehrkräften abfedern. Doch es hagelt Kritik aus Gewerkschaften, Hochschulen und der Opposition.
Website Musikschule Herrenberg

Bundesweite Bedeutung: Der Streit um eine Musiklehrerin an der Musikschule Herrenberg verändert die Sozialgesetzgebung. Bild: Screenshot der Website der Musikschule.

ES IST EINE überraschende Wendung. Noch am Dienstag dieser Woche hatte das BMAS eine Anfrage der grünen Bundestagsopposition zum sogenannten Herrenberg-Urteil mit Hinweis auf regierungsinterne Abstimmungen faktisch unbeantwortet gelassen, da kursierte im politischen Berlin bereits ein Gesetzentwurf. Mit Bearbeitungsstand 26. März 2026 stellt er "eine weitere sozialversicherungsrechtliche Form von selbstständiger Tätigkeit", kurz als "neue Selbstständigkeit" bezeichnet, in Aussicht. Sie soll 2028 in Kraft treten.

Lassen sich so die Folgen des sogenannten Herrenberg-Urteils für Hochschulen und weitere Bildungseinrichtungen wie Musik- oder Volkshochschulen in den Griff bekommen? Die ersten Reaktionen fallen überwiegend skeptisch aus.

Das Bundessozialgericht hatte 2022 entschieden, dass Lehrkräfte trotz Honorarvertrag sozialversicherungsrechtlich als abhängig beschäftigt gelten können, wenn sie faktisch in die Organisation eingebunden seien. Entscheidend sei nicht der Vertrag, sondern die gelebte Praxis. Anlass war die Klage der Stadt Herrenberg gegen die Deutsche Rentenversicherung, nachdem diese eine Musiklehrerin als festangestellt eingestuft hatte.

Das Urteil hatte weitreichende Folgen: Viele Lehrbeauftragte könnten künftig nicht mehr als Selbstständige gelten, sondern würden Sozialversicherungspflichten auslösen. Zwar gibt es derzeit eine gerade verlängerte sektorübergreifende Übergangsregelung, die Statusprüfungen bis Ende 2027 aussetzt und so im gesamten Bildungsbereich Zeit verschafft, doch sie ist befristet – danach droht eine Welle aufwändiger Einzelfallprüfungen mit unklarem Ausgang und der Befürchtung erheblicher Nachzahlungen. Damit gerät ein zentrales Element des Lehrbetriebs unter Druck, warnen Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen, weil Lehrbeauftragte massenhaft betroffen wären und Hochschulen mit steigenden Kosten, Bürokratie und massiver Planungsunsicherheit rechnen müssten. Ohne klare gesetzliche Lösung bleibt das System in der Schwebe – und riskiert absehbar Einschnitte bei Angebot und Praxisbezug.

Der Entwurf und seine Logik

Der Referentenentwurf, über den zuerst die "Süddeutsche Zeitung" und "Table Briefings" berichteten, befinde sich noch in der internen Abstimmung, heißt es aus der Bundesregierung – also noch vor der Ressortabstimmung. Dem 34-seitigen Text zufolge will das BMAS mit der sogenannten "neuen Selbstständigkeit" einen zusätzlichen Selbstständigenstatus im Sozialversicherungsrecht einführen, der neben die bisherige Einzelfallabwägung treten soll. Künftig würde eine Tätigkeit bereits dann als selbstständig gelten, wenn sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer dies wollen und der Auftragnehmer unternehmerisch handelt – nach festen Kriterien statt der bisher obligatorischen Gesamtwürdigung, deren Ausgang als unsicher gilt.

Zu den Voraussetzungen gehört darüber hinaus, dass Honorarlehrkräfte in den vergangenen sechs Monaten nicht beim gleichen Auftraggeber fest angestellt gewesen sein dürften und die Selbstständigen der gesetzlichen Rentenversicherung gemeldet werden. Klassische Abgrenzungsmerkmale wie Weisungsgebundenheit oder Eingliederung verlören in diesen Fällen ihre Bedeutung.

Unternehmerisches Handeln sei nur dann gegeben, wenn Auftragnehmer zwingend das Recht hätten, eine Vertretung zu stellen. Außerdem werden vier Kriterien definiert, von denen mindestens zwei erfüllt sein müssen: Die Lehrbeauftragten müssten Verlustrisiken und Gewinnchancen haben, dürften nicht nur für einen Auftraggeber tätig sein, müssten "unternehmertypische Aufwendungen" haben und "werbend am Markt auftreten". Was das im Einzelnen bedeutet, wird in den Erläuterungen zum Referentenentwurf beschrieben.

Ziel sei vor allem mehr Rechts- und Planungssicherheit in einer Arbeitswelt mit projektbasierter, hochqualifizierter Zusammenarbeit, schreibt das BMAS darin außerdem. Gleichzeitig will das Ministerium die erleichterte Selbstständigkeit aber an eine verpflichtende Absicherung koppeln: Neue Selbstständige sollen grundsätzlich rentenversicherungspflichtig werden, wobei Beiträge auf Basis der tatsächlichen Vergütung erhoben und über ein vereinfachtes, an Beschäftigtenverfahren angelehntes Melde- und Abrechnungssystem abgewickelt werden sollen – mit zentraler Rolle des Auftraggebers, also der Hochschulen und Bildungseinrichtungen. Zahlen müssten die Beiträge allein die Honorarlehrkräfte.

Von "Vertragskosmetik" bis "kein praktikables Gesetz"

Ist das die erhoffte Lösung des Problems? Nicht, wenn es nach der GEW geht. "Der Vorstoß des BMAS gibt allein den Auftraggebern Rechtssicherheit", sagt GEW-Vorstandsmitglied Ralf Becker. Diese würden vollständig von der sozialen Verantwortung gegenüber den Beschäftigten befreit. "Weder müssen die Auftraggeber Nachzahlungen von Rentenversicherungsbeiträgen fürchten, noch müssen sie sich an der Beitragszahlung in die Rentenkasse beteiligen." Außerdem seien die Kriterien für Selbstständigkeit "so weich formuliert, dass die Träger sie durch Vertragskosmetik erfüllen können."

Doch auch von den laut GEW so bevorzugten Auftraggebern kommt harsche Kritik. "Der Entwurf löst das Problem der Hochschulen nicht – er bürokratisiert es", sagt etwa die Kanzlerin der Frankfurt University of Applied Sciences, Nicole Münnich, auf Anfrage. Sie hatte kürzlich im Gastbeitrag hier im Blog den Bund zum Handeln aufgefordert. 

Die "neue Selbstständigkeit" scheitere im Hochschulalltag schon an ihrer zentralen Voraussetzung, dem "unternehmerischen Handeln", denn dieses setze unter anderem voraus, dass Lehrbeauftragte ein Vertretungsrecht hätten. "Hochschulen beauftragen Lehrende wegen ihrer persönlichen fachlichen Kompetenz, ihrer Praxiserfahrung und ihrer individuellen Perspektive – nicht, damit sie sich durch Dritte vertreten lassen können." Eine solche "Vertretungslogik" widerspreche dem Anspruch an qualitativ hochwertige Lehre.

Und selbst wenn das Modell im Einzelfall greifen sollte, so Münnich, würden mit der Rentenversicherungspflicht für diese "neuen Selbstständigen" Arbeitgeberpflichten durch die Hintertür eingeführt. Die Hochschule müsse melden, abrechnen und Beiträge abführen. "Dass der Gesetzgeber Altersarmut bekämpfen will, ist politisch absolut nachvollziehbar. Aber ein nachvollziehbares Ziel macht noch kein praktikables Gesetz – und genau daran krankt dieser Entwurf im Hochschulbereich." Gemessen am schwarz-roten Koalitionsvertrag, der einen Abbau von Berichtspflichten, Datenerhebungen und Bürokratie versprochen habe, sei der Gesetzentwurf für die Hochschulen ein Rückschritt. "Was auf dem Papier nach mehr Rechtssicherheit aussieht, droht in der Hochschulpraxis das Gegenteil zu bewirken: mehr Hürden, mehr Verwaltung, mehr Unsicherheit – und weniger Praxis in der Lehre."

Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hatte neulich in einer Analyse auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes hingewiesen, denen zufolge es 95.000 Lehrbeauftragte an deutschen Hochschulen gibt – und damit deutlich mehr als Professuren. Besonders stark ist ihre Bedeutung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die mehr als doppelt so viele Lehrbeauftragte wie Professorinnen und Professoren beschäftigen, an Verwaltungsfachhochschulen sind es sogar viereinhalbmal so viele. Jetzt sagt CHE-Chef Frank Ziegele zu dem durchgesickerten Referentenentwurf, grundsätzlich schafften feste Kriterien mehr Sicherheit, "aber das Konstrukt der Selbstständigkeit passt leider nicht zu den Bedarfen der Hochschulen." Den Hochschulen helfe kein "one-size-fits all", sondern spezifische Lösungen, wie sie das CHE vorgeschlagen habe. "Aber gut, dass das Ganze auf der Agenda ist."

Das Problem reicht weit über die Hochschulen hinaus. Allein der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) spricht von rund "175.000 selbstständigen Dozent*innen aus verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen", in der Mehrheit nebenberuflich tätig, die "ihre Ideen und Fähigkeiten einbringen". Bernd Käpplinger ist Experte für Erwachsenenbildung. Er sagt auf Anfrage: "Der komplexe bis komplizierte Referentenentwurf überzeugt bislang nicht sofort." Es brauche jedoch mehr Zeit für eine Prüfung, wie dieser Entwurf zu bewerten sei. "Es darf jedoch aktuell bezweifelt werden, ob der Entwurf für die allseitig gewünschte Rechtssicherheit schon ausreicht", sagt Käpplinger, Professor für Weiterbildung an der Universität Gießen.

SPD-Wissenschaftsministerin: "Grundlage, auf der man verhandeln kann"

Verärgert zeigt sich unterdessen die grüne Bundestagsabgeordnete Ayşe Asar, deren schriftliche Anfrage das BMAS noch am Dienstag lediglich mit dem Hinweis auf die im Koalitionsvertrag enthaltenen Reformpläne zum Statusfeststellungsverfahren beantwortet hatte, verunden mit dem Allgemeinplatz , das Gesetzgebungsverfahren sei "für dieses Jahr" geplant.

"Die Sorgen unserer Hochschulen wurden schlichtweg ignoriert", sagt Asar auf Anfrage. Durch die neuen Kriterien könnten Tür und Tor für den Missbrauch von Sozialstandards geöffnet werden, während das eigentliche Anliegen der Hochschulen – die Absicherung des Wissenstransfers aus der Praxis – unter die Räder komme. Derweil löse der Entwurf nicht das Problem zehntausender Expertinnen und Experten, die nebenberuflich an den Hochschulen lehren. "Wer als Praktiker bereits voll sozialversichert ist und lediglich zwei bis vier Stunden pro Woche sein Wissen weitergibt, braucht keine zusätzliche Rentenversicherungspflicht für einen Kleinst-Lehrauftrag. Diesen Personenkreis nun in ein starres Meldesystem zu zwingen, ist absurd." Es führe zu einer unnötigen Doppelverbeitragung ohne rentenrechtlichen Mehrwert. "Wir riskieren damit, dass sich hochqualifizierte Praktiker aus der Lehre zurückziehen."

Vergangene Woche erst hatte die KMK-Wissenschaftsministerkonferenz beschlossen, eine Bundesratsinitiative vorzubereiten, um den Bund zum Handeln aufzufordern. Mecklenburg-Vorpommerns Wissenschaftsministerin Bettina Martin (SPD) setzt sich schon seit Langem für eine Lösung für die Hochschulen ein. Sie plädiert jetzt für etwas mehr Geduld mit dem von SPD-Parteichefin Bärbel Bas geleiteten BMAS. "Da ist noch nichts in Stein gemeißelt, der Entwurf ist ja noch nicht einmal in der Ressortabstimmung", sagt sie.

Persönlich sei sie erleichtert, dass die Bundesregierung sich des Themas angenommen habe und einen zusätzlichen Status für Honorarlehrkräfte schaffen wolle, fügt Martin hinzu. "Das ist eine Grundlage, auf der man verhandeln kann", und genau das würden die Länder mit dem Bund jetzt tun, denn eine Länderbeteiligung sei vorgesehen. Das Hauptproblem sei sicherlich die geforderte sechsmonatige Karenzzeit. "Das würde faktisch alle nebenberuflichen Lehrkräfte, die jetzt schon tätig sind, für sechs Monate sperren. Das geht natürlich nicht. Wir werden uns den Entwurf nun sehr genau anschauen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Hochschulen gewahrt bleiben." JMW.

Kommentare

#1 -

Günter Tolkiehn | Do., 02.04.2026 - 15:35

Mein Eindruck ist, dass in dieser Diskussion weiterhin und vorsätzlich zwei völlig verschiedene Problemfelder vermengt werden: 

Das Eine sind die "traditionellen" Lehrbeauftragten, also Personen, die neben einer Haupterwerbstätigkeit in geringem Zeitumfang (typischerweise 4 LVS) Lehre im beruflichen Spezialgebiet durchführen. Dies trägt in der Tat besonders an HAW wesentlich zur Qualität der Ausbildung bei. Hochschulen und Lehrbeauftragte werden hier gemeinsam einvernehmliche rechtmäßige Vereinbarungen suchen müssen, die so weit wie möglich dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der rechtswidrig gewordenen früheren Vereinbarungen entsprechen. Wegen des fortbestehenden gemeinsamen Interesses wird dies in aller Regel gelingen. Unkenrufe über den Untergang der Lehrqualität sind deshalb diese Gruppe betreffend völlig unangebracht. 

Etwas ganz Anderes sind die (nach hergebrachter Auffassung untypischen) Lehrbeauftragten, für die Lehraufträge das einzige oder wesentliche Einkommen bilden. Diese Gruppe gibt es nennenswert erst seit den Jahren um 2010, als die Politik anfing, den Hochschulen dramatische Erhöhungen der Studierendenzahlen abzuverlangen, ohne dafür Haushaltsmittel und Stellen bereitzustellen. Insbesondere die HAW, die die Gruppengrößen ihrer Veranstaltungen nicht ohne Probleme mit der Akkreditierung erhöhen konnten, haben damals den massenhaften Einsatz von Lehrbeauftragten als prekären Ersatz für das eigentlich zusätzlich benötigte feste Personal entdeckt. Hier geht es regelmäßig weder um seltenes Spezial-Know-How aus dem Hauptberuf (den dieser Personenkreis gar nicht hat) noch um geringe Stundenzahlen in Richtung geringfügiger Beschäftigung. Es ist auch keineswegs einleuchtend, wie sich dauerhafte prekäre Beschäftigung positiv auf die Qualität der Lehre auswirken könnte. Es geht hier einzig um "billig". Die Unbilligkeit für die Betroffenen wurde schon früh erkannt und war in meinem Bundesland (Brandenburg), bereits seit mehr als zehn Jahren Gegenstand von Korrespondenz und Gesprächen zwischen Hochschulmitgliedern, hlb-Vertretern, GEW, Parlamentarieren (insb. der Linken) und Regierungsvertreten. Dennoch weiß die Landesregierung bis heute nicht einmal, wie viele solcher prekär beschäftigten Lehrbeauftragten es gibt und welchen Umfang ihre Lehrtätigkeit einnimmt. Man möchte sagen, sie bilden das Rückgrat der Lehre - ihre Zahl ist geheimzuhalten.

Ich fordere deshalb alle Beteiligten dringend auf, sich hier endlich ehrlich zu machen und damit aufzuhören das liebgewordene (Billig-)"System Lehrbeauftragte" mit falschen Begründungen zur heiligen Kuh zu machen. Die zweite Gruppe ist ein Missstand, der nicht etwa zum "Gewohnheitsrecht" erklärt sondern abgestellt werden muss. Das Herrenberg-Urteil ist hierzu ein wichtiger Beitrag. Statt darüber zu lamentieren oder "Sonderrechte" zu Lasten der Betroffenen zu fordern sollten wir uns darauf einstellen, für für akademische Daueraufgaben aufgabenangemessen bezahlte Beschäftigungsverhältnise vorzusehen und zu finanzieren - oder die Kapazitäten entsprechend anzupassen, wenn wir meinen, uns anständig bezahlte Lehre nicht leisten zu können.

 

#2 -

Leif Johannsen | Fr., 03.04.2026 - 09:29

Ich kenne den Referentenentwurf nicht und beziehe mich ausschliesslich auf den obigen Blog-Artikel. Ich glaube aber, dass der Entwurf, so wie oben dargestellt, gar nicht so schlecht ist, sondern auch von zukuenftigen Lehrbeauftragten als Chance auf deutlich bessere Bezahlung interpretiert werden kann.

Aus Akademikersicht, der moeglicherweise in absehbarer Zeit sich wieder arbeitslos melden darf, weil die Projektdrittmittel auslaufen und der Verlaengerungsantrag nicht bewilligt wird, ist und waere es ein Unding, wenn die Politik ausschliesslich den Beduerfnissen der Hochschulen (billige, leicht kuendbare Arbeitskraefte, die als Lueckenfueller, die grunt work in der Lehre erledigen), Vorrang zu Lasten der Arbeitskraefte (Arbeitsnehmer_innen sind es ja nicht) einraeumt.

Ich stand mal kurz davor, an einer Fachhochschue einen Lehrauftrag fuer eine Lehrveranstaltungsreihe zu uebernehmen. Die genauen Details, weshalb es am Ende nicht dazu kam (ich war letztlich sehr froh darueber), habe ich heute nicht mehr parat. Ich meine aber, dass der buerokratische Aufwand eine Rolle dabei spielte (musste noch genehmigt werden etc.). Man muss sich das aber mal vorstellen: ich haette ein komplett neues Modul konzipieren (ausser der Modulbeschreibung existierte noch nichts; und auch noch unter Zeitdruck) und fuer ein Semester lehren sollen und waere nur fuer die Zeit im Vorlesungssaal mit einem mikrigen Stundenlohn entlohnt worden (waere eventuell sogar in Vorleistung gegangen). Irre so etwas ueberhaupt in Erwaegung zu ziehen bzw. ziehen zu muessen. Irgendjemand hat natuerlich am Ende den job erledigt, ob es ein verbeamteter Professor war oder nicht, weiss ich nicht.

Lange Rede, kurzer Sinn: unternehmerisches Engagement ist ja nicht per se schlecht. Die Hochschulen muessen vor die Wahl gestellt werden: entweder eine direkte Anstellung als Lehrer anbieten (geringeres Gehalt fuer den Arbeitnehmer, dafuer Planungssicherheit fuer alle Beteiligten), oder selbststaendiger Lehrauftrag fuer sehr guten Stundenlohn (der Auftragnehmer muss ja irgendwie fuer sein persoenliches Risiko kompensiert werden). Besonders genial finde ich die Idee des Rechts eines Auftragnehmers eine Vertretung einzusetzen: dieses wuerde Leiharbeitsfirmen die Moeglichkeit bieten, mit den Hochschulen Vertraege abzuschliessen. Das waere fuer den- oder diejenige, die am Ende die Leistung erbringt, nicht zwangslaeufig ein Nachteil, weil angestellt bei einem Arbeitgeber mit entsprechenden Vor- und Nachteilen (und besserem Gehalt als bei der direkten Anstellung).

Eine kostenguenstige Loesung fuer die Hochschulen waere es freilich nicht. Aber man kann ja nicht alles haben.

#3 -

Steffen Groß | Sa., 04.04.2026 - 13:38

Das BMAS will eine "neue Selbstständigkeit" einführen, die im Kern folgendes verspricht: Wer Rechtssicherheit in Sachen Scheinselbstständigkeit will, muss sich in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern.

Die vorgeschlagene Regelung ist eines Rechtsstaats unwürdig. 

Statt Rechtssicherheit für alle Selbstständigen (und hier sind neben den in diesem Blog aufgeführten Honorarlehrkräften noch Millionen an Solo-Selbstständigen zu nennen) zu schaffen, will das BMAS eine etwas höhere, trotzdem wohl nicht verlässliche Rechtssicherheit "gegen Aufpreis" anbieten. 

Wer sich gegen die neue Form der Selbstständigkeit entscheidet, bleibt weiter in vollem Umfang der Willkür der Deutschen Rentenversicherung ausgesetzt.

Mit dem angeblichen Wahlrecht des Entwurfs soll eine Rentenversicherungspflicht durch die Hintertür eingeführt werden – ohne Opt-out-Möglichkeit, ohne Vertrauensschutz für die bestehenden Altersvorsorge-Verpflichtungen der Bestandsselbstständigen, ohne Rücksicht auf ihre stark schwankenden Einkommen und auf die besondere Situation von Gründer/innen, die zwingend eine Karenzzeit benötigen, um ihr Geschäft aufbauen zu können.

#4 -

#IchBinTina | So., 05.04.2026 - 09:39

Der Gesetzentwurf wurde nicht durch das Herrenberg-Urteil (und das - sorry - typische Gejammere der Kanzler*innen) motiviert, sondern durch die Umsetzung der EU-Plattformrichtlinie. Vor diesem Hintergrund mutet das Beharren der öffentlichen Arbeitgeber auf einer Bereichsausnahme besonders befremdlich an. Der Zweck der Plattform-Richtlinie besteht darin, die "neue Selbstständigkeit" sozialverträglich zu regeln, also z.B. Freelancer*innen, die auftragsweise für eine Vielzahl von Auftraggebern arbeiten, durch Integration in die Sozialsysteme abzusichern. 

Wie Herr Tolkiehn schon festgestellt hat, ist der "echte" Lehrauftrag auch nach Herrenberg-Urteil und Plattform-Richtlinie kein Problem: Jemand mit einem Hauptberuf ist über diese Beschäftigung sozial abgesichert und wenn die Hochschulen für die Nebentätigkeit als Lehrbeauftragte/r die Weisungsfreiheit beachten, gibt es auch kein Problem mit der Statusfeststellung.

Anders sieht es aber bei den missbräuchlichen Lehraufträgen aus, also die Fälle, in denen Personen ihr Einkommen ausschließlich aus Lehraufträgen bestreiten, ggf. sogar von nur einer Hochschule. Das ist der Herrenberg-Fall: Die Musiklehrerin hat Schüler*innen von nur einer Musikschule zugewiesen bekommen und musste bei geringer inhaltlicher Freiheit Räume und Instrumente der Schule nutzen. Hochschulen, die also z.B. Laborpraktika von Lehrbeauftragten betreuen lassen, müssen zurecht zittern.

Der BMAS-Vorschlag ist überaus problematisch, weil er geeignet ist, die sowieso schon sinkende Gründungsbereitschaft in Deutschland weiter abzuwürgen. Eine Bereichsausnahme für die Hochschulen wegen des angeblichen "Erfolgsmodells" Lehrbeauftragte ist aber nicht gerechtfertigt: Auch öffentliche Arbeitgeber sind nur Arbeitgeber und der Missbrauch dieser besonderen arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeit schadet der Sozialversicherung - das heißt den Beitragszahler*innen und damit den Personen, denen sich das BMAS verpflichtet fühlen sollte.

Neuen Kommentar hinzufügen

Ihr E-Mail Adresse (wird nicht veröffentlicht, aber für Rückfragen erforderlich)
Ich bin kein Roboter
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.