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Die Essenz der 95 Thesen

Sackgasse Wissenschaft: Deutschland setzt hochqualifizierte Wissenschaftler*innen auf die Straße und verschleudert Ressourcen. Doch unsere Twitteraktion "#95vsWissZeitVG" zeigt: Die Betroffenen sind immer weniger bereit, ein solches System hinzunehmen. Ein Gastbeitrag von Amrei Bahr, Kristin Eichhorn und Sebastian Kubon.

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Artikelbild: Die Essenz der 95 Thesen

Plakat mit den 95 Twitter-Thesen gegen das Wissenschaftszeitvertragsgesetz – erstellt von David Adler und abrufbar auf seiner Website .

DAS WISSENSCHAFTSZEITVERTRAGSGESETZ ( WissZeitVG ) ist ein rotes Tuch für Wissenschaftler*innen in Deutschland: Es zerstört ebenso grundlos wie nachhaltig einen erheblichen Anteil wissenschaftlicher Karrieren. Selbst die klügsten Köpfe können das Ende ihrer Karriere aus eigener Kraft nicht verhindern. Denn die im WissZeitVG festgeschriebene Höchstbefristungsdauer ist blind gegenüber den Verdiensten derer, die sie trifft: Wer nach 12 Jahren keine der raren Professuren oder der noch rareren Dauerstellen im Mittelbau ergattert, muss auch dann aus dem Wissenschaftssystem ausscheiden, wenn sie*er wissenschaftlich herausragend ist, exzellente Lehre anbietet und sich noch dazu in der akademischen Selbstverwaltung und der Wissenschaftskommunikation engagiert.

Die Bereitschaft, diese Situation hinzunehmen, schwindet zunehmend. Immer häufiger ergreifen Wissenschaftler*innen das Wort gegen die Missstände, die für Arbeitnehmer*innen in Deutschland beispiellos und in anderen Branchen unvorstellbar sind. Jüngst haben sie das in großer Zahl auf Twitter unter dem Hashtag "#95vsWissZeitVG" getan:

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Kommentare

#1 -

Th. Klein | Fr., 04.12.2020 - 11:19
"Es gibt viele gute Gründe, warum in der freien Wirtschaft ein solches Vorgehen nicht üblich ist." - Verweise auf die Wirtschaft finde ich in diesem Kontext problematisch. Immerhin schafft das WissZeitVG einen Sonderatbestand bei den Befristungsmöglichkeiten, den die Wirtschaft nicht nutzen kann. Ohne das WissZeitVG würde man dem Teilzeit- und Befristungsgesetz unterliegen, was viel düsterer wäre. Bei aller Kritik muss man auch eingestehen, dass die Wissenschaft viel mehr Spielraum hat, und dieser nicht nur zum Schlechten eingesetzt wird.



Statistiken zu den Befristungen finde ich grundsätzlich problematisch, da sie so tun, als ob alle in einem großen Konzern arbeiten würden, und ...

#2 -

Edith Riedel | Fr., 04.12.2020 - 11:54
Ich kann Th. Klein hier nur zustimmen. Die Statistiken zu Befristungen müssen differenziert betrachtet werden. Verträge, die aufgrund einer Krankheits-, Mutterschutz- oder Elternzeitvertretung befristet sind, müssen separat betrachtet werden. Ebenso Kurzzeitverträge, die zur Überbrückung zwischen zwei Drittmittelverträgen ausgestellt werden, oder auch Kurzzeitverträge, die nach einer regulären Förderzeit den Abschluss von Projekten ermöglichen (ich denke da z.B. an Kurzzeitverträge, die nach der regulären Förderzeit von 36 Monate für eine Promotion vergeben werden, damit Menschen diese Promotion auch abschließen können). Nur bei einer differenzierten Betrachtung können sinnvolle Lösungsansätze für diese komplexe Problematik entwickelt werden.

#3 -

egal | Fr., 04.12.2020 - 13:39
Den beiden ersten Kommentaren stimme ich dahingehend zu, dass man differenzieren müsse (Wo gilt das, bitteschön, nicht?). Aber in welchem Verhältnis stehen denn die beschriebenen Fälle - Auslandsjahr, Elternzeit, Projektüberbrückung, Krankheit

- zur Gesamtzahl des wissenschaftlichen Personals?

Dort, wo Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hervorragende Arbeit leisten, Daueraufgaben übernehmen (vor allem, aber nicht nur in der Lehre) und Vorgesetzte eine Daueranstellung wünschen, kann das Gesetz doch nicht die Barriere sein, zumal es ein faktisches Berufsverbot bedeutet.



(Ich bin nicht mehr selbst betroffen und froh, heute - im Ausland - als Vorgesetzter meinem wissenschaftlichen Personal eine langfristige Perspektive eröffnen zu dürfen.)

#4 -

Mark Schmitt | Fr., 04.12.2020 - 14:31
@Th Klein und Edith Riedel:

Mit Verlaub, aber Sie bringen hier völlig unterschiedliche gesetzliche Sachlagen durcheinander. Das WissZeitVG ist kein Gesetz zur Regelung von Eltern- oder Krankheitszeitvertretungen; diese werden nach eigenen entsprechenden Gesetzen geregelt.

#5 -

Th. Klein | Fr., 04.12.2020 - 15:50
"Dort, wo Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hervorragende Arbeit leisten, Daueraufgaben übernehmen (vor allem, aber nicht nur in der Lehre) und Vorgesetzte eine Daueranstellung wünschen, kann das Gesetz doch nicht die Barriere sein, zumal es ein faktisches Berufsverbot bedeutet."

Für eine Daueranstellung ist das WissZeitVG ja nie die Barriere. Dies liegt doch nur am Stellenplan u.ä. Das WissZeitVG regelt ja nur die Befristung.



Vieles wird hier vor dem Hintergrund allgemeiner Unzufriedenheit, insbes. hinsichtlich Befristungen, durcheinandergebracht und dem WissZeitVG angelastet. Ich nehme mal Beispiele aus den 95 Thesen:

_ "da während der Projektarbeit schon das nächste Projekt entstehen und beantragt werden muss." (Nr. ...

#6 -

Fumarius | Fr., 04.12.2020 - 18:33
Wenn schon differenzieren, dann bitte richtig: Verträge, die aufgrund Mutterschutz- oder Elternzeitvertretung befristet sind, sind i.d.R. nicht nach WissZeitVG befristet - zumindest gibt es keinen Grund dafür. Gleiches gilt für Projektstellen aus Drittmitteln.

Und das WissZeitVG verbietet keinerlei Daueranstellung, es begrenzt lediglich die zulässige Befristung (gerade das war ja das ursprüngliche Ziel: Ketten-Befristungen eine Grenze zu setzen). Meines Erachtens ist daher nicht das WissZeitVG an sich das Problem, sondern der Umfang, in dem es quasi zur Standard-Rechtgrundlage für wissenschaftliche Beschäftigung geworden ist. Oder anders gesagt: Das exzessive Verständnis von (tatsächlicher oder vorgeblicher) "Qualifikation" ist das Problem. Wenn sich wirklich dauerhaft ...

#7 -

Literaturwisse… | Sa., 05.12.2020 - 12:16
In der Tat, angesichts der Dimensionen des Problems, das die Autor_innen eindrücklich resümieren, wirkt die oben geäußerte Kritik seltsam systemblind. Es braucht einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Wissenschaftspolitik, was die Personalstrukturen der Hochschulen angeht. Überlegungen dazu finden sich in einem neuen Diskussionspapier des Netzwerks für Gute Arbeit in der Wissenschaft: https://mittelbau.net/diskussionspapier-personalmodelle/

#8 -

Corina | Sa., 05.12.2020 - 14:02
Das Problem ist, dass das WissZeit die durchaus gerechtfertigte Begrenzung der Befristung den Angestellten und nicht dem Arbeitgeber anlastet. Aus dem Hochschuletat finanzierte Stelllen sollten nur begrenzt befristet ausgeschrieben werden dürfen, bzw. nur zu einem gewissen Prozentsatz befristete Stellen sein. Bei Drittmitteln ist die Befristung okay und sowieso immer möglich.

#9 -

Michael Liebendörfer | So., 06.12.2020 - 11:20
Die Thesen sind gut, weil sie eine Debatte anfeuern, wie Wissenschaft nicht organisiert sein sollte. Noch wichtiger wäre die konstruktive Debatte, wie Wissenschaft organisiert sein sollte.



Das Grundproblem bleibt doch: Der Herr Professor hat zehn oder 15 Leute promoviert und macht am Ende das Büro für genau eine Nachfolgerin frei. Es werden immer Leute aus dem System ausscheiden.



Auch das Diskussionspapier des Netzwerks für Gute Arbeit in der Wissenschaft stellt doch heraus: "Lösungen" könnten etwa so aussehen, viel weniger Leute überhaupt zur Promotion zuzulassen und dann trotzdem nur ca. 30 % der Promovierten in der Uni weiterzubeschäftigen. Besser scheint es ...

#10 -

tmg | Mo., 07.12.2020 - 10:23
#9: das ist ein exzellenter Kommentar. Vielen Dank. Kommt (natürlich) von einem Mathematiker. Hinzuzufügen ist da eigentlich nichts. Höchstens zu verschärfen: der wissenschaftliche Mehrwert der allermeisten Dissertationen ist zweifelhaft, i.d.R. bringen die erzielten Ergebnisse das Fachgebiet nicht entscheidend voran. Das gilt sicher für die Mathematik und in anderen Bereichen erst recht. Die permanent erwähnte hohe Qualifikation für Forschung und Lehre liegt bei den meisten Promovierten ebenfalls nicht vor. Es ist in der Regel kein Verlust für den Hochschulbetrieb, wenn diese dann ausscheiden. Im Gegenteil. Hier sollte endlich mehr Ehrlichkeit in's System hinein.

#11 -

Literaturwisse… | Mo., 07.12.2020 - 12:17
@Michael Liebendörfer: Ihre Überlegungen sind natürlich großenteils richtig, die Folgerung, ein Job an der Uni sei "im Regelfall ein Job auf Zeit", aber falsch, weil einseitig verallgemeinernd. Klar ist, dass es bei Promotionen immer einen Zielkonflikt geben wird: Soll möglichst vielen Personen der höchste akademische Grad zugänglich sein, oder wird (so die vorherrschende Sicht in den meisten anderen Ländern) die Promotion vor allem als Eintrittskarte zu einer wissenschaftlichen Laufbahn verstanden? Für beides gibt es gute Gründe. Nicht legitim ist es aber, die unzähligen befristet beschäftigten Postdocs (und sogar Professoren) stillschweigend in die genannte Aussage mit einzubeziehen. Das zeigt das NGAWiss-Papier, ...

#12 -

Ruth Himmelreich | Mo., 07.12.2020 - 15:48
Aber man darf schon einmal anmerken, dass die "unzähligen befristet beschäftigten Postdocs" hochqualifizierte, intelligente Menschen sind, nicht solche armen Kerle, die sich aus nackter Not und ohne Sprach- und Systemkenntnisse für den Mindestlohn in der Fleischindustrie verkaufen müssen. Als solche*r müsste ich eigentlich in der Lage sein, meine Chancen auf eine Dauerstelle realistisch abzuschätzen und, wenn sich meine Beschäftigungsdauer im System in die zweistellige Richtung bewegt, mir im Zweifel etwas anderes zu suchen? Blindlings und völlig uninformiert ist doch keiner in das System gestolpert.





#13 -

Michael Liebendörfer | Mo., 07.12.2020 - 21:19
@Literaturwissenschaftlerin: Die Frage, wann die Uni unbefristete berufliche Sicherheit gibt, ist auch meiner Auffassung nach nicht zufriedenstellend gelöst. Insbesondere wundere ich mich sehr, warum der Staat sich das Privileg herausnimmt, reguläre Professuren auf fünf oder sechs Jahre zu besetzen. Es gibt berechtigte Zweifel daran, dass diese Praxis überhaupt verfassungskonform ist, und wäre auch ungeachtet dessen von großer Doppelmoral, weil doch derselbe Staat allen anderen verbietet, länger als zwei Jahre zu befristen.



Was die Qualifikationsstellen betrifft, darunter zähle ich auch Juniorprofessuren, könnte man die Auffassung vertreten, dass die Leute spätestens nach der Promotion wissen müssten, was auf sie zukommt. Und mal ...

#14 -

Literaturwisse… | Mi., 09.12.2020 - 14:56
Mir scheint es weder ethisch noch logisch plausibel, das strukturelle Problem, dass man, der Wettbewerbslogik folgend, eine Maximalzahl von Personen zur Höchstleistung anstachelt, aber nur einer Minimalzahl davon das "Überleben" ermöglicht, durch die Individualisierung des Risikos zu rechtfertigen. Selbst wenn man kein Problem damit hat, alle paar Jahre wieder der Mehrzahl einer Kohorte zu erklären, sie seien ja selbst schuld, die Jobs angenommen zu haben, die ohne sie mit anderen besetzt worden wären, denen man dann das Gleiche gesagt hätte, müsste man doch sehen können, wie sehr diese Logik die Wissenschaft verarmt. Die wenigen, die eine Dauerstelle bekommen, produzieren in ...

#15 -

Frau Vogel | Mi., 09.12.2020 - 19:30
@Literaturwissenschaftlerin: Mal gesetzt, dass sich Geld nicht wundersam vermehrt: Plädieren Sie also für eine massive Reduktion des akademischen Arbeitsmarkts für (frisch) promovierte Wissenschaftler*innen? Je mehr Personen entfristet beschäftigt werden, desto weniger werden ja künftig nachrücken können. Das würde den Flaschenhals nach vorne verlagern, insofern einige Probleme lösen. Es würde aber ebenso einige neue schaffen, denn streng genommen müsste in einer solchen (unwahrscheinlichen) Konstruktion z.B. im Drittmittelbereich die Einstellung von Postdocs mindestens deutlich erschwert werden. Wer will das wirklich?

#16 -

Literaturwisse… | Do., 10.12.2020 - 11:08
@Frau Vogel: Wie gesagt, gute Möglichkeiten, es anders zu machen, lassen sich in dem genannten Papier von NGAWiss nachlesen, ebenso wie in den Vorschlägen der Jungen Akademie und der philosophischen Fachgesellschaften DGPhil und GAP. Dass es dann insgesamt für Postdocs weniger Stellen gäbe, stimmt, aber wenn man es durchrechnet, zeigt sich, dass die Reduktion keineswegs massiv zu sein braucht. Massiv sollte man stattdessen den Drittmittelmarkt zugunsten von Grundfinanzierung reduzieren (oder evtl. auch DFG-Mittel direkt in Dauerstellen investieren, vergleichbare Institutionen anderer Länder machen das ja auch so). Es ist doch in keiner Weise schlüssig, dass die vermeintlichen Chancen für Postdocs nur ...

#17 -

R. Müller | Mi., 16.12.2020 - 10:54
Entgegen der Behauptungen einiger der vorangehenden Kommentare befasst sich das WissZeitVG sehr wohl mit Verlängerungstatbeständen, die mit dem familiären Umfeld zu tun haben:

§ 2 Abs. 5 WissZeitVG lautet nämlich

Die jeweilige Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages nach Absatz 1 verlängert sich im Einverständnis mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter um

1.

Zeiten einer Beurlaubung oder einer Ermäßigung der Arbeitszeit um mindestens ein Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit, die für die Betreuung oder Pflege eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren, auch wenn hinsichtlich des Kindes die Voraussetzungen des § 15 Absatz 1 Satz 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vorliegen, oder pflegebedürftiger ...

#18 -

Sven Obst | Mi., 16.12.2020 - 13:47
Diese Debatte ist eine, die den berühmt- berüchtigten Elfenbeinturm der Akademiker, besonders deutlich macht. Und erwähne ich jetzt nicht nur, weil gerade eine sehr großer Teil der Bevölkerung, die im Gegensatz zum akademischen Mittelbau nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, fürchten muss den Job zu verlieren oder ihn schon verloren hat.

Wie ein Spiegel-Online-Artikel wird hier versucht mit sehr drastischen Formulierungen die Aufmerksamkeit auf ein bestimmtes Problem zu lenken und zur Debatte einzuladen. Und wenn man sich dann näher mit der Sache beschäftigt, stellt man fest, dass die Problematik sehr viel weniger drastisch ist als es zunächst nach der Überschrift ...

#19 -

Martin Schmitt | Mi., 16.12.2020 - 16:01
Wie viele meiner Vorredner will ich gerne mal das Thema Prekariat aufgreifen, von dem hier mit Blick auf den sog. akademischen Mittelbau ist. IN dem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Mittelbau sehr divers ist und durchsetzt von ganz und gar unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen, die man an keiner anderen Stelle zu einer sinnvollen gemeinsamen Obergruppe zusammenfassen würde. Oder kennt jemand eine Arbeitnehmer-Interessensvertretung, die sich ständig mit den schlechten Arbeitsbedingungen des mittleren Managements oder ähnlichem befasst? Und auf die „prekären“ Beschäftigungsbedingungen hinweist? Elfenbein trifft es sehr gut oder auch der Ausdruck: das ist eine akademische Debatte.

Die Missstände, die angeblich keiner ...

#20 -

S.T. | Mi., 16.12.2020 - 16:10
Gibt es eigentlich konkrete Zahlen und Untersuchungen dazu, warum Wissenschaftler ins Ausland gehen? Nach meiner Erfahrung ging es nie darum, dass es hier in Deutschland so schlecht ist. Sondern vielmehr wurde den Leuten in USA oder UK eine tolle Möglichkeit geboten an etwas zu arbeiten, was es hier nicht gab (Projekt, Lehrstuhl etc.). Und das schöne in diesem Bereich ist doch die globale Mobilität oder nicht? Meine Vermutung ist -wie bei jedem neuen Jobangebot - ist es eine Mischung aus verschieden Gründen, warum es sich entscheidet wegzuziehen und anderswo zu arbeiten. Den Zusammenhang zwischen Auslandsjob an einer Hochschule und dem ...

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