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Warum sollten wir uns als Hochschulen darauf einlassen?

Gefährdet das Bundesfinanzministerium Forschungskooperationen,

weil es das neue Umsatzsteuerrecht falsch interpretiert?

HU-Vizepräsident Ludwig Kronthaler warnt vor ausbleibenden wissenschaftlichen Durchbrüchen und sagt, was Doppelberufungen

mit einem Club von Weinfreunden zu tun haben.

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Artikelbild: Warum sollten wir uns als Hochschulen darauf einlassen?

Ludwig Kronthaler ist seit 2017 Vizepräsident für Haushalt, Personal und Technik der Humboldt-Universität zu Berlin. Vorher war er unter anderem Generalsekretär der Max-Planck-Gesellschaft und Kanzler der TU München. Foto: HU Berlin.

Herr Kronthaler, Doppelberufungen nach dem sogenannten Berliner Modell sollen von 2023 an umsatzsteuerpflichtig werden. Was bedeutet das für das Berliner Standing im Exzellenzwettbewerb?

Der Schaden wäre nicht nur für die Forschungslandschaft groß, sondern für die Gesellschaft und die Wirtschaft insgesamt, weil der Output der Forschung zurückginge. Wissenschaftliche Durchbrüche entstehen vor allem in Kooperationen und würden weniger wahrscheinlich werden. Am Ende stünde ein suboptimaler Ertrag der für die Wissenschaftsfinanzierung eingesetzten Steuergelder.

Das müssen Sie erklären.

Wissenschaft lebt von der Kooperation, und die wissenschaftlich wirksamste Kooperation ist die über Personen und Köpfe. Das gilt gerade in Berlin, wo neben den Hochschulen über 50 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zu Hause sind. Würden nun Doppelberufungen nach dem Berliner Modell umsatzsteuerpflichtig, würde das bedeuten: Hochschulen, die mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen gemeinsam einen Wissenschaftler beschäftigen, müssten den Forschungseinrichtungen dafür Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Die diese ihrerseits nicht vom Finanzamt zurückbekämen. Das würde die Kooperation viel teurer machen. In vielen Fällen vermutlich zu teuer. Und durch die Leistungserfassung, –berechnung und –abrechnung bürokratisch aufwändig dazu. So dass viele gemeinsame Berufungen gar nicht mehr ...

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Kommentare

#1 -

T. Fischer | Mi., 04.08.2021 - 14:33
Mir ist die Argumentation des BMF auch schleierhaft. Kann das Argument von Herrn Kronthaler nur unterstreichen: "Eine Hochschule stellt doch nicht Wissenschaftler ein
und schaut dann, wie sie deren
Arbeitsleistung meistbietend verkaufen kann." Dann wäre Umsatzsteuer zu zahlen, aber so läuft es ja in der Praxis (Gottseidank) nicht.

#2 -

Tja, nun? | Mi., 04.08.2021 - 15:44
"Warum sollten wir uns als Hochschulen darauf einlassen?"



Erm ... weil die Hochschulen nunmal nicht die Gesetze machen? Ich empfand viele Argumente als nachvollziehbar, aber durch die ganze Argumentation zog sich schon ein gewisser Standesdünkel: Es gibt funktionierende Modelle in anderen Bundesländern, aber die Berliner Hochschulen wollen nicht ihre Ordnungen ändern, um den Professoren in den Forschungseinrichtungen volle akademische Rechte einzuräumen. Die Hochschulen würden durch die Auslegung des USt-Rechts durch das BMF nicht sachgerecht besteuert, aber Leistungserfassung ist ihnen zu aufwändig. Die Rechtsauffassung des BMF sei falsch, aber die Berliner Hochschulen wollen diese Frage nicht gerichtlich klären lassen. Tja, nun, ...

#3 -

Hanno Bruckner | Mi., 04.08.2021 - 17:34
@Nr. 2: Mit Polemik kommt man nicht weiter. Es geht ja ganz offensichtlich nicht darum, Gesetze zu machen oder zu ändern, sondern darum, einen zutreffenden Sachverhalt zugrunde zu legen und bestehende Gesetze richtig anzuwenden. Klar kann das zu einen späteren Zeitpunkt auch mal ein Finanzgericht machen, aber dann hat man erst einmal die gesamte wissenschaftliche Landschaft umgekrempelt und der Schaden ist eingetreten. Daher wäre es besser, man würde miteinander reden (und auch zuhören) und zu einer einvernehmlichen Lösung kommen.



#4 -

Tja, nun. Nr. 2) | Mi., 04.08.2021 - 18:14
"Einvernehmliche Lösung" kann nicht bedeuten, dass die Berliner Hochschulen ihre Rechtsauffassung durchsetzen können, weil sie mit dem schon ziemlich strapazierten "Schadet der Wissenschaft"-Argument die Muskeln anspannen können. Und die pauschale Behauptung, dass Durchbruch-Innovationen wegen einer steuerrechtlichen Frage unterbleiben könnten, ist nicht weniger polemisch. Wenn diese Frage seit 5 Jahren diskutiert wird, dann hat ja offensichtlich auch die Gegenseite gute Argumente & es bleibt den Gerichten überlassen, welcher Rechtsauffassung sie sich anschliessen wollen.

#5 -

Ein Weinfreund | Fr., 27.08.2021 - 19:46
Die Finanzverwaltung bzw. das BMF vergleicht hier nicht nur im sprichwörtlichen Sinne den Apfel mit der Birne, sondern vielmehr den Apfel mit der Tomate. Die Grundannahme des BMF, die zur kritisierten umsatzsteuerlichen Behandlung führt, fusst darauf, dass staatliche und private Hochschulen gleichartig funktionieren. Wenn man sich im Wissenschaftsrecht, Dienstrecht, Arbeitsrecht, Tarifrecht und Steuerrecht gleichermaßen gut auskennt, weiß man, dass die Unterscheide zwischen beiden himmelweit sind. Allein schon die Tatsache, dass die staatlichen Hochschulen ihre Professorinnen und Professoren aufgrund verfassungsrechtlicher Grundsätze verbeamten muss, markiert einen elementaren Unterschied. Dass das Berliner Modell ein Ausfluss des Verbeamtungsgebotes ist, muss durch das BMF in ...

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