Warum sollten wir uns als Hochschulen darauf einlassen?
Gefährdet das Bundesfinanzministerium Forschungskooperationen,
weil es das neue Umsatzsteuerrecht falsch interpretiert?
HU-Vizepräsident Ludwig Kronthaler warnt vor ausbleibenden wissenschaftlichen Durchbrüchen und sagt, was Doppelberufungen
mit einem Club von Weinfreunden zu tun haben.

Ludwig Kronthaler ist seit 2017 Vizepräsident für Haushalt, Personal und Technik der Humboldt-Universität zu Berlin. Vorher war er unter anderem Generalsekretär der Max-Planck-Gesellschaft und Kanzler der TU München. Foto: HU Berlin.
Herr Kronthaler, Doppelberufungen nach dem sogenannten Berliner Modell sollen von 2023 an umsatzsteuerpflichtig werden. Was bedeutet das für das Berliner Standing im Exzellenzwettbewerb?
Der Schaden wäre nicht nur für die Forschungslandschaft groß, sondern für die Gesellschaft und die Wirtschaft insgesamt, weil der Output der Forschung zurückginge. Wissenschaftliche Durchbrüche entstehen vor allem in Kooperationen und würden weniger wahrscheinlich werden. Am Ende stünde ein suboptimaler Ertrag der für die Wissenschaftsfinanzierung eingesetzten Steuergelder.
Das müssen Sie erklären.
Wissenschaft lebt von der Kooperation, und die wissenschaftlich wirksamste Kooperation ist die über Personen und Köpfe. Das gilt gerade in Berlin, wo neben den Hochschulen über 50 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zu Hause sind. Würden nun Doppelberufungen nach dem Berliner Modell umsatzsteuerpflichtig, würde das bedeuten: Hochschulen, die mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen gemeinsam einen Wissenschaftler beschäftigen, müssten den Forschungseinrichtungen dafür Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Die diese ihrerseits nicht vom Finanzamt zurückbekämen. Das würde die Kooperation viel teurer machen. In vielen Fällen vermutlich zu teuer. Und durch die Leistungserfassung, –berechnung und –abrechnung bürokratisch aufwändig dazu. So dass viele gemeinsame Berufungen gar nicht mehr ...
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Kommentare
#1 - Mir ist die Argumentation des BMF auch schleierhaft. Kann…
und schaut dann, wie sie deren
Arbeitsleistung meistbietend verkaufen kann." Dann wäre Umsatzsteuer zu zahlen, aber so läuft es ja in der Praxis (Gottseidank) nicht.
#2 - "Warum sollten wir uns als Hochschulen darauf…
Erm ... weil die Hochschulen nunmal nicht die Gesetze machen? Ich empfand viele Argumente als nachvollziehbar, aber durch die ganze Argumentation zog sich schon ein gewisser Standesdünkel: Es gibt funktionierende Modelle in anderen Bundesländern, aber die Berliner Hochschulen wollen nicht ihre Ordnungen ändern, um den Professoren in den Forschungseinrichtungen volle akademische Rechte einzuräumen. Die Hochschulen würden durch die Auslegung des USt-Rechts durch das BMF nicht sachgerecht besteuert, aber Leistungserfassung ist ihnen zu aufwändig. Die Rechtsauffassung des BMF sei falsch, aber die Berliner Hochschulen wollen diese Frage nicht gerichtlich klären lassen. Tja, nun, ...
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