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Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Arbeitgeber sind auch in Deutschland bereits jetzt zur Zeiterfassung verpflichtet. Was bedeutet das Urteil für die Wissenschaft?
DER BESCHLUSS des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist wenig überraschend und sorgt trotzdem für Aufsehen: In Deutschland besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Konkret entschied das BAG über den Antrag eines Betriebsrates einer vollstationären Wohneinrichtung, doch die Auswirkungen betreffen alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland – unabhängig von Art oder Ort der Tätigkeit. Auch in der Wissenschaft.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ergebe sich aus dem Bundesarbeitsschutzgesetz, und zwar bei "unionskonformer Auslegung", verkündete der Erste Senat des BAG laut Pressemitteilung vom Dienstag. Womit er sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Mai 2019 bezog, demzufolge Arbeitgeber in der Europäische Union die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer komplett erfassen müssen. Also eigentlich nichts Neues, nur nun auch in Deutschland höchstrichterlich bestätigt.
Im Mai 2019 hatte Peter-André Alt, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die EuGH-Entscheidung als "groteske Regelung" und einem "Rückfall in eine Arbeitsorganisation früherer Zeiten" kritisiert. Das Urteil verkenne die Flexibilität von Arbeitsorten und Arbeitszeiten, die heute Realität sei. "Es ist nicht zeitgemäß, erst recht nicht für die Wissenschaft." Alt hatte von der Politik Ausnahmen für die Wissenschaft gefordert. "Eine Lex Wissenschaft hielte ...
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Kommentare
#1 - Ich habe da durchaus Bauchweh, was die Umsetzung an den…
Gerade weil diese ja als staatliche Einrichtungen besonderen Sorgfaltspflichten unterliegen, erwarte ich ein deutliches Mehr an Bürokratie, inkl. langer Listen, welche Tätigkeiten jetzt als Arbeitszeit gelten, und welche nicht (wie ist das bei Twitter, Mittagessen mit Kollegen anderer Fakultäten, Social Events auf Konferenzen, ...?). Darf ich Zeit abrechnen, die ich am Wochenende arbeite, oder muss ich das dann irgendwie unter der Woche noch eintragen, damit formal alles korrekt ist?
Gehört es zur Arbeitszeit, wenn ich ein YouTube-Video zu einem Hobby von mir mache? Dazu müsste man ja erst ...
#2 - Ich kann die generelle Freude der Gewerkschaften über…
#3 - Die Wissenschaft steckt im Dilemma:möchte sie ein…
möchte sie ein Arbeitsfeld wie viele andere sein und der entsprechenden Regulierung unterliegen? Oder besteht sie weiterhin auf ihren besonderen Status so wie kirchliche Arbeitgeber es zum Beispiel lange getan haben? Ähnlich wie in den übrigen Bereichen wird sich nach näherer Betrachtung herausstellen, dass die verfassungsrechtlichen Besonderheiten eigentlich keine sachlichen Gründe erkennen lassen, die eine Sonderbehandlung gebieten.
Die Wissenschaftsfreiheit hindert keinen Beschäftigten, ob Hochschullehrer oder Doktoranden seine Arbeitszeit zu erfassen und es mit den Rahmenvorgaben abzugleichen.
Natürlich ist es Aufwand sich damit zu befassen und sich zu fragen: rechtfertigen meine 65 Stunden in der Woche ...
#4 - Es ist vollkommen egal wie die Arbeitszeiterfassung…
Es gibt Institute bei denen die Zeiterfassung aus Versicherungsgründen strikt gehandhabt wird zB über die Zutrittskontrolle. Alle sammeln unmengen an Überstunden an, die dann aber per Betriebsvereinbarung wieder aus der Zeitaufzeichnung gestrichen werden. Genau so läuft es zB am ILM in Ulm.
EU Projekte werden Stichprobenartig geprüft. Bei dieser Prüfung werden auch Stundenzettel kontrolliert. Heute habe ich gehört, dass dasselbe auch auf BMBF Projekte zutrifft. Natürlich werden da Fantasie-Stundenzettel ...
#5 - Verstehe nicht, wie Wissenschaftler das feiern können: es…
#6 - Die Kommentare zeigen mal wieder, dass die hauptberuflichen…
#7 - Die Beiträge der Wissenschaftler oben sind erschreckend…
Was hat zum Beispiel die Tatsache, dass jemand betrügt oder lügt, damit zu tun, ob eine Maßnahme grundsätzlich sinnvoll ist. Dann können wir eigentlich eine Vielzahl von Dingen, die wir täglich tun, einstellen. Bzw seit wann stellen wir zum Beispiel das Steuern zahlen in Frage, nur ...
#8 - Der Kommentar #5 von 'Michael' trifft es genau.…
hochmotiviert an wiss. Problemen arbeitet, denkt zu allen möglichen Zeiten und an allen möglichen Orten über sein Problem nach. Vor dem Einschlafen im Bett, unter der Dusche, beim Essen etc. Leute, die im Modus 'Büroschluss ist um 4' denken, sind in der Wissenschaft im Grunde fehl am Platz. Umgekehrt ist es absolut kontraproduktiv, Anwesenheit im Büro vorzuschreiben. Wo nachgedacht wird, ist völlig egal, Hauptsache, es kommt was raus.
Insgesamt also absurd.
#9 - @naja: Das Nachdenken über Probleme ist in der Tat nicht…
Schwierig und arbeitsrechtlich mehr als grauzonig wird es aber dann, wenn gerade von Nachwuchswissenschaftler*innen erwartet wird, nächtelang und wochenends im Labor zu stehen oder 24/7 für Aufträge und Aufgaben zur Verfügung zu stehen: schreib mal dieses Abstract, überarbeite mal jene Publikation, bereite mal rasch diesen kleinen Vortrag vor, korrigiere mal kurz diese Bachelorarbeiten, betreu doch die nächsten drei Tage jenen Gast, etc. etc. Ach ja, und mache Deine Lehre gut, und erstelle nebenher noch Deine ...
#10 - @Edith Riedel: nächtelang und wochenlang im Labor zu…
#11 - @naja: ich denke man kann auch für die Wissenschaft…
#12 - Ich bin erschrocken über den Kommentar #10. Es mag für…
#13 - @Mat@Edith Riedel: ich kenne keinen einzigen Kollegen, der…
@Mat: ich weiss nicht, ob Sie eine wiss. Karriere planen. Aber, wenn Sie das tun und erschrecken bei meiner Schilderung, waere mein Rat, es lieber zu lassen.
#14 - @naja: ich möchte Ihren Beitrag hier nicht als Fazit…
#15 - Edith Riedel: "Das Nachdenken über Probleme ist in der Tat…
Es ist erschreckend, wie schnell über diese Einwände hinweg gegangen wird, um dann nur die eigenen Punkte zu sehen.
Die Welt ist doch komplexer als nur das, was man mit eigenen Augen sieht.
Wenn das "Nachdenken über Probleme" nicht mehr als integraler Bestandteil wissenschaftlicher Arbeit angesehen wird, was ist dann - in den Augen dieser Personen - wissenschaftliche Arbeit überhaupt? Handwerk?
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