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Novelle des Tierschutzgesetzes verunsichert Wissenschaftler

Das Landwirtschaftsministerium will das Tierschutzgesetz verschärfen – mit Folgen für die Wissenschaft. Die Forschungsministerin muss ein "Stopp"-Zeichen setzen.

"GEFÄNGNIS FÜR TIERVERSUCHE?", fragte Research Tabl e vergangene Woche, als der Newsletter über den Referentenentwurf zur Tierschutzgesetz-Novelle berichtete. Und in der Tat: Was notorischen Tierquälern das Handwerk legen soll, würde, wenn die Reform so durchkäme, zugleich eine massive Abschreckungswirkung für die biomedizinische Forschung verursachen.

Dabei ist gar nicht neu, dass Haftstrafen möglich sind für das Töten eines Wirbeltieres "ohne vernünftigen Grund", und zwar bis zu drei Jahre, genauso für das Zufügen erheblicher Schmerzen oder Leiden "aus Rohheit" oder über einen länger anhaltenden oder sich wiederholenden Zeitraum. Jetzt aber will das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium Cem Özdemir (Grüne) den diesbezüglichen Artikel 17 im Tierschutzgesetz verschärfen durch die Bestimmung: "Wer eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung beharrlich wiederholt oder aus Gewinnsucht oder in Bezug auf eine große Zahl von Wirbeltieren begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

Was hat das mit der Forschung zu tun?

Das Zusammenspiel schwammiger Begrifflichkeiten – was ist ein vernünftiger Grund, was ist Rohheit, was ist ein länger anhaltender Zeitraum, und neu, was eine große Zahl von Wirbeltieren und was eine beharrliche ...

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Kommentare

#1 -

Zu extrem | Di., 05.03.2024 - 09:42
Lieber Herr Wiarda,



so sehr ich Ihren Blog schätze: an dieser Stelle ist mir Ihre Darstellung zu plakativ. Wenn man die oben genannte Bestimmung so streng auslegt, wie Sie das in Ihrem Artikel tun, würde dies auch zu einem Verbot der Fleischindustrie führen, wovon wir nicht ausgehen können.



Tierversuche haben zu vielen wissenschaftlichen Errungenschaften geführt. Gleichzeitig werden sie an fühlenden und leidenden Lebewesen durchgeführt, sodass eine kritische Reflexion des Einsatzes von Versuchstieren eine Grundvoraussetzung sein muss.



Viele Grüße!

#2 -

Gerald Übelnahm | Di., 05.03.2024 - 10:25
Ja, muß man denn in diesem Lande alles bürokratisch und penibel regeln? Die bisherigen Gesetze reichen doch
völlig aus, um extreme Dinge auszuschließen. Das wäre doch mal ein Feld für den Verbund "Wissenschaftsfreiheit".

#3 -

Edith Riedel | Do., 07.03.2024 - 15:29
@zu extrem: "Wenn man die oben genannte Bestimmung so streng auslegt, wie Sie das in Ihrem Artikel tun, würde dies auch zu einem Verbot der Fleischindustrie führen, wovon wir nicht ausgehen können."

Es geht ja gar nicht darum, dass die Novelle zu einem Verbot von Tierversuchen führt. Es geht darum, dass durch die Novelle eine noch stärkere Drohkulisse aufgebaut wird für Wissenschaftler*innen, die aufgrund der Schwammigkeit der Begriffe und der Unsicherheit ihrer Auslegung dazu führen wird, dass die Beantragungs- und Genehmigungsprozesse für Tierversuche sich unverhältnismäßig in die Länge ziehen, administrative Hürden immer höher werden, und am Ende viele Studien nicht ...

#4 -

Claudia Rödel | Do., 07.03.2024 - 15:56
Wer schon einmal einen Tierversuchantrag geschrieben hat weiß, dass der Aufwand bereits jetzt so hoch ist, dass dieser zum Hindernis des eigentlichen Antragsgegenstandes geworden ist. Leider hat Deutschland als Wissenschaftsstandort schon jetzt den Anschluss verloren, jedenfalls wenn es um biomedizinische Forschung geht. Das Böse Erwachen kommt dann in 20 Jahren, wenn alle Forschenden und die Pharmaindustrie gleich mit ins Ausland abgewandert sind und wir unsere medizinische Versorgung teuer einkaufen müssen. Research Wonderland... oder hoffen wir dann nur noch auf Wunder?

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