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Doktortitel nur gegen Gendersternchen?

Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume will gegen den "Genderzwang" an den Hochschulen vorgehen – und berief sich dabei unter anderem auf die Beschwerde einer Promovendin. Was genau ist ihr passiert? Und was sagt ihr Fall tatsächlich aus?

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Artikelbild: Doktortitel nur gegen Gendersternchen?

Bild: Gerd Altmann / Pixabay.

GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE, Gewerkschaften und Frauenvertretungen sprachen per Offenem Protestbrief von einer Verletzung des Allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes, Studierendenvertreter kritisierten , sie hätten noch nie Beschwerden zu einem "Genderzwang" an ihren Hochschulen erreicht. Anlass war die Ankündigung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Dezember, das Gendern in Schulen und Verwaltungen untersagen zu wollen.

Sein Wissenschaftsminister Markus Blume (ebenfalls CSU) sagte, er wolle zu diesem Zweck eine Klarstellung ins Bayerische Hochschulinnovationsgesetz einbauen. "Die generelle Leitplanke wird sein: Geschlechtersensible Sprache: Ja. Sprachliche Künstlichkeit und erzieherische Tendenzen: Nein. Man könnte auch sagen: Genderfreiheit statt Genderzwang", erläuterte Blume vergangene Woche hier im Blog . Und Blume ergänzte: "Mich erreichen immer wieder Zuschriften von Studierenden, die sich einem gefühlten Druck oder tatsächlichen Vorgaben ausgesetzt sehen, in einer Art und Weise zu formulieren, wie es von der amtlichen deutschen Rechtschreibung eben gerade nicht gedeckt ist."

Gibt es wirklich ein Problem an den Hochschulen oder, wie ihrer Kritiker vor allem in den sozialen Medien ...

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Kommentare

#1 -

nemo | Di., 12.03.2024 - 20:45
Das Anliegen zu übergriffiger Deckblatt-Regulierung in allen Ehren, aber wo genau widerspricht es nun der amtlichen Rechtschreibung, wenn Universitäten ihre Promovendinnen zu Doktorinnen promovieren?! - Es ist ja auch nicht unbedingt sprachliche Normalität, mit einem generischen Maskulinum ganz spezifische Feminina zu beschreiben; und nicht jede akademische "Tradition" aus dem 18. Jh. ist gleichsam ein Gewohnheitsrecht.

#2 -

Prof. im Un)ru… | Mi., 13.03.2024 - 09:09
In meinem Berufsleben hatte ich mehr als 30 Doktoranden in Erstbetreuung, davon 1/3 Frauen. Es gibt inzwischen derart viele Maßnahmen zur "Qualitäts-Sicherung" bei Promotionen. Man sollte sich auf die wirklich wesentlichen Dinge der Betreuung konzentrieren und den hier beschriebenen Unfug mit der deutschen Sprache in die Mottenkiste verbannen. Daraus entsteht das Gegenteil von Exzellenz,

#3 -

Heinrich | Do., 14.03.2024 - 12:28
Blume und auch dieser Artikel erzeugen natürlich einen falschen Eindruck. Wer dem Link folgt, sieht, dass es bei dem inkriminierten "Titelblatt" um einen Vordruck geht, wie er in Institutionen üblich ist. Es wurde also von der Doktorandin NICHT verlangt, eine bestimmte Schreibung zu verwenden - sie war mit einer Schreibung in einem auszufüllenden Formular nicht einverstanden. Das ist natürlich großes Kino: von nun ab müssen wir damit rechnen, dass die Ministerien mit Beschwerden aller Art zu amtlichen Vordrucken überhäuft werden, die dann von Ministern in Talkshows breitgetreten werden.

#4 -

Theresa | Do., 14.03.2024 - 12:57
Dass das Deckblatt genauso zu gestalten ist, wie in der Promotionsordnung vorgesehen, egal, wie quatschig, hässlich oder was auch immer die Vorlage ist, erfuhr ich schon bei der Anmeldung eines Dissertationsvorhabens. Puh, warum so viel Wind? Es ist ein Deckblatt, dass bei Veröffentlichung nach Rücksprache auch gern entfernt werden kann. Mehr nicht.

Im Duden werden mehrere Formen geschlechtergerechterer Sprache aufgeführt, hätte sie also gern "Prüfer/-in" dudenkonform geschrieben?

Wer hätte gedacht, dass Promotionsordnung "bevormunden". Klar, das ist deren Ziel, zur Vereinheitlichung, um Gleichbehandlung zu sichern. Das tun die Standards wissenschaftlichen Arbeitens auch, sie "bevormunden" insofern, als sie vorgeben, in welcher Art ...

#5 -

McFischer | Fr., 15.03.2024 - 14:24
Danke für die interessante, detaillierte Aufarbeitung. Der Blick in die verlinkte Promotionsordnung ist hilfreich: Dort gibt es im Anhang u.a. auch eine Betreuungsvereinbarung, der Stehtext ist dort auch mit Gender* vorgegeben. Und das ist natürlich etwas völlig anderes, als wenn in der eigentlichen Dissertationsschrift eine Schreibweise vorgegeben wird. Also geht es hier letztlich nur um den Streit über Behördenformulare (von der Frage "Doktor" vs. "Doktorin" abgesehen). Diese sollte man in der Regel einfach akzeptieren, auch wenn sie einem in Form, Umfang oder Formulierung nicht gefallen. Wer ganz viel Zeit und Geld hat, kann natürlich auch dagegen vorgehen; hat aber mit ...

#6 -

Hanna | Fr., 15.03.2024 - 22:42
Lieber Herr Blume, bitte erst Zahlen, Daten und Fakten liefern (ZDF), die belegen, dass es ein politische Regelung braucht. Mir kommt vor, das Thema wird mal wieder als identitätspolitischer Populismus aufgeblasen, weil man in anderen Politikbereichen nichts anzubieten hat.



Die amtliche Rechtschreibung gilt ja ohnehin bereits in amtlichen Kontexten. Was ist jetzt neu an Ihrem Vorschlag? Sollen Rechtschreibverstöße härter bestraft werden? Vielleicht mal lieber mehr Geld in die Lehramtsausbildung und gute Schulen stecken, mit mehr unbefristeten Stellen mehr Stabilität in die Lehramtsausbildung bringen. Was ist der Plan von Herrn Blume zum WissZVG? Stattdessen billiger Stimmenfang. Schade, dass die Wissenschaftspolitik der ...

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