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Schauen, was noch geht

Sieben Monate nach dem Kabinettsbeschluss kommt die WissZeitVG-Novelle in erster Lesung im Bundestag an. Könnte eine Einigung der Ampelpartner auf der Zielgeraden doch noch gelingen? Die Zeit wird knapp.

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Artikelbild: Schauen, was noch geht

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DASS DA ÜBERHAUPT NOCH ETWAS KOMMT, damit hatten zuletzt immer weniger gerechnet. 30 Monate, nachdem das BMBF die offizielle Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) präsentiert und damit die Debatte über seine Reform gestartet hatte; 19 Monate, nachdem das Ministerium seine Reform-Eckpunkte veröffentlicht und, einem Proteststurm folgend, innerhalb von nur 48 Stunden wieder zurückgenommen hatte; 16 Monate, nachdem das Ministerium seinen endgültigen Referentenentwurf zur WissZeitVG-Novelle in die Ressortabstimmung gegeben hatte; sieben Monate, nachdem die Bundesregierung das Vorhaben Richtung Parlament durchgewunken hatte, allerdings ohne zuvor die Hauptkonfliktfrage um die Postdoc-Höchstbefristung zu klären; und fünf Monate, nachdem zuerst die FDP-Bundestagsfraktion eben jenen umstrittenen Passus wieder kassiert hatte, soll es am Mittwochabend so weit sein: Die WissZeitVG-Neufassung wird in erster Lesung im Bundestag beraten. Beginn derzeit: 19.25 Uhr. Es könnte aber auch später werden, weil so viele eilige Beschlussvorhaben auf der Agenda stehen.

Das wäre allerdings nach all dem Warten nicht einmal mehr eine Fußnote wert. Viel spannender ist, ob sich die Ampelfraktionen auf der Zielgeraden tatsächlich noch verständigen werden, nachdem die Novelle bislang in jedem seiner Prozess-Stadien von einem verwirrenden Hin und Her und missglückten Einigungsversuchen geprägt war. Schlecht sind die Aussichten freilich nicht, denn SPD, Grüne und FDP betonen unisono, dass man jetzt liefern müsse, möglichst bis Jahresende.

Ausgangspunkt ist die Nicht-Einigung im Bundeskabinett. Der BMBF-Referentenentwurf sah die Verkürzung der Postdoc-Höchstbefristungsdauer nach der Promotion auf vier ...

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Kommentare

#1 -

Th. Klein | Mi., 16.10.2024 - 10:40
Immer wieder wurde betont, dass beim wiss. Nachwuchs Alles mit Allem zusammenhängt, insbes. das WissZeitVG mit dem Bund-Länder-Programm für mehr Dauerstellen in der Wissenschaft. Da hier nicht geliefert wird, noch nicht einmal ansatzweise, erscheint es widersprüchlich, dass man beim WissZeitVG nun Tempo gibt oder sogar meint, dabei nun erst recht "liefern zu müssen".



Was den ganzen Diskurs und die politische Lage derzeit anbetrifft, so gibt es zwar das übliche Szenario in der Politik, dass an Gesetzen so umständlich gebastelt wird, bis alle Partner halbwegs zufrieden und ihre Anliegen berücksichtigt sind. Ein anderes Szenario ist aber auch, dass am Ende einer ...

#2 -

BUSchneider | Mi., 16.10.2024 - 17:28
Man muss akzeptieren, dass für viele Teilnehmer an den

Diskussionen über die Reform des WissZeitVG die Regelungen für die post-doc-Phase im Vordergrund stehen.



Richtig ist aber auch, dass über alle Fachkulturen hinweg (d.h. insbes. außerhalb der Sozialwissenschaften) weit überwiegend Forschende in der Phase bis zur Promotion

tätig sind. Und für diese Wissenschaftler bringen die

bisherigen Entwürfe der Novelle deutliche Fortschritte

(z. Bsp.der Vorrang der Qualifizierungs- vor der Projektbefristung) gegenüber den bisherigen Regelungen.



Insofern wäre wünschenswert, jetzt diese Vorteile für die

überwiegende Mehrzahl der Betroffenen endlich umzusetzen anstatt noch unendlich lange über Regelungen für eine Minderheit zu streiten. Ggf. sollte man ...

#4 -

Leo | Mi., 30.10.2024 - 08:08
Ich kann sagen das die bisherigen Entwürfe das Problem im Kern nicht lösen werden, dazu braucht es einfach bessere finanzielle Sicherheiten und Ausstattungen der Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten. Meistens ist es so, wenn Mittel generiert werden ist die jeweilige Leitung froh diese entsprechend einsetzen zu können und die Forschenden froh das Verträge entsprechend verlängert und entsprechend lang geschlossen werden können. Eine bessere Struktur finanziell würde dazu beitragen Kurzzeitbefristungen zu reduzieren. Ich kann bestätigen das es eher nicht die Praxis ist, das Verträge unnötig kurz sondern angemessen lang geschlossen werden. Die neue Gesetzesänderung sollte freie Gestaltungsmöglichkeiten weiterhin haben in einem vorgegebenen ...

#5 -

Wolfgang Kühnel | Do., 31.10.2024 - 23:22
Wie ich höre, greift jetzt eine zweifelhafte Sitte aus USA auch bei uns um sich: Juniorprofessor darf man mancherorts nur innerhalb der ersten drei oder vier Jahre ab der Promotion werden, andernorts nur innerhalb der ersten sechs Jahre ab Beginn der Promotionsphase. Wer also sehr früh promoviert, ist ggfs. im Nachteil, wer nach der Promotion zu lange Postdoc ist, ebenfalls. Welche Idioten zwingen uns nur solche Regeln auf?

Wenn man das CV von Mathematikprofessoren liest, dann hatten viele ihre Promotion mit 24-27 Jahren abgeschlossen. Das Lebensalter sollte eher eine Rolle spielen als das Promotionsalter, denke ich. Überalterte Juniorprofessoren muss es ...

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