Zurück an die Politik
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das BAföG muss nicht das Existenzminimum sichern. Die klare Botschaft: Die Abwägung über Höhe und Priorisierung der Studienförderung gehört in die politische Arena.
AM MITTWOCHMORGEN hat das Bundesverfassungsgericht seinen lange erwarteten BAföG-Beschluss veröffentlicht: Die Höhe der Grundpauschale war 2014 und 2015 mit dem Grundgesetz vereinbar. Auch wenn die Klage sich konkret nur auf diesen Zeitraum bezog, hat die Argumentation des Gerichts grundsätzliche Bedeutung. Der Rechtsanwalt der klagenden Studentin hatte unter anderem angeführt, dass der BAföG-Bedarfssatz zwischen 1971 und 2010 nur um 143 Prozent gestiegen sei, die allgemeine Inflation zwischen 1970 und 2010 aber bei 207 Prozent gelegen habe.
Das Bundesverwaltungsgericht war 2021 zu dem Ergebnis gekommen, dass der 2014 und 2015 geltende Grundbedarfssatz für Studierende gegen den Anspruch auf Gewährleistung des ausbildungsbezogenen Existenzminimums verstoßen habe, der sich aus dem verfassungsrechtlichen Teilhaberecht auf chancengleichen Zugang zu staatlichen Ausbildungsangeboten ergebe. Daraufhin beschloss das Bundesverwaltungsgericht, die Frage nach der Vereinbarkeit des Bedarfssatzes mit dem Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen.
Dessen Erster Senat befand jetzt : Aus dem vom Grundgesetz geschützten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum folge kein Recht von armen Studierenden auf BAföG. Denn: "Auf diesen Anspruch können sich nur diejenigen berufen, die selbst ...
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Kommentare
#1 - Vielleicht sehen wir hier eine seit langem überfällige…
#2 - Die Entscheidung mag enttäuschend für viele sein. Aber…
M.E. ist es wirklich notwendig, daß "normale" Berufe die Wertschätzung der Gesellschaft erfahren. Interessant ist der
Bezug auf die unzureichenden Finanzen des Staates.
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