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Spektakulär? Unspektakulär? Die Debatte um das Gerichtsurteil zu Baden-Württembergs Landeshochschulgesetz läuft. Der Versuch einer Einordnung.

Nach dem gestrigen Urteil des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof zum Landeshochschulgesetz ist eine Debatte entbrannt. Was genau haben die Richter denn nun beschlossen? Wie steht es um die Übertragbarkeit auf andere Bundesländer? Wie spektakulär ist das Urteil wirklich? Und weißt eigentlich "spektakulär"?

Aus dem Wissenschaftsministerium von Theresia Bauer (Grüne) heißt es, man prüfe Wortlaut und Auswirkungen des Urteils. Gestern hatte Bauer zu Protokoll gegeben, das Urteil "atmet den Geist der 60er Jahre" und gehe über die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) deutlich hinaus. Mit der bisherigen Rechtsprechung ist vor allem das legendäre BVG-Urteil von 1973 zur Professorenmehrheit gemeint. Ein zentraler Satz daraus: Bei Entscheidungen, die unmittelbar Fragen der Forschung oder die Berufung der Hochschullehrer betreffen, muss der Gruppe der Hochschullehrer ein weitergehender, ausschlaggebender Einfluss vorbehalten bleiben, also mindestens 51 Prozent der Stimmen.

Wie 1973 beriefen sich die Richter an Baden-Württembergs Verfassungsgerichtshof auch gestern auf die im Grundgesetz-Artikel 5 garantierte Wissenschaftsfreiheit und befanden, die im Landeshochschulgesetz festgeschriebenen Regelungen zu Wahl und Abwahl von Rektoratsmitgliedern seien nicht mit der Verfassung vereinbar. Derzeit wählen Senat und Hochschulrat die hauptamtlichen Rektoratsmitglieder in gemeinsamer Sitzung, die Abwahl geht nur im Zusammenspiel von ...

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Kommentare

#1 -

H. Gossen | Di., 15.11.2016 - 21:29
Nun sollte man vielleicht nicht verkennen, dass das Rektorat im Rahmen der W-Besoldung auch ganz wesentlichen Einfluss auf die Gehaltsentwicklung der Professoren hat. Wie frei können unter dieser Bedingung eigentlich noch die Diskussionen und (i.d.R. nichtgeheime) Abstimmungen im Senat sein? Man überlege einmal, was in unseren Parlamenten los wäre, wenn die Regierung das Gehalt aller Abgeordneten (inkl. Opposition) festlegen würde? Könnte recht schnell recht langweilig werden. Es liegt noch mehr im Argen, als mit diesem Urteil gerichtet wurde.



Verblüffend auch die Aggresivität mit der die Frau Hochschulministerin (Exekutive) das höchste Gericht (Judikative) angreift. Ein sehr merkwürdiges Verständnis von Gewaltenteilung. Liegt ...

#2 -

Horst Henrici | Mi., 16.11.2016 - 16:50
"...wenn ein Selbstverwaltungsgremium mit der Stimmenmehrheit der gewählten Vertreter der Hochschullehrer die Wahl eines Mitglieds, das das Vertrauen dieser Gruppe nicht genießt, verhindern kann."

Das ist m.E. nicht auslegungsfähig, da eindeutig: Es ist die Rede von der Stimmenmehrheit der Gewählten, also derjenigen, die von ihrer Statusgruppe Hochschullehrer in das Gremium gewählt wurden. Einer Mehrheit der Hochschullehrer insgesamt an der Einrichtung bedarf es nicht. Es wird also davon ausgegangen, dass die gewählten Hochschullehrer im Gremium ihre Statusgruppe hinreichend vertreten - als verlängerter Arm - eine idealisierte Vorstellung.

#3 -

Jan-Martin Wiarda | Do., 17.11.2016 - 11:03
Herzlichen Dank für diese kompetente Antwort auf meine Abschlussfrage, Herr Henrici. So wird's dann wohl sein. Eine Antwort vom baden-württembergischen Wissenschaftsministerium habe ich noch nicht.
Beste Grüße, Ihr Jan-Martin Wiarda

#4 -

Jens Halfwassen | Do., 17.11.2016 - 23:34
Ich lese den Satz genau so wie Herr Henrici und halte ihn ebenfalls für eindeutig. Das Urteil finde ich auch spektakulär: es bedeutet das Ende der Campus-Autokratie und (endlich!) die Rückkehr zu konstitutionellen Verhältnissen. Es laufen übrigens noch zwei weitere Verfassungsklagen gegen das LHG. Und gegen einen Akkreditierungsstaatsvertrag wird natürlich auch geklagt, wenn es denn zu einem solchen kommen sollte. Es gibt noch Richter in Stuttgart!

#5 -

Hinnerk Feldwi… | Fr., 18.11.2016 - 23:47
Besten Dank für die Artikel!
Sehr lesenswert ist in dem Zusammenhang auch das BVerfG-Urteil von 2014, das weder in den Medien noch wohl in den Ministerien groß rezipiert wurde:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/06/rs20140624_1bvr321707.html
Die Auswirkungen des Urteils könnten groß sein - vielerorts sieht die Lage ja deutlich anders aus, als sie das Urteil eigentlich vorschreibt.

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