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Blick zurück (1)

Seit 20 Jahren beschäftigte ich mich mit Hochschulen, Bildung und Wissenschaft. Viel ist passiert in dieser Zeit, vieles davon durfte ich als Journalist begleiten. Der Blick zurück zeigt, wie aktuell einige meiner Themen von einst geblieben sind – obwohl sich fast alles verändert hat. Machmal allerdings auch, weil sich fast gar nichts verändert hat. Der Beginn einer neuen Serie.


Kapazitätsverordnung

Die fiese Formel

Wie eine alte Verordnung die Hochschulen zum Stillstand verurteilt.

(erschienen in der ZEIT vom 20. September 2007)

JAN-HENDRIK OLBERTZ (CDU), Kultusminister von Sachsen-Anhalt, gilt als einer der versiertesten Bildungspolitiker im Land. Doch wenn das Wort »Kapazitätsverordnung« fällt, wird Olbertz kurz ruhig. Dann sagt er: »Ich will ehrlich sein. Bis in den letzten Winkelzug verstehe ich die auch nicht.« Es ist ein Wortungetüm, dessen bürokratisch-abschreckender Klang noch eine Untertreibung ist für die verworrene Komplexität, die es umschreibt: Die sogenannte KapVO ist ein besonders grausames Relikt der Bildungsexpansion der Siebziger , ein Stück Planwirtschaft, das es bis in die Gegenwart von Exzellenzinitiative und Bologna-Reformgeschafft hat.

Sie soll, gespickt mit mathematischen Formeln, festlegen, wie viele Studenten pro Professor jede einzelne Hochschule in Deutschland in jedem ihrer zulassungsbeschränkten Studiengänge aufnehmen muss. Bei ihrer Erwähnung bekommen einige von Olbertz’ Kollegen kalte Füße und stehen für Interviews nicht mehr zur Verfügung. Denn wirklich verstanden hat die KapVO kaum einer, einmal abgesehen von ein paar Ministerialbeamten in ...

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Kommentare

#1 -

Franz-Josef Schmitt | Mi., 26.07.2017 - 17:38
Es wird allerdings auch deutlich, dass nicht unbedingt die Betreuungsrelation durch Hochschullehrende sondern Infrastruktur und sicherlich auch betreuende in Tutorien, meist Studierende oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, fehlen. Moderne Hochschulen können also auch offen stehen, wenn Sie die hinreichende Infrastruktur schaffen. Grund der Beschwerde sind in den seltensten Fällen die fehlenden Hochschullehrer Kapazitäten. Somit ist gar nicht die KapVO das Problem. Es wäre besser, die NCs abzuschaffen aber die Gebäude ,Tutorien und den Mittelbau auszubauen.

#2 -

Oliver Münch | Mi., 26.07.2017 - 19:53
Solange es in Deutschland einen Anspruch auf freie Wahl eines Studienplatzes (Berufsfreiheit) im Grundgesetzt gibt, wird es staatliche Regulierung geben müssen. Und selbst wenn die Vorgabe von Höchstwerten für den Aufwand eines Studiengangs entfällt, werden Hochschulen ein Modell zur Planung ihrer Studienplätze brauchen - der Trend geht ja eher zu einem besseren Bewusstsein für die hochschulinterne Steuerung. Und deswegen wird es immer in der ein oder anderen Weise ein Berechnung von Kapazitäten geben (müssen). Die Formel wird grob erhalten bleiben, die Parameter könnten vielleicht lockerer gehandhabt werden. Das werden sie jetzt ohnehin schon, da es keine einheitlichen Vorgaben zu Studiengängen ...

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