Ohne das Verfassungsgericht hätten wir so eine Reform nicht hinbekommen
Die Politik hat dem Akkreditierungssystem notgedrungen einen Neustart verordnet. Warum sie glauben, dass der externe Qualitäts-Check künftig populärer sein wird, sagen Reinhold Grimm und Olaf Bartz vom Akkreditierungsrat.

Foto: TeroVesalainen / pixabay – cco.
Bei einer Online-Umfrage der Professorengewerkschaft Deutscher Hochschulverband ( DHV ) votierten 2016 98 Prozent der Teilnehmer für eine Abschaffung der Akkreditierung von Studiengängen. Das war vor der großen Reform des Systems, die durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erzwungen wurde. Glauben Sie, künftig wird die Akkreditierung populärer werden?
Reinhold Grimm : Auf jeden Fall – weil die Zuständigkeiten jetzt eindeutiger geregelt sind. Und weil jetzt auch klarer wird, dass es bei der Akkreditierung nicht um das Einziehen irgendwelcher Mindeststandards geht, sondern um konkrete Verbesserungen der Qualität. Und schließlich hat das Verfassungsgericht mit seinem Urteil die Autonomie der Hochschulen gestärkt.
Das hört sich fast so an, als wären Sie dankbar für den Beschluss. Immerhin haben die Richter dem Akkreditierungssystem und damit auch dem Akkreditierungsrat ein ziemlich vernichtendes Urteil ausgestellt und gesagt: So geht es nicht.
Grimm : Das sehe ich anders. Das Verfassungsgericht hat die Akkreditierung im Kern bestätigt. Die Richter haben festgestellt, dass die externe Qualitätssicherung, also Begutachtungen von außerhalb der Hochschule, verfassungskonform sind. Und es hat die Kompetenz der Wissenschaft gestärkt. Beides hat mir von Anfang an gefallen. Und auch, dass die Länder die Anforderungen des Beschlusses in Rekordzeit umgesetzt haben.
Wenn wir ehrlich sind, haben die Verfassungsrichter nicht die Kompetenz der Wissenschaft gestärkt, sondern allein die der Professoren. Die haben jetzt die meisten Stimmen im Akkreditierungsrat bekommen.
Grimm : Das gehört zu den Dingen, die sich in Karlsruhe noch nicht verändert haben, dass die Richter die Wissenschaft immer noch mit den Professoren gleichsetzen. Aber auch das Bundesverfassungsgericht ist sicherlich lernfähig.
Tausende Wissenschaftler haben 2016 den "Heidelberger Aufruf" unterzeichnet, der nach dem Urteil forderte, die Qualitätssicherung von Studium und Lehre nicht halbstaatlichen Akkreditierungsagenturen zu überlassen, sondern wieder in die Hände der Hochschulen zu legen. Die Unterzeichner von damals werden in der Reform der Akkreditierung sicher keine Stärkung der Hochschulautonomie erkennen.
Grimm : Ja, für die ...
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Kommentare
#1 - Vielen Dank für die Hinweise auf die Entscheidung des…
#2 - Gutes Interview - schlechte Bebilderung...Man kann die…
Man kann die Akkreditierung durchaus kritisch sehen; in einer sich immer mehr diversifizierenden deutschen (und europäischen) Hochschullandschaft schafft sie aber grundsätzlich Vertrauen und Rechenschaft.
Zudem ist sie mehr als nur (daher das unpassende Bild) das "Abhaken von Kriterien" - gute externe Qualitätssicherung ist immer die Chance zur Reflexion - für alle Beteiligten.
#3 - F aus K, Ihre Kritik scheint ein guter Anlass zu sein,…
Aber noch bevor ich das tue, möchte ich einwenden, dass die Beschlüsse des WR ja keine Bindungswirkung für die Einrichtungsgenehmigungen der Länder haben. Vielmehr fungiert der WR ja (parallel wie im Akkreditierungssystem auf Studiengangsebene bzw. bei der Bewertung von QM-Systemen die Agenturen) als eine Art Gutachter. Deren Gutachten werden bei der Genehmigung durch die Ministerien dann herangezogen und sie haben sicherlich großes Gewicht. Sie sind aber nicht allein maßgeblich.
So kenne ich einen Fall, in welchem der weitere Betrieb einer (privaten) Hochschule durch das zuständige Ministerium ...
#4 - Da ich 8 Jahre als jetzt HAW-Prof in der pharmazeutischen…
Im Rahmen von AK konnten wir im Studiengang selbst Impulse mitnehmen oder als als Mitglied einer AK auch an KollegInnen weitergeben .
In den Hochschule selbst wird AK aber zT als Korsett wahrgenommen, welches v.a. aus Bericht und Präsentation besteht. Sowohl intern als auch extern betrachtet sind die Qualität-sichernden Instrumente der AK nicht ausreichende bekannt ...
#5 - @Steffen P:Ihren Kommentar kann ich in weiten Teilen gut…
Ihren Kommentar kann ich in weiten Teilen gut nachvollziehen. Auch diejenig, dass Akkreditierungsverfahren oft zu lang (und immer noch manchmal unnötig aufwändig) sind.
Eine Anmerkung sehe ich allerdings anders:
"Die Zukunft liegt bei einigen Studiengängen in flexiblen und sich schnell anpassenden Inhalten. Änderungen an Studienordnungen und Curricula geschehen aber meistens nur im Jahrzehnte-Rhythmus und dann wegen der (vermeintlich?) engen AK-Rahmen nur kosmetisch."
Akkreditierte Studiengänge können jederzeit weiterentwickelt werden, gerade und insbesondere was die Inhalte betrifft. Sowohl auf Ebene von Lehrveranstaltungen als auch von Modulen. Das ist - glücklicherweise - wirklich die Autonomie der Hochschule! Nur wenn sich das ...
#6 - Ich möchte aus eigener Erfahrung als PD an einer…
#7 - ..unglaubliches Geblubber von den beiden Herren!So wie der…
So wie der Akkreditierungsrat sich im Dickicht des lokalen Verwaltungsrechts, den vielen Akkreditierungsverordnungen und den relevanten Hochschulgesetze verzettelt, kann er sich kaum noch um die Qualität der Programme kümmern.
Seine bisher geübte Praxis, erratische und teilweise mit den Rechtsregeln nicht in Einklang zu bringende Auflagen gegen die Empfehlungen der Gutachtergruppen (und Agenturen) auszusprechen, wird ihn hoffentlich bald straucheln lassen.
Anstelle dem Teilnehmern (Hochschulen, Gutachtergruppen, Agenturen) im Akkreditierungssystem die dringend nötigen Impulse zu geben, wie sie mit den grottenschlecht ausformulierten Regelwerken, die auf der Musterrechtsverordnung basieren, vernünftig arbeiten sollen, verwirrt er sie mit nach Bedarf ...
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