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Ampelfrakionen einigen sich auf Änderungen am SPRIND-Freiheitsgesetz

Freiheiten werden gegenüber dem Entwurf erweitert, die von den EFI-Wissenschaftsweisen kritisierte BMBF-Fachaufsicht aber bleibt. Das Gesetz soll noch diese Woche vom Bundestag verabschiedet werden.

NACHDEM SICH SPD, Grüne und FDP Anfang der Woche geeinigt haben, soll jetzt alles ganz schnell gehen. Am heutigen Mittwochvormittag bereits soll der Bundestagsforschungsausschuss die Novelle des SPRIND-Freiheitsgesetzes beschließen, voraussichtlich am Freitagnachmittag ist das Plenum mit der Verabschiedung dran. Die Zeit dränge, sagt Holger Mann, der für die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion. Denn anschließend müsse das Gesetz noch durch den Bundesrat, und da seien dieses Jahr kaum noch Beratungsslots übrig. "Wir wollen der SPRIND das Gesetz aber gern unter den Weihnachtsbaum legen."

 

Die zuständige Berichterstatterin der Grünen, Anna Christmann, nennt das SPRIND-Freiheitsgesetz einen "Meilenstein" für die Innovationsförderung in Deutschland. "Es zeigt ganz grundsätzlich, wie wir mehr Flexibilität für die klugen Köpfe schaffen, die an den Lösungen für Morgen arbeiten. Die Ampel schafft, was lange überfällig war und geht einen mutigen ersten Schritt." 

 

Erst vergangene Woche hatte im Forschungsausschuss eine Expertenanhörung zum Gesetz stattgefunden. Dabei hatte unter anderem der Vorsitzende der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), Uwe Cantner, Nachbesserungen gefordert, vor allem diese: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), laut dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf bereits das einzige verbleibende Ministerium in der Rechts- und Fachaufsicht, solle letztere ebenfalls abgeben. Auch dass die SPRIND eine höhere Quote ihrer Haushaltsmittel als die 30 Prozent im Entwurf ins nächste Haushaltsjahr mitnehmen dürfen sollte, forderte die EFI. SPRIND-Chef Rafael Laguna de la Vera hatte im Handelsblatt argumentiert:  "Wenn wir 100 Prozent behalten dürften, wären wir unabhängiger von den Haushaltskapriolen. Ideal wäre natürlich ein Sondervermögen, wie es ursprünglich für die Sprind angedacht war."

 

Beiden Forderungen folgten die Ampelfraktionen jedoch nicht. Bei der Frage der Fachaufsicht hätten, so Mann, unterschiedliche Vorstellungen zwischen den Koalitionspartnern bestanden hätten. "Als SPD sind wir der Auffassung, dass eine Agentur, die aus Steuermitteln finanziert wird, am Ende doch in irgendeiner Form der Bundesregierung noch inhaltlich Rechenschaft schuldig sein sollte."

 

Fachaufsicht soll Gegenstand einer
für 2026 angesetzten Evaluation sein

 

Die Bundesregierung hatte im Oktober in ihrer Stellungnahme zu verschiedenen Änderungswünschen des Bundesrates bereits die Bedeutung der Fachaufsicht relativiert: Die Auswahl und Umsetzung von Fördervorhaben solle nicht Gegenstand der Fachaufsicht sein, sondern vom Aufsichtsrat entschieden werden.

 

SPD, Grüne und FDP einigten sich jetzt allerdings darauf, die Fachaufsicht in einer weiteren, bis Anfang 2026 stattfindenden Evaluation auf ihre Effizienz und Wirksamkeit zu überprüfen. Grünen-Politikerin Christmann kommentiert, die Evaluationen der Arbeit der SPRIND in den kommenden Jahren würden zeigen, "wie die gewonnenen Freiheiten wirken und ob noch weitere Schritte notwendig sein werden".

 

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetz Ende September einem Antrag Sachsens folgend nicht nur die Forderung nach der Streichung der BMBF-Fachaufsicht formuliert. Weitere Änderungswünsche der Länder setzten die Fraktionen nun um. So sollen die Verfahren nochmal beschleunigt werden: Schon laut Gesetzentwurf war es so, dass die SPRIND sich künftig ohne Genehmigung an privaten Unternehmen mit bis zu 25 Prozent beteiligen und sie bei über 25 Prozent einen Antrag ans Finanzministerium stellen sollte, der innerhalb von drei Monaten hätte entschieden werden müssen. 

 

Jetzt gilt: Das Finanzministerium muss innerhalb von einem Monat widersprechen, sonst gilt die Zustimmung automatisch als erteilt. Ebenso, wenn nicht innerhalb von drei Monaten entschieden worden ist. Mit dieser Änderung war auch die Bundesregierung einverstanden gewesen. "Ich kenne keine andere staatliche Einrichtung, die so viele Freiheiten genießt", sagt Mann.

 

Und wie vom Bundesrat verlangt erweitern die Fraktionen die Möglichkeit, dass die SPRIND-Tochtergesellschaften und die von ihr geförderten Unternehmen bessere Gehälter zahlen dürfen als sonst in der Verwaltung üblich – sofern dafür zwingende Gründe vorliegen. Der Referentenentwurf wollte diese Ausnahmen vom sogenannten Besserstellungsverbot auf zwei Jahre beschränken, der Bundesrat hatte fünf Jahre gefordert, was womit die Bundesregierung ihr Einverständnis erklärt hatte. Hierauf verständigten sich jetzt auch SPD, Grüne und FDP  – während die EFI und andere Experten sogar für eine unbefristete Besserstellung plädiert hatten.  

 

Geschärft haben die Fraktionen darüber hinaus die im Gesetz angegebene Mission der SPRIND. Bisher hieß es darin nur, die Agentur übernehme Förderaufgaben für Sprunginnovationen, und zwar die Identifizierung, Validierung und öffentliche Förderung von Vorhaben, die das Potential für eine Sprunginnovation aufweisen. "Das war uns zu allgemein", sagt SPD-Politiker Mann, denn das Mehr an Freiheit bedeute auch ein Mehr an Verantwortung. Weshalb die Formulierung jetzt lautet: "Die SPRIND handelt dabei mit dem Ziel, dass durch neue hochinnovative Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen neue Wertschöpfung insbesondere in Deutschland und Europa entsteht. Dies geschieht in der Absicht, das durch die SPRIND geförderte geistige Eigentum zu sichern."


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