Was genau ist eigentlich das Kooperationsverbot?
Seit der Föderalismusreform von 2006 begleitet uns dieses seltsame Wort, von dem Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) beharrlich sagt, ein solches Verbot existiere gar nicht. Vor zehn Jahren hatten SPD und Union – neben vielen anderen – auch die Artikel 91 und 104 des Grundgesetzes geändert. >>
Bildungsrat ja – aber richtig!
Union und SPD wollen offenbar eine neue Institution schaffen für mehr Abstimmung und Planung in der Bildungspolitik. Ein faszinierender Plan – aber nur, wenn sie von der Vergangenheit lernen.
>> Der neue Artikel 104b sollte ursprünglich regeln, dass der Bund den Ländern gar keine Finanzhilfen mehr für Bereiche geben sollte, für die nach der Logik des Grundgesetzes ausschließlich die Länder zuständig sind. Wozu zentral die Schulen und Hochschulen gehören. Im Laufe der Verhandlungen fügte die damalige Große Koalition auf Druck der Sozialdemokraten Ausnahmen ein, und zwar indem sie den Grundgesetz-Artikel 91b neu formulierten.
Insofern existierte ein totales Kooperationsverbot nach der Verfassungsänderung von 2006 tatsächlich nicht, weil der Bund mit den Ländern bei internationalen Bildungsvergleichen wie Pisa und Timms weiter zusammenarbeiten durfte und im Bereich der Hochschulen so genannte "Vorhaben" (also zeitlich befristete Projekte und Programme) unterstützen durfte. Das war ...
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