Geplante Grundgesetzänderung: Lasst uns mal kurz das Kooperationsverbot abschaffen?
Am Freitagnachmittag gegen halb vier herrscht plötzlich Verwirrung. Eine Pressemitteilung aus dem Büro von Hubertus Heil (SPD) jubelt: "Das Kooperationsverbot für Schulen ist Geschichte!" Die Koalition habe sich mit den Ländern auf eine Grundgesetzänderung geeinigt, mit der künftig der Bund in kommunale Bildungseinrichtungen investieren könne.
Ein Anruf im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Dort ist man konsterniert. Was für eine Grundgesetzänderung? Sie wollen sich schlau machen und versprechen einen Rückruf.
In der Zwischenzeit ein Blick in die Agenturen, und da steht es: "Bund und Länder legen monatelangen Streit um Reform der Finanzbeziehungen bei." Vom Jahr 2020 an soll der Bund den Ländern jährlich 9,5 Milliarden Euro überweisen, so haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU), Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) und die übrigen Ministerpräsidenten vereinbart. Und was hat das mit dem Kooperationsverbot zu tun? Ganz einfach: Um die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern umzusetzen, sagt Horst Seehofer, sei "in vielen Punkten" eine Grundgesetzänderung notwendig. Fast schon im Kleingedruckten steht: Auch in Bezug auf die Bildung.
Ein neuer Grundgesetz-Artikel mit der, so ist zu hören, Nummer 104c soll regeln, dass ...
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