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Was bleibt nach der großen Geste?

Fünf SPD-Wissenschaftspolitiker haben gestern ein bemerkenswertes Papier vorgelegt. Jetzt muss die Partei die eigentliche konzeptionelle Arbeit leisten.

NACH DEM SPD-Papier zur Wissenschaftsfinanzierung gestern titelt heute der Tagesspiegel : " SPD-Politiker wollen Geld für Unis retten ." Und es stimmt ja auch, so haben es die Autoren des "Zukunftsvertrags für Wissenschaft und Forschung" dargestellt. Dass von 2019 all die Bund-Länder-Programme auslaufen, die derzeit jedes Jahr Bundesmilliarden an die Hochschulen spülen.

Ganz so heldenhaft sind die Sozialdemokraten dann aber doch nicht in ihren vermeintlichen Rettungsversuchen. Denn in der Staatssekretärs-AG "91b GG", die Bund und Länder vergangenes Jahr eingesetzt haben, hat es den Durchbruch ja längst gegeben. Den Durchbruch nämlich, dass der seine Bereitschaft signalisiert hat, zumindest die Hochschulpakt-Milliarden auch nach 2020 zu zahlen, also auf Dauer in Studienplätze zu investieren. Auch dass der Pakt für Forschung und Innovation, bislang konzentriert auf die außeruniversitären Forschungsorganisationen und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), fortgesetzt werden soll, ist Konsens.

In Wahrheit geht es also nicht darum, Geld für die Unis zu retten, sondern zusätzliches Bundesgeld für die Hochschulen loszueisen. Am offensichtlichsten wird dies im SPD-Papier an dem Vorschlag, der Bund solle sich künftig an der Finanzierung von studentischen Wohnungen und Wohnheimen ...

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Kommentare

#1 -

Achim Meyer au… | Mi., 15.02.2017 - 20:14
Lieber Herr Wiarda,

Sie schreiben dass sich der Bund von der Verfassung her nicht am Wohnheimbau beteiligen muss. Dem ist nach der Änderung des Art. 91 GG nicht mehr so, auch wenn das zuständige Ministerium das gerne so sähe.Die Förderung von Wissenschaft und Forschung nach Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GG hat hier nicht den üblichen Bedeutungsgehalt als Oberbegriff von Forschung und Lehre, sondern beihnaltet den gesamten Wissenschaftsbetrieb einschließlich Studium und Ausbildung in seinen personellen und organisatorischen Aspekten, und damit auch der sozialen Infrastruktur. So wie die Hochschulpakte für zusätzliche Studienanfänger verfassungskonform sind, gilt dies auch z.B. ...

#2 -

Jan-Martin Wiarda | Do., 16.02.2017 - 16:54
Lieber Herr Meyer auf der Heyde,

haben Sie besten Dank für die kenntnisreichen Erläuterungen. Aber wenn ich das richtig sehe, widersprechen wir uns gar nicht. Ich schreibe ja nicht, dass der Bund nicht investieren KÖNNTE oder DÜRFTE, er MUSS es aber nicht und will es – derzeit – auch nicht. Eine politische Debatte darüber, was sinnvoll und nötig wäre, ist also geboten.

Beste Grüße und Wünsche,
Ihr Jan-Martin Wiarda

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