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So geht es nicht weiter

Karlsruhe hat sein Urteil zum Numerus Clausus im Medizinstudium verkündet. Mit weitreichenden Folgen für die künftige Vergabe von Studienplätzen.

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Artikelbild: So geht es nicht weiter

Foto: Mehr Demokratie/Nicola Quartz: " mehr-demokratie/25095088385 ", CC BY-SA 2.0

DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT HAT den Numerus Clausus im Medizinstudium in seiner bisherigen Form für teilweise nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.

Die gesetzlichen Rahmenvorschriften von Bund und Ländern verletzten den grundrechtlichen Anspruch der Bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot, begründeten die Richter des Ersten Senats ihr Urteil . Außerdem verfehlten die Bestimmungen zum Auswahlverfahren der Hochschulen teilweise die gesetzlichen Anforderungen. Bis zum 31. Dezember 2019 muss die Studienplatzvergabe per Numerus Clausus auf eine neue Grundlage gestellt werden, "welche die verfassungsrechtlichen Beanstandungen beseitigt", heißt es in dem Urteil. Dabei muss die überragende Bedeutung der Abiturnote in den hochschuleigenen Auswahlfahren beschnitten werden, mindestens ein nicht schulnotenbasiertes Kriterium muss verpflichtend hinzukommen, und die Wartezeiten müssen begrenzt werden. Der Gesetzgeber sei zwar nicht "von Verfassung wegen" auf die Verwendung eines bestimmten Eignungskriteriums oder sogar einer bestimmten Kriterienkombination bei der Zulassung verwiesen, so die Richter. Die Kriterien müssten aber in ihrer Gesamtheit "eine hinreichende Vorhersagekraft" gewährleisten.

Bereits in der mündlichen Verhandlung Anfang Oktober hatte sich der Erste Senat skeptisch gezeigt, ...

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Kommentare

#1 -

Achtung | Di., 19.12.2017 - 15:12
Im vorletzen Absatz wird über das Ziel hinausgeschossen. Schlecht wenn man Insiderwissen hat, dieses aber nicht richtig einsetzt. Es gibt noch keine Bewerbungssemester, diese Regelung soll erst mit der Ratifizierung des neuen Staatsvertrages in Kraft treten. Kann aber noch etwas dauern. Zumindest für das aktuelle Sommersemester und wahrscheinlich für das nächste Wintersemester wird die Wartezeit wie bisher berechnet.

#2 -

Jan-Martin Wiarda | Di., 19.12.2017 - 15:26
Herzlichen Dank für die Korrektur! Allerdings handelt es sich dabei nicht um Insiderwissen, sondern ist so an verschiedener Stelle berichtet worden, unter anderem hier:
http://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/bundesverfassungsgericht-wer-darf-kuenftig-arzt-werden-a-1170967.html.
Ich korrigiere den Punkt im Artikel entsprechend.
Besten Dank und beste Grüße
Ihr J-M Wiarda

#3 -

Insider? | Di., 19.12.2017 - 18:59
Kann die gute alte Software der SfH überhaupt noch Änderungen am Verfahren abbilden? Spannend wie die IT-Profis hier in knapp zwei Jahrem entsprechend reagieren werden. Aber vermutlich wird ein "kleines" Berliner Unternehmen aus der Berliner Mohrenstraße ganz zufällig eine entsprechende "Lösung" präsentieren. Ohne Ausschreibung.

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