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Nach Sondersitzung: KMK bereitet Reform der Stiftung für Hochschulzulassung vor

Kurzfristig soll die "Arbeitsfähigkeit" erhöht werden, in einem halben Jahr dann wollen die Wissenschaftsministerien offenbar Hand an die Governance der Dortmunder Behörde legen.

DIE ZUSTÄNDIGEN AMTSCHEFS der Kultusministerkonferenz (KMK) haben auf ihrer Sondersitzung vergangene Woche weitreichende Beschlüsse zur Zukunft der Stiftung für Hochschulzulassung getroffen. Wie berichtet versucht die Stiftung, die unter dem Label „Hochschulstart.de“ hunderttausende Bewerber auf Studienplätze vermittelt, seit Jahren und bislang vergeblich, alle in Frage kommenden Hochschulen wie geplant an die Online-Studienplatzvergabe DoSV anzubinden.

Bis Mai 2018 soll eine länderoffene KMK-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Hochschulrektorenkonferenz nun Vorschläge erarbeiten, wie die Stiftung und insbesondere das ihr zugrundeliegende sogenannte Errichtungsgesetz reformiert werden können. Dabei zielen die Amtschefs auf eine „grundlegende Überarbeitung der Governancestrukturen“ ab. Ebenfalls bis Mai 2018 soll der Stiftungsrat die „Funktionsfähigkeit“ der aktuellen Geschäftsführung bewerten sowie „mögliche Konsequenzen“ prüfen. Schon in den kommenden Monaten soll die neue Arbeitsgruppe Maßnahmen erarbeiten, die unabhängig vom Gesetz „die Arbeitsfähigkeit der Stiftung“ erhöhen könnten.

Bei der Weiterentwicklung der Hochschulsoftware will die KMK ebenfalls Tempo machen. Denn die flächendeckende Anbindung ans DoSV scheitert auch an der mangelnden Kompatibilität vieler Campus-Management-Systeme (CMS). Konkret will die KMK die Standardisierung vorantreiben und dafür eine Bestandsaufnahme über den Entwicklungsstand und die Entwicklungsziele der CMS in den einzelnen Bundesländern vornehmen.

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