Bundesregierung kommt Volkshochschulen entgegen
Bundeskabinett verspricht: Keine neue Umsatzsteuerpflichten für die Weiterbildung. Der befürchtete Kostenschub könnte demnach ausbleiben.
DIE WOCHENLANGE GEGENWEHR zeigt offenbar Wirkung. Die Bundesregierung hat dem Bundestag mitgeteilt, dass sie keine Umsatzsteuerpflicht für Volkshochschulkurse einführen will. Die bisherige steuerrechtliche Behandlung der Volkshochschulen und der anderen gemeinnützigen Träger der allgemeinen Weiterbildung solle fortgesetzt werden.
Ein mitten in der Sommerpause vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf "zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" hatte in den vergangenen Wochen heftigen Reaktionen ausgelöst . Mit Berufung auf europarechtliche Richtlinien wollte die Große Koalition darin auch die Bestimmungen zur steuerlichen Behandlung von Bildungsangeboten neu sortieren. Woraufhin der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) gemeinsam mit anderen Trägern öffentlich verantworteter Weiterbildung ein Protestpapier veröffentlicht, Titel: "Keine neue Steuern für die Weiterbildung". Eine DVV-Sprecherin sagte auf meine Anfrage, bei strenger Auslegung der geplanten Bestimmungen könnten die Steuerbehörden künftig rund zwei Millionen Kursteilnehmer, das sind rund 22 Prozent aller Volkshochschul-Nutzer, "erheblich stärker zur Kasse" bitten.
Bildungspolitiker fast aller Parteien bis hinein in die Regierungsfraktionen hatten ebenfalls vor den Änderungen gewarnt. Mitte September dann hatte sich der Bundesrat auf Initiative Baden-Württembergs in einer Stellungnahme eindeutig gegen das geplante Gesetz positioniert. "Volkshochschulen, Musikschulen und viele weitere Träger der Weiterbildung ...
Sie sehen die gekürzte Fassung dieses Artikels
Der volle Zugang zu Artikeln, die älter sind als vier Wochen, ist nur für registrierte Unterstützer des Wiarda-Blogs vorgesehen.
Neuen Kommentar hinzufügen