Kein Anspruch auf Nullrisiko-Situation
Schleswig-Holsteins Verwaltungsgericht hat entschieden: Acht Lehrer, die wegen Corona vom Präsenzunterricht befreit werden wollten, müssen trotzdem zur Schule.
ES SIND GERICHTSENTSCHEIDUNGEN mit Signalwirkung. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hat im Streit um die Präsenzpflicht für Lehrkräfte während der Corona-Pandemie einen juristischen Erfolg errungen. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschied heute über mehrere Eilanträge von beamteten Lehrern, die aus gesundheitlichen Gründen dem Unterricht in den Schulen fernbleiben wollten.
Insgesamt liefen beim Verwaltungsgericht zehn solcher Verfahren. Acht der Anträge hat die zuständige Kammer heute abgelehnt – darunter auch den Antrag einer Lehrerin aus dem Kreis Segeberg, die das Gericht zunächst durch einen sogenannten Hängebeschluss vom Präsenzunterricht befreit hatte – bis zur endgültigen Entscheidung, die jetzt vorliegt. Ein weiterer Antragsteller hat seinen Antrag zurückgezogen, womit nur noch ein Verfahren offen ist, hier sei laut Gericht eine weitere Aufklärung des Sachverhalts geboten.
Ministerin Prien sagte: "Wir sehen uns dadurch in unserer Rechtsauffassung bestätigt, nachdem ja auch schon die Anträge vor dem Arbeitsgericht nicht erfolgreich waren."
Von den 28.000 schleswig-holsteinischen Lehrkräften hatten vor Beginn des neuen Schuljahres knapp 2000 ärztliche Atteste vorgelegt. Nur rund 100 erhielten bislang durch den betriebsärztlichen Dienst die Erlaubnis, dem Präsenzunterricht fernzubleiben – weswegen die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ...
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