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Studierenden-Überbrückungshilfe wird bis Ende März 2021 verlängert

Anträge können ab sofort gestellt werden. Es gibt nur geringe Anpassungen beim Antragsverfahren, an der Förderhöhe ändert sich nichts.

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Artikelbild: Studierenden-Überbrückungshilfe wird bis Ende März 2021 verlängert

Foto: Green Chameleon / Unsplash.

DIE CORONA-ÜBERBRÜCKUNGSHILFE für Studierende wird bis zum Ende des Wintersemesters verlängert, hat Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) am Freitagmittag vor der Presse mitgeteilt. Parallel soll der KfW-Studienkredit bis Ende 2021 und damit neun Monate länger als bislang geplant zinsfrei gestellt werden.

Dass die Überbrückungshilfe nach einer einmonatigen Unterbrechung zum November wieder aufgenommen werden sollte, hatte Karliczek bereits Ende Oktober angekündigt. Doch war zunächst unklar, für wieviele Monate die Ansage galt. Die 100 Millionen, die das Bundesfinanzministerium ursprünglich zur Verfügung gestellt hatte, reichten jedenfalls nach Schätzungen nur noch in den Dezember hinein. Offen war zudem, ab wann Studierende, die durch Corona in eine finanzielle Notlage geraten sind, die Hilfen für November würden beantragen können. Das BMBF musste nämlich auch die Konditionen des Programm-Neustarts mit den Studierendenwerken, die die Bearbeitung der Anträge und die Bewilligung administrieren, neu aushandeln. Die Studierendenwerke hatten ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, aber zugleich umfangreichere Anpassungen verlangt.

Jetzt hat das Finanzministerium offenbar grünes Licht gegeben, auch wenn Karliczek heute keinen konkreten Betrag nannte, bis zu dem die 100 Millionen Euro im Bedarfsfall aufgestockt werden sollen. Auch mit den Studierendenwerken gab es eine Einigung. Karliczek sagte heute, die Anträge auf Überbrückungshilfe könnten ab sofort gestellt werden, und riet den Betroffenen, wegen der bevorstehenden Weihnachts- und Urlaubszeit dies "möglichst frühzeitig" zu tun.

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