Gekürzte Projektförderung: BMBF reagiert auf Intransparenz-Vorwürfe
Allein ihre wissenschaftliche Qualität der Anträge sei bei der Reihung der Anträge ausschlaggebend gewesen, betont das Ministerium und nennt Details zur Auswahlentscheidung.
IN DER PRESSEMITTEILUNG des Bundesforschungsministeriums klang die Nachricht gestern so: Die Förderrichtlinie zu den "Gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie" werde von Februar 2023 an im Umfang von 50 Prozent finanziert, was insgesamt rund zehn Millionen Euro Fördersumme entspreche. "Projekte erhalten 90 Prozent der beantragten Fördersumme. Eine Zusage erhielten 18 von 32 Projekten auf Grundlage der Ergebnisse der wissenschaftsgeleiteten Begutachtung."
Bundesforschungsministerium Bettina Stark-Watzinger (FDP) kommentierte, im Ergebnis sei es "uns gelungen, die Förderung der Projekte im sozial- und geisteswissenschaftlichen Bereich in reduziertem Umfang ab 2023 sicherzustellen". Tatsächlich gibt es in den Förderlinien zum Rechtsextremismus abgesehen vom verspäteten Starttermin Anfang Januar nur eine Komplett-Absage, die übrigen 19 Projekte und fünf (von sechs beantragten) Nachwuchsgruppen sollen 95 Prozent der beantragten Mittel erhalten.
Trotzdem haben vor allem die Verantwortlichen in den 14 abgesagten Corona-Forschungsprojekten noch Fragen. Die wichtigste: Wie genau wurde eigentlich der Cut vorgenommen, nachdem alle in Frage stehenden Anträge doch bereits als förderwürdig eingestuft worden waren?
"Wenn das BMBF die Gutachten, die uns und anderen Projekten zuvor die Förderwürdigkeit bescheinigten, nun ein zweites Mal heranzieht, ...
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